Abschleppen ohne Auftrag?

7 Antworten

Von Falschparken kann deswegen nicht gesprochen werden.

stimmt - du kannst nix dafür, trotzdem hat ein Fahrzeug nix am Gehweg zu suchen.

Nun sieht es für mich so aus, als ob nie ein Auftrag zum Abschleppen vorlag

von dir nicht - das Fahrzeug stellte dort eine Behinderung dar. Jemand muss den Auftrag gegeben haben

Zuvor habe ich keine Benachrichtigung vom Abschleppunternehmen oder einer anderen Stelle erhalten wo mein Fahrzeug hin ist

schätze am Sammelplatz wo auch Andere abgestellt worden sind. Wenn man sich nicht kümmert - bekommt man den Halter über das Kennzeichen raus.

Beim Abschleppunternehmen wird nicht auf meine Nachrichten geantwortet

warum auch - rechnung zahlen und du kannst dein Auto mitnehmen. Behält das Unternehmen ein; nennt sich Pfandrecht.

unrechtmäßige Inbesitznahme meines Eigentums durch das Abschleppunternehmen darstellt, faktisch Diebstahl.

NEIN, ist es nicht

Nun fordert das Abschleppunternehmen nach einem halben Jahr die Abschlepp- und Verwahrkosten in Höhe von über 3000€.

Abschleppkosten - Standgebühr - viell. 15€/Tag

versuche eine gütliche Einigung - ob es dafür nicht zu spät ist!

schätze - dir bleibt nix anderes übrig als zu zahlen - als nächstes kann ein gerichtlicher Mahnbescheid eintreffen.

habe etliche Autos aus dem Ahrtal abgeholt - allesamt Schrott - das Wasser stand bis an die Scheiben unter Wasser.

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 13:16

"Jemand muss den Auftrag gegeben haben" - dann müsste der Auftraggeber auch zahlen, oder nicht? Bzw. es wurde ohne Auftrag aus öffentlichem Verkehrsraum abgeschleppt.

Mir geht es ja nicht darum, dass ich das Fahrzeug wieder haben möchte, sondern dass ich die Abschlepp- und Standkosten nicht zahlen will.

peterobm  01.02.2022, 13:19
@kfzweg21

mir schon klar

du hast dich nicht gekümmert - Auftraggeber kann auch das Ordnungsamt gewesen sein. die rechnung geht an dich; du zahlst

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 13:42
@peterobm

Aber dann hätte ich ja Post von der Stadt bekommen müssen über ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit durch Falschparken. Ich schätze das Abschleppunternehmen hat eigenmächtig ohne Auftrag gehandelt und so hunderte oder tausende Fahrzeuge abgeschleppt.

peterobm  01.02.2022, 14:29
@kfzweg21
Aber dann hätte ich ja Post von der Stadt bekommen müssen über ein Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit durch Falschparken.

eben nicht - es war dem Unwetter geschuldet

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 14:44
@peterobm

Dem Unwetter war auch das Falschparken bzw. die Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer durch das Fahrzeug geschuldet. Das Abschleppen war auch dem Unwetter geschuldet. Zahlt nun das Unwetter?

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 14:52
@peterobm

Das Abschleppunternehmen behauptet auch den Wagen schon seit dem 15.07. in Besitz auf dem Hof zu haben, obwohl es am 16.07. noch durch einen Bekannten auf dem Gehweg gesichtet wurde. Ich wette die haben nicht mal notiert wann und wo genau das Fahrzeug abgeschleppt wurde.

peterobm  01.02.2022, 14:57
@kfzweg21

bei uns würdest die Wette verlieren.

jeder Auftrag wird erfasst - wann dieser ausgeführt wurde. mein Chef ist auch in der Branche tätig

da ist der Abschlepper Beweispflichtig

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:01
@peterobm

Auch in einem solchen Katastrophefall? Ansonsten macht das Unternehmen wissentlich falsche Angaben. Das Fahrzeug war am 15. nicht auf dessen Hof.

peterobm  01.02.2022, 15:05
@kfzweg21

dann geh doch dagegen an - wäre nur Standgeld von einem Tag.

Soviel Zeit muss sein - bei uns jedenfalls

keine Ahnung - viell. lag der Auftrag am 15 vor und wurde am 16. ausgeführt.

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:30
@peterobm

Und woher soll der Auftrag gekommen sein? Schleppt ihr auch Fahrzeuge ohne Auftrag ab? Ich kenne es nur so, dass der Auftraggeber zahlt, bzw. aus öffentlichem Verkehrsraum nur durch die Polizei Aufträge erteilt werden können.

peterobm  01.02.2022, 16:14
@kfzweg21

Schleppt ihr auch Fahrzeuge ohne Auftrag ab?

NÖ, entweder Polizei/Ordnungsamt - rechnung geht an den Halter

oder eben übern ADAC bzw. anderweitige Versicherung.

