Fahrzeugteile nicht eingetragen?
Wenn mein Auto auf meine Oma zugelassen ist und ich z.b die Felgen nicht eintragen lasse und erwischt werde, wer bekommt die Strafe und Punkte?
Ich weiß das beim Unfall die Versicherung streiken könnte! Ist nur ne Frage aus Neugier!
3 Antworten
Hallo Shamen2017,
zunächst einmal wird es nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn Fahrzeugteile wie Felgen nicht eingetragen sind.
Anders sieht es aus, wenn durch die Felgen eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist. Ist das der Fall erlischt die Betriebserlaubnis.
Ist das wiederum der Fall droht den Fahrer des Fahrzeuges laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs einer der beiden folgenden Bußgeldbescheide:
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Tatbestandsnummer: 319500
Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKa
Verwarnungsgeld: 50,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Tatbestandsnummer: 319606
Tatvorwurf: Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 214a.2 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als B - Verstoß
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Deine Oma als Halterin, würde ebenfalls einen Bußgeldbescheid erhalten, der würde dann wie folgt ausfallen:
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Tatbestandsnummer: 319506
Tatvorwurf: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Verwarnungsgeld: 50,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
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Tatbestandsnummer: 319618
Tatvorwurf: Sie ordneten die Inbetriebnahme des Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war, bzw. ließen sie zu. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
Ordnungswidrigkeit gem.: § 19 Abs. 5, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189a.2 BKat
Bußgeld: 135,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte: 1
Fahrverbot: Nein
Eintrag als B - Verstoß
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Es kommt im Bezug auf Deine Frage also da drauf an,
- ob durch die Felgen die Verkehrssicherheit überhaupt gefährdet ist
- und wenn ja ob die Verkehrssicherheit nur gefährdet war oder
- ob die Verkehrssicherheit wesentlich gefährdet war
Ist die Verkehrssicherheit nicht gefährdet, stellt die Polizei nur eine Mängelbescheinigung aus und du hast in der Regel 7 Tage Zeit entweder die Felgen wieder abzunehmen oder sie eintragen zu lassen.
Kommst Du der Aufforderung nicht fristgerecht nach, teilt die Polizei dieses der Zulassungsstelle mit, was zur Folge haben kann, dass Dir die Zulassungsstelle die Zulassung entzieht.
Schöne Grüße
TheGrow
Wenn mal jeder hier solche Antworten geben könnte! Genau nach der Antwort habe ich gesucht👍
Ob Du vor Ort weiterfahren darfst entscheidet der kontrollierende Polizeibeamte. Letztendlich sind Polizeibeamte keine Sachverständigen. Gerade bei so komplexen Umbauten wie die des Fahrwerkes, wird das Fahrzeug sichergestellt und einem Sachverständigen zugeführt, der prüft ob durch den Umbau die Verkehrssicherheit gefährdet ist. Die Kosten für die Begutachtung trägt der Fahrer.
Sowohl deine Oma, als auch du bekommt eine Strafe.
Der Halter löhnt nach
§69a Ordnungswidrigkeiten (StVZO)
(5) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt schließlich, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ......
2. ......
3. entgegen § 31 Abs. 2 als Halter eines Fahrzeugs die Inbetriebnahme anordnet oder zuläßt , obwohl ihm bekannt ist oder bekannt sein muß, daß der Führer nicht zur selbständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet,
Der Fahrer löhnt nach :
§69a Ordnungswidrigkeiten (StVZO)
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 24 des Straßenverkehrsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. ........
2. ........
3. ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger entgegen § 18 Abs. 1 ohne die erforderliche Zulassung oder entgegen § 18 Abs. 3 ohne die erforderliche Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen in Betrieb setzt,
wer bekommt Punkte?
alle die einen Bußgeldbescheid erhalten, der Punkte vorsieht.
In diesem Fall immer der Fahrer, denn der darf so ein Fahrzeug nicht in Betrieb nehmen, wenn es nicht den Vorschriften entspricht
woher soll der fahrer den wissen ob die eingetragen sind? der Besitzer haftet für Sicherheit und Zulassung etc! als Fahrer muss man nur kurz einmal rum laufen und schaune ob alles funktioniert (macht sowieso keiner) ;)
Indem man es kontrolliert. Jeder der einen Führerschein hat, muss in der Lage sein, zu kontrollieren. Unwissen schützt nicht vor Strafe.
Genau so ist es
Indem man es kontrolliert. Jeder der einen Führerschein hat, muss in der Lage sein, zu kontrollieren. Unwissen schützt nicht vor Strafe
Das ist so nicht richtig.
Ordnungswidrig kann nur derjenige handeln, der aufgrund seines Wissenstandes in der Lage ist zu erkennen, dass an dem Fahrzeug Felgen angebracht sind, die die Verkehrssicherheit gefährden. Man muss dem Fahrer also mindestens fahrlässiges Handeln vorwerfen können.
Ist Jemand aufgrund seines Wissenstandes nicht in der Lage zu erkennen, dass die verbauten Felgen nicht verbaut werden dürfen bzw. eingetragen werden müssen, kann gegen ihn auch kein Bußgeld verhängt werden.
Moment mal. Bedeutet wenn einer z.B ein fahrwerk nicht eingetragen hat sind das nur 50€ und er darf an ort und stelle weiter fahren und muss es nur in 7 Tagen ändern lassen?