Eigentumsverhältnisse - Zigarettenautomat auf fremden Grundstück

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Betreten ohne weiteres nicht, gestohlen hat er aber nichts - nur sein Eigentum nach Besitzer- und Vertragspartnerwechsel eingezogen, damit also auch den alten mündlichen Vertrag beendet. Forderungen am Umsatz kann wohl auch nicht stellen, da nichts Konkretes vereinbart war bzw. der Vertrag mit dem Alteigentümer nicht übernommen wurde. Insgesamt eine Nichtigkeit, für die es sich nicht lohnt, sich aufzuregen.

Eigentlich müsste eine solche Fremdnutzung als Last ins Grundbuch eingetragen werden. Das hat der Vorbesitzer aus Kostengründen aber versäumt. Dir wäre eigentlich auch nichts anderes übrig geblieben, als den Automatenaufsteller zu veranlassen, das Ding abzubauen, und das grundstück wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen.

Die Frage ist nicht so einfach zu beantworten.

Im Grundsatz liegt hier ein Mietvertrag vor. Du bist in keinem Fall Eigentümer des Zigarettenautomaten, sonder nur Vermieter der Fläche. Du bist entsprechend dem Gurndsatz "Kauf bricht Miete nicht" in den Vertrag eingetreten.

Damit hast Du dem Mieter auch den Zugang zur Mietsache zu gestatten - der Abbau war also i.O.

Du kannst nun nur noch dem MIetzins fordern, ggf. per Mahnbescheid. Im Zweifelsfall orientierst Du Dich an den Werten der letzten Jahre (sofern Du diese kennst).

Im Prinzip haben Sie recht, was sogennannte fest mit dem Grundstück verbundene Einbauten als wesentliche Bestandteile betrifft. Hier handelt es sich jedoch zweifelsfrei um eine gesonderte vertragliche Regelung, die Ihnen lediglich aus formalen Gründen vorenthalten wird. Der Verkäufer hätte Ihnen dazu im Kaufvertrag entsprechende Angaben machen und Ihnen auch eine Kopie des Nutzungs/Aufstellvertrages aushändigen müssen. Aus diesem Vertrag ergibt sich nicht nur das Recht zur Aufstellung des Automaten samt Fundament und darin eingelassenem Befestigungspfahl, sondern auch die Provisionsvereinbarung hinsichtlich der Einnahmen und auch der spätere Rückbau; zu allen diesen Dingen ist da natürlich auch das Betretungsrecht des Grundstückreea geregelt. Seien Sie einfach froh, dass dieser Giftschrank weg ist und entfachen Sie keinen "Sturm im Wasserglas"!