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 16:21
@peterobm

Und da ist mein Problem. Weder Polizei, noch Ordnungsamt, noch ich oder meine Versicherung haben das Abschleppen in Auftrag gegeben. Aus diesem Grund will die Versicherung auch nicht zahlen. Egal ob Kasko oder nur Haftpflicht. Ohne Auftrag lehnt die Versicherung jede Zahlung ab und nun hat sich das Abschleppunternehmen an mich gewendet.

peterobm  01.02.2022, 16:24
@kfzweg21

Wer den Auftrag gegeben hat - kann dir nur das Abschleppunternehmen mitteilen

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 16:32
@peterobm

Wieso hat das Abschleppunternehmen mein Fahrzeug denn auf den Hof verfrachtet und nicht nur umgesetzt?

"Verbotswidrig abgestellte Kraftfahrzeuge dürfen grundsätzlich nur so weit weggezogen werden, wie es unbedingt notwendig ist. Ein bloßes Versetzen des Fahrzeugs kommt dann in Betracht, wenn sich in der Nähe geeignete freie, der Straßenverkehrsordnung entsprechende Parkplätze befinden."

peterobm  01.02.2022, 17:00
@kfzweg21

frag das Unternehmen - oder nen Anwalt

ich kenne die Umstände nicht

In meinen Augen liegt eine sogenannte Geschäftsführung ohne Auftrag vor. Der Abschleppunternehmer hat nach deinem mutmaßlichen Willen gehandelt, weil es deine Pflicht gewesen wäre, das Fahrzeug zu entfernen. Entsprechend bist du verpflichtet zu zahlen. Ein Diebstahl liegt nicht vor, er wollte sich das Fahrzeug nie zueignen. Nach 1835 BGB in Verbindung mit 677, 683, 670 BGB bist du zur Zahlung verpflichtet, Zug um Zug gegen Herausgabe des Fahrzeugs.

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 11:22

Ist eine Geschäftsführung ohne Auftrag auch im öffentlichen Verkehrsraum zulässig und ohne Beauftragung der Polizei?

Meiner Pflicht das Fahrzeug selbst vom Gehweg zu entfernen, konnte ich nicht nachkommen, da ich es erst am 16. Juli durch ein Foto entdeckte, auf dem es vier Straßen weiter stand. Das Abschleppunternehmen hat das Fahrzeug jedoch seit dem 15. Juli in Besitz.

Saftnase123  01.02.2022, 11:28
@kfzweg21

Ja, eine Geschäftsführung ohne Auftrag findet auch im öffentlichen Raum statt, gerade da besteht ja die Pflicht zu ordnungsgemäßem Parken und Sichern des Fahrzeugs. Der Halter des Fahrzeugs ist selbst verpflichtet, sich über den Verbleib seines Fahrzeugs zu informieren. Ob du es wusstest oder nicht ist irrelevant, du hättest es wissen können und müssen.

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 13:05
@Saftnase123

Die Geschäftsführung ohne Auftrag darf aber auch nicht dazu führen, dass vorhandene und zumutbare Rechtsschutzmöglichkeiten überspielt werden, oder dass ein dem Verwaltungsträger im öffentlichen Interesse gegebenes Handlungsermessen ohne triftigen Grund außer Kraft gesetzt wird.

Der Geschäftsführer nahm mir die Erfüllung meiner Pflicht ab. Ich hatte aber in Hinblick auf das "Falschparken" keinen gesetzlichen (öffntlich-rechtlichen) Emessensspielraum, den es gegen eine GoA zu schützen gilt. Hinzu kommt, dass der GF indirekt der Behörde die Erfüllung IHRER Pflicht abnimmt.

In meinen Augen hat das Abschleppunternehmen versucht im öffentlichen Verkehrsraum hoheitlich tätig zu werden, ohne eine Genehmigung der Polizei zu erlangen.

Andernfalls könnte ich als Privatperson doch jedermanns Auto von Gehwegen im öffentlichen Verkehrsraum abschleppen lassen, plädiere auf GoA, bzw. trete diese ans Abschleppunternehmen ab und zahlen müsste immer der Fahrzeughalter.

Bzw. würde ich mir als Abschleppunternehmen eine goldene Nase verdienen, indem ich täglich hunderte Autos ohne Auftrag von Gehwegen abschleppe und als GoA abstemple.

Saftnase123  01.02.2022, 13:09
@kfzweg21

Du bist keine Behörde, du hast kein öffentlich-rechtliches Ermessen. Du wirfst viele Dinge durcheinander. Im Falle, dass dein Fahrzeug behindert hat, was es wohl tat, wenn es auf dem Gehweg stand, kann jeder davon Behinderte dich abschleppen lassen.

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 14:41
@Saftnase123

Und wie sieht es aus, wenn das Fahrzeug auf einem Kundenparkplatz eines Bekleidungsgeschäfts stand? Dürfte das Abschleppunternehmen dann eine Geschäftsführung ohne Auftrag vornehmen?

