Internetbestellung abgebrochen - nun soll ich trotzdem zahlen kann das sein?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das scheinen ja richtige Witzbolde zu sein. Wenn KK die einzige Zahlungsmöglichkeit war, du die korrekte Adresse angegeben hast und nichts erhalten hast und den Vorgang wie du beschreibst abgebrochen hast, dann hast du nix bestellt, weil du keine gültige Zahlungsmöglichkeit anklicken konntest und abgebrochen hast.

Das war jetzt zwar doppelt gemoppelt, aber der Punkt ist, wenn du "auf Rechnung" oder zu "Vorkasse durch Überweisung" angeklickt und bestellt hast, dann sieht die Sache wieder anders aus. Das ist aber laut deinen Angaben nicht möglich gewesen, oder?

Und noch was: Die Mahnungen via E-Mail nicht mit der Post ?????

@Cornyx

Richtig das bekam ich alles per E-Mail...

@Minimilk

Dann kommuniziere auch weiterhin mit denen via E-Mail, es sei denn die Hotline ist kostenlos. Das klingt alles sehr unseriös.

@Cornyx

Vielen Dank fürs Sternchen :-)

  1. Meiner Meinung nach hast du, wenn ich das richtig Lese nichts abgeschlossen weil du die Registrierung bzw die Bestellung nicht abgeschlossen hast.

  2. Außerdem hast du bei Fernabsatzgeschäften (online, telefonisch) 2 Wochen lang ein Rücktrittsrecht Wenn also die 2 Wochen frist noch nicht abgelaufen ist berufe dich auf diese, wenn die 2 wochen schon abgelaufen sind berufe dich auf deine mail die du innerhalb von 2 wochen gesendet hast das du den vertrag nicht willst

Die Frist beginnt er mit der Lieferung - nicht Bestellung. Daher hat sie noch garnicht angefangen.

@Jorgfried

Das Rücktrittsrecht verfällt nach 14 Tagen nach Lieferung. Damit man es wahrnimmt, muss diese Frist noch nicht begonnen haben.

@matzo62

richtig - so meinte ich das

zu 2 ) genialste Lösung ! DH !

Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn er den Artikel erhalten hat. Ein Rücktritt ist also auf jeden Fall noch möglich.

Das Rücktrittsrecht fängt erst am Tag an, an dem die Ware geliefert wurde. Hier ist aber noch garnichts geliefert. Der Fragesteller kann sich daher im Augenblick auf das Rücktrittsrecht noch nicht berufen.

@wolfgang001

Ok, er könnte zahlen, die Lieferung abwarten, zurückschicken, Geld zurückverlangen. Der Lieferant hätte nur Nachteile dadurch. Somit reduziert der Besteller den Schaden für den Verkäufer, wenn er noch vor Lieferung widerruft. Der Verkäufer sollte sich freuen und seinen irrümlich angelegten Auftrag stornieren. Wenn er irgendwas durchdrücken will, wird er kläglich scheitern.

@Jorgfried

Stimmt! Und deshalb meine ich, man sollte nicht so sehr auf das Gesetz schauen, sondern sich wie vernünftige Leute verhalten und den Vertrag stornieren.

Das Schlimmste für den Fragesteller, wäre, wenn er eine Ware unter 40 Euro Wert erhält, dann müsste er die Rücksendekosten selbst übernehmen. Sonst müsste der Verkäufer alle Versandkosten auch noch erstatten. Der wird froh sein, wenn der Vertrag storniert wird, bevor er die Ware abschickt!

Antworte auf diese email, dass Du gern bereit wärest, zu zahlen, Du hättest allerdings keine Kreditkarte. Die Firma solle Dir eine Vorabrechnung schicken, damit Du deren Bankverbindung erfährst, sonst müsstest Du Stornierung verlangen.

Eine Mahnung kannst Du erst dann bekommen, wenn Du vorher eine Rechnung erhalten hast.

Ist gar kein Problem. Schreibe denen eine Mail, dass du keine Bestellung getätigt hast. Falls das jedoch trotzdem passiert sein sollte, machst du von deinem Widerrufsrecht laut Fernabsatzgesetz gebrauch und widerrufst den Auftrag hiermit.

Die Frist für den Widerruf hat noch nicht begonnen, da sie erst ab Übergabe der Ware läuft - nicht ab Bestellung.

Falls dann noch was kommt, kannste das getrost ignorieren.

Genau so ist es :-))

das klingt als hätten die einen Fehler im system. ruf einfach mal dort an und sei auch ein wenig aufgebracht in deiner stimme aber trotzdem ruhig