Eigentumsverhältnisse - Zigarettenautomat auf fremden Grundstück
Hallo liebe Forumsteilnemer!
Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:
Wir kauften vor 2 Jahren ein Wohnhaus mit Grundstück. Auf diesem Grundstück war ein Zigarettenautomat aufgestellt. Das Gestell war mit kleinen Fundamenten im Boden einbetoniert - also wirklich fest "befestigt".
Zwischen dem früheren Hauseigentümer XX und der Zigarettenautomatenfirma XY war eine prozentuale Umsatzbeteiligung vereinbart worden. In welcher Höhe konnte XX nicht sagen, ein schriftlicher Vertrag existiert natürlich auch nicht.
Letztes Jahr habe ich Firma XY über den Eigentümerwechsel informiert. Eine Abrechnung bzw. Geld kam nie bei uns an. Februar 2012 telefonierte ich wieder mit XY. Da sagte man mir, die Provision wäre sehr gering gewesen und würde mit der Provision im März 2012 bezahlt werden.
Vor ca. 2 Wochen war dann der Zigarettenautomat verschwunden. --> Ohne vorherige Information betrat XY unser Grundstück und entfernte unerlaubt den Automaten. Die Abrechnung fehlt auch noch (na ja, noch 3 Tage bis zum 31.03...) Das Telefon von XY wird nicht beantwortet. Ich habe mehrmals auf den Anrufbeantworter gesprochen und um Rückruf gebeten - keine Reaktion.
Einerseits bin ich froh, dass dieser "Schandfleck" weg ist, aber andererseits finde ich das Verhalten von XY mehr als unverschämt.
Es gibt einen Paragraphen, der besagt, dass der Grundstückseigentümer auch Eigentümer eines Gebäudes ist, das auf dessen Grundstück steht - auch wenn der Besitzer des Gebäudes eine andere Person ist - oder so ähnlich.
Könnt Ihr mir den Paragraphen nennen oder andereweitig Tipps geben? Darf XY ohne vorherige Mitteilung unser Grundstück betreten und den Automaten entfernen?
Vielen Dank schon mal für Eure Tipps!
Ich wünsche Euch einen schönen sonnigen Tag!
4 Antworten
Betreten ohne weiteres nicht, gestohlen hat er aber nichts - nur sein Eigentum nach Besitzer- und Vertragspartnerwechsel eingezogen, damit also auch den alten mündlichen Vertrag beendet. Forderungen am Umsatz kann wohl auch nicht stellen, da nichts Konkretes vereinbart war bzw. der Vertrag mit dem Alteigentümer nicht übernommen wurde. Insgesamt eine Nichtigkeit, für die es sich nicht lohnt, sich aufzuregen.
Eigentlich müsste eine solche Fremdnutzung als Last ins Grundbuch eingetragen werden. Das hat der Vorbesitzer aus Kostengründen aber versäumt. Dir wäre eigentlich auch nichts anderes übrig geblieben, als den Automatenaufsteller zu veranlassen, das Ding abzubauen, und das grundstück wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen.
Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Im Grundsatz liegt hier ein Mietvertrag vor. Du bist in keinem Fall Eigentümer des Zigarettenautomaten, sonder nur Vermieter der Fläche. Du bist entsprechend dem Gurndsatz "Kauf bricht Miete nicht" in den Vertrag eingetreten.
Damit hast Du dem Mieter auch den Zugang zur Mietsache zu gestatten - der Abbau war also i.O.
Du kannst nun nur noch dem MIetzins fordern, ggf. per Mahnbescheid. Im Zweifelsfall orientierst Du Dich an den Werten der letzten Jahre (sofern Du diese kennst).
Im Prinzip haben Sie recht, was sogennannte fest mit dem Grundstück verbundene Einbauten als wesentliche Bestandteile betrifft. Hier handelt es sich jedoch zweifelsfrei um eine gesonderte vertragliche Regelung, die Ihnen lediglich aus formalen Gründen vorenthalten wird. Der Verkäufer hätte Ihnen dazu im Kaufvertrag entsprechende Angaben machen und Ihnen auch eine Kopie des Nutzungs/Aufstellvertrages aushändigen müssen. Aus diesem Vertrag ergibt sich nicht nur das Recht zur Aufstellung des Automaten samt Fundament und darin eingelassenem Befestigungspfahl, sondern auch die Provisionsvereinbarung hinsichtlich der Einnahmen und auch der spätere Rückbau; zu allen diesen Dingen ist da natürlich auch das Betretungsrecht des Grundstückreea geregelt. Seien Sie einfach froh, dass dieser Giftschrank weg ist und entfachen Sie keinen "Sturm im Wasserglas"!