Wenn das Bekleidungsgeschäft den Auftrag erteilt hätte, müsste dieses die Kosten tragen, oder?

Saftnase123  01.02.2022, 14:49
@kfzweg21

Nein, auch da müsstest du die Kosten tragen, du bist der Pflicht aus 1004 BGB nicht nachgekommen und hast den Besitz vorenthalten.

kfzweg21 
Fragesteller
 01.02.2022, 15:27
@Saftnase123

Laut 1004 bgb kann der Eigentümer vom Störer die Beseitigung verlangen.

Dadurch sehe ich das Abschleppunternehmen aber nicht im Recht ohne ausreichende Vorlaufzeit eine Geschäftsführung ohne Auftrag zu tätigen. Vorallem dann nicht, wenn das Bekleidungsgeschäft keinen Auftrag erteilte. Falls doch, ist doch erstmal das Bekleidungsgechäft der Auftraggeber, tritt in Vorkasse und könnte dann die Kosten für's Abschleppen von mir einklagen. Nicht aber das Abschleppunternehmen selbst.

Also darf ein Abschleppunternehmen auch auf Kundenparkplätzen ohne Beauftragung des Parkplatzbesitzers durch eine Geschäftsführung ohne Auftrag tätig werden? Woher weiß das Abschleppunternehmen denn, ob das Fahrzeug nicht mit Erlaubnis des Parkplatzbesitzers auf dem Parkplatz steht?

Saftnase123  01.02.2022, 15:32
@kfzweg21

was Du siehst oder nicht, ist irrelevant. Rein rechtlich ist es so, dass das Bekleidungsgeschäft den Anspruch an das Abschleppunternehmen abtreten würde, wodurch das Abschleppunternehmen einen direkten Anspruch gegen dich hätte. Das Bekleidungsgeschäft würde höchstwahrscheinlich das Abschleppunternehmen beauftragen, weil ja eine Besitzstörung vorliegt.

Nein, das Abschleppunternehmen dürfte nicht einfach so tätig werden, es muss eine Störung vorliegen. Eine Störung kann aber in dem Fall nur vom Eigentümer oder Besitzer geltend gemacht werden. Also müsste es in dem Fall eine Beauftragung durch den Berechtigten geben.

Aber das sind ja alles ungefangene Fische, in deinem Fall sieht es ja anders aus. Im öffentlichen Raum ist die Lage wie gesagt anders.

Im Internet finde ich immer folgendes:

Während im privaten Bereich der Besitzer eines Parkplatzes den Abschleppdienst beauftragen darf, sieht es im öffentlichen Bereich anders aus. Hier darf ausschließlich die Polizei bzw. das Ordnungsamt den Abschleppdienst anfordern. Werden Sie im öffentlichen Bereich von einem Fahrzeug behindert oder belästigt, müssen Sie die Polizei rufen. Selbst den Abschleppdienst anrufen ist nicht zulässig, es darf nicht abgeschleppt werden.

Der Polizeibeamte teilte mir allerdings wie folgt mit:

Grundsätzlich kann jedermann einen Abschlepper beauftragen.

Hier gilt der Grundsatz: Wer den Abschlepper bestellt, der bezahlt auch die Abschleppkosten vor.

Diese könnten in einem Gerichtsverfahren wieder eingeklagt werden.

Ein Abschleppunternehmen wird grundsätzlich von sich aus nicht tätig, da es die Abschleppung nicht bezahlt bekommt.

Das kann Dir wohl nur ein Anwalt beantworten. Ich - wäre ich Du - würde am Ball bleiben und mich in das Geschäft des Abschleppdienstes setzen, bis jemand mit mir darüber sprechen möchte. Und wenn es an dem Tag nicht geht und ich dort stundenlang gesessen haben sollte, komme ich morgen wieder. Hartnäckig sein. Ich wette, Du sitzt da keine halbe Stunde. Und dann sollte es sich klären lassen.

Das Abschleppunternehmen wird schon darlegen müssen, auf welcher Rechtsgrundlage das Abschleppen erfolgt ist und mit welcher rechtlichen Begründung jetzt von dir die Kosten dafür eingefordert werden. Möglichkeiten wären:

  • vertraglicher Anspruch gegen dich: kommt hier nicht in Betracht mangels Vertragsverhältnisses
  • Auftrag durch eine hierzu befugte Behörde im Einzelfall oder pauschal (Straße räumen): Auftrag wäre nachzuweisen
  • Auftrag eines Dritten, der seinerseits als GoA gehandelt hat: Abtretung des Schadensersatzanspruchs durch den Dritten an das Abschleppunternehmen wäre nachzuweisen, Grundlage für GoA wäre darzulegen
  • eigene Initiative des Abschleppunternehmens, begründet über GoA: Grundlage für GoA wäre darzulegen, Schadensersatzanspruch dürfte sich m. E. auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränken

PS: Keine Ahnung, wie ich auf diese uralte Frage gestoßen bin. Egal, den Text schmeiße ich jetzt nicht weg.