Unfall mit nicht eingetragenen Felgen

7 Antworten

Hallo, wenn die Polizei den Unfall aufnimmt und dies bemerkt (Überprüfung der techn. Daten), dann kannst Du in Schwierigkeiten kommen. Dies kann ein Beußgeld bedeuten, Schlimmstenfalls aber kann man das Auto aber auch gleich stilllegen.

Wesentlich schlimmer wird es, wenn Du damit in einen Unfall verwickelt wirst, an dem Du möglicherweise auch noch ein Mitverschulden trägst. Dann kann der Versicherer bei Dir Regress nehmen und ggf. in voller Höhe. Die absolute Steigerung wäre aber, dass Du ohne Versicherungsschutz fährst. Und das kommt dann richtig teuer und endet mit einer Strafanzeige. Lass also die Finger weg von solchen Überlegungen.

BEAFEE  12.09.2012, 22:18

Sag ich doch....-))

Wenn es zu einem Unfall kommt bekommst du auf jedenfall eine Teilschuld, egal wer den Unfall verursacht hat.

Es muss erst einmal geklärt werden ob die Räder nur nicht eingetragen sind, oder ob die Räder für Dein Fahrzeug keine Zulassung haben.

In Deinem Fall spilet dies keine Rolle, da durch die Räder, selbst wenn keine Zulassung für Dein Fahrzeug bestehen würde der Unfall mit zugelassenen Rädern nicht vermeidbar war.

Räder sind für die Mithaftungsfrage also erst mal außen vor, jetzt kommt es darauf an aus welchem Grund Du die Vollbremsung hingelegt hast, da kann Dir durchaus eine Mithaftung zugesprochen werden.

meines erachten ist das nicht wiklich relavant- das sind die reifen wichtiger -profiltiefe und grösse- ist ja egal ob mit stahlfelgen oder mit alus die vollbremsung vollzogen hast.

Kann dir passieren, dass die Versicherung ablehnt (in beiden Fällen) weil du unkorrekte Angaben übers Fahrzeug gemacht hast.