Wie hoch ist die gesetzliche Mindestquadratmeterzahl pro einen Mieter?

5 Antworten

Gesetzlich gibt es keine Mindestquadratmeter pro Person Wohnfläche einzuhalten. Man geht aber von einer Überbelegung aus, wenn pro Erwachsener 15 qm und pro Kind 10 qm Wohnfläche nicht eingehalten werden können. Bei 60 qm Wohnfläche und 4 Personen liegt noch keine Überbelegung vor - ist meine Meinung!

Lärmprotokoll über längere Zeit führen - Zeugen für die Lärmbelästigung suchen, Vermieter um Abhilfe bzw. Abmahnung ersuchen und bei Nichtbefolgung Mietminderung (gibt aber bestimmt Ärger mit Vermieter).

In manchen Bundesländern sind 9qm pro Person vorgeschrieben, für unter 6-jährige manchmal nur 6qm.

Für Sozialhilfe sind ca. 45qm für die erste Person angemessen, plus ca. 15 für jede weitere.

Persönliche Meinungen zählen nicht und sind hier Zeitverschwendung.

Was ist denn nun wirklich gewollt. Wo sollte den wg. Überbelegung geklagt werden und wo wg. Lärmbelästigung. Beschweren würde mehr Sinn, wenn überhaupt, machen. Aber sollte da auch noch zwei Kinder wohnen, wird wohl alles ins Leere gehen.

Axo, Lärmbelästigung. selbst wenn Mietminderung denkbar wäre, müsste im Vorfeld ein Lärmprotokoll geführt werden, welches sich u.U. bis über 3 Monate erstecken könnte.

Koennen sie in so einer kleiner Wohnung leben?

Du siehst das sie das können. Es gibt kein Gesetz welches eine Mindestwohnfläche pro Person vorschreibt.

Wegen der Lärmbelästigung kannst Du Dich natürlich bei der Verwaltung beschweren.

Die Wohnung ist für4 Personen nicht klein. Kenne Menschen, die leben zu 4 Personen in noch kleineren. Eine Mindestgröße ist gesetzlich in Deutschland nicht Vorschrift.