Alter defekter Aufzug raus-neuer Fahrstuhl rein. Mieterhöhung?

5 Antworten

Reparaturen sind Vermietersache., es kann aber durch eine Modernisierung sein.

Ausnahme die Kleinreparaturklausel sofern sie im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.

Schau mal hier rein:

http://www.mietrecht.org/modernisierung/modernisierung-aufzug/

MfG

Soweit ihr mietvertraglich zu Betriebskosten für einen Aufzug verpflichtet seit,  ist regelmäßig davon auszugehen, dass ich euch - auch als Mieter im Erdgeschoss - auch anlässlich der Sanierung des Aufzugs als Modernisierungsmaßnahme  i. S. d.  § 559 I BGB  an den entstehenden Kosten des Vermieters beteiligen müsst :-(


Ersetzt der Vermieter den vorhandenen Fahrstuhl nämlich durch einen neuen modernen (betriebssicheren, komfortableren) Fahrstuhl, da der vorhandene Fahrstuhl irreparabel oder wirtschaftlich nicht reparaturfähig ist, handelt er über den reinen ihm zufallenden Erhaltungsaufwand hinaus, er saniert umfassend neu :-)

Ihr wärt verpflichtet, die Sanierung bzw. den Fahrstuhlaustausch als Modernisierungsmaßnahme zu dulden (§ 555d I BGB) und eine - durchaus je nach Lage der Wohnung differenzierten Kostenanteil von insgesamt bis 11 % seines Kostenaufwandes als Miterhöhung hinzunehmen :-(

Vorausgesetzt, bei der notwendigen Ersatzbeschaffung handelt es sich zugleich um eine Maßnahme, durch die der Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht oder/und die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert werden: Der neue Aufzug fährt leiser, ermöglicht  Rollstuhlfahrern den Zugang, ist kindersicherer konstruiert ist, verbraucht weniger Strom, ist weniger wartungsanfällig, läuft schneller, komfortabler, ...

G imager761


Noch eine Sache - auf Grund der Instandsetzung kosten kann übrigens der Vermieter auch die Mitte hoch setzten wenn die Mitt. Sache nich mit Lift in Vertrag vermittelt war . Das Heist Standard verbessern . Komfort kostet heute mehr ...

Muss du schauen dein Mittvertrag ob da was stehet über reperatur und sanierungs kosten Übername . Auch ob du Wohnung mit Lift gemittet hast .

Kopfschüttel über so eine unqualifizierte Antwort.

Google mal: Instandhaltung oder Reparatur oder Modernisierung

Und lese erst mal was das ist und wann was in Frage kommt, bzw. wann der Mieter etwas zahlen muss.

In Mietverträgen kann vieles stehen aber oft gibt es Dinge die nicht wirksam sind, daher bringt ein :

Schau in Deinen Mietvertrag 

rein überhaupt nichts.

Dann kann ihr ihren eignen Mittvertrag auch als Klo Papier nutzen ? Es hilft keine google oder mittrecht wenn ich was unterschrieben habe . Erst Mittvertrag dann mittrecht . Übrigens ein Antwort - schau mal bei google war auch sehr hilfreicher ???? Gute Nacht schlaue Köpfe

@Borowiecki

Das Mittrecht in Polen kann durchaus vom deutschen Mietrecht abweichen. Aber das Instandhalten von Personenaufzügen in Wohngebäuden bleibt wohl dem Vermieter vorbehalten. Die Beteiligung an den Instandhaltungskosten kann in Deutschland nicht rechtswirksam vom Mieter verlangt werden. Guten Morgen, du Schlaukopf.

Kein Kommentar für Hacken kreuz , übrigens vermutet lebe länger als du ob Deutschland

Deine Erkenntnis ist so zutreffend. Es handelt sich um eine Instandsetzung. Die zahlt allein der Vermieter.