Ich bin jemanden hinten drauf gefahren, habe aber mein Fahrwerk und Felgen nicht eingetragen. Was sind die Konsequenzen?

12 Antworten

DU hast nach deiner Schilderung Abspruch auf Schadenersatz - nicht der Vordermann...!!Diese Tatsache macht deine Frage sinnfrei! Ausserdem hast du gar nichts über poliz. Protokollierung geschrieben; wer sollte deine fehlende Eintragung bemerken!?

Bei den Teilegutachten bzw Auflage zur Änderungsabnahme in den ABE steht immer (sinngemäß)

"Die Betriebserlaubnis erlischt nicht, wenn unverzüglich eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO durch einen aaSoP oder PI durchgeführt wird"

Wenn Du das Fahrwerk und die Felgen eine Woche zuvor gebraucht erworben und ein paar Tage vor Deinem Unfall erst verbaut hast bist Du noch in dem Zeitraum "unverzüglich".

"Unverzüglich" ist rechtlich nicht weiter definiert, jedoch wird i.d.R. einige Tage bis eine Woche als angemessen angesehen.

Du kannst also nur sagen, daß die Umbauten erst Tage zuvor erfolgt sind und Du noch nicht zur Abnahme warst.

Solange der Umbau nicht Unfallursächllich ist, passiert da nicht viel.


Wenn das noch niemand bemerkt hat (was sehr wahrscheinlich ist) mach als erstes so schnell wie möglich legale Räder drauf. Wenn einer fragt, weist du von nix. Im Zweifel schnell Satz gebrauchte Winterräder auf Ebay kaufen. Die Sommerräder hast du dann eben schon verkauft, falls die noch mal jemand sehen will.

Sollte echt jemand drauf zu sprechen kommen, ist immer noch die Frage, ob die Räder nicht problemlos eintragungsfähig wären, und danach wäre nachzuweisen, dass sie irgendwie (mit-)ursächlich für den Unfall waren. Was nicht gesagt ist, aber was in jedem Fall rechtliche Scherereien bedeutet.

würde sagen, das bedeutet maximalen ärger - du bist nicht versichert, da mit dem nichteintrag eintragungspflichtiger relevanter teile die betriebserlaubnis für dein fahrzeug erlischt.

zusätzlich zum unfall kommt also noch hinzu - fahren ohne versicherungsschutz. fahren ohne betriebserlaubnis. fahren mit einem nicht zugelassenen fahrzeug. du zahlst den schaden komplett selber.

dazu kommt für das auffahren vermutlich eine busse und für den rest ein strafverfahren auf dich zu.

und wenn ich es umbauen auf serie ?

@Thomas2503

ich glaube, die polizei und der unfallgegner haben fotos gemacht.

dann käme noch der versicherungsbetrug dazu.

Der Regress einer Haftpflichtversicherung ist auf 5.000 € begrenzt; eine Vollkasko, falls vorhanden, wird den Schaden am eigenen Wagen sicher nicht begleichen.

@bronkhorst

und bei erlöschen der betriebserlaubnis ist das fahrzeug gar nicht versichert.

da zahlt er auch die reparatur beim unfallgegner.

@bronkhorst

@bronkhorst,

Auszug aus den Versicherungsbedingungen:

D.2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.

Und dies kann man in diesem Falle hier anwenden!

@pony

Die würde er wohl schons o bezahlen. Wenn er hinten drauffährt, bedeutet das, dass er den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat. Beim maximalen Ärger bleibt es aber.

@Apolon

nein. das wäre bei diebstahl der fall.

erlöschen des versicherungsschutzes bei erlöschen der betriebserlaubnis. 

Du fragst, ob das Fahrwerk nicht eingetragen ist. Wie soll das hier Jemand wissen? Das kannst nur du selber wissen. Und was hat diese Frage mit dem Auffahrunfall zu tun?

in der frage steht doch, DASS das fahrwerk nicht eingetragen ist.

das stand da schon, als noch kein text unter dem titel stand.

@pony

Ja, mittlerweile ist die Frage verständlich formuliert und um eine Erklärung ergänzt worden. Das führt alle vor dieser Korrektur abgegebenen Antworten ad absurdum.