Fahrschule Gericht Dauer?
Hi, hier ist Paul. Ich bin 17 Jahre alt. Im Juni 2019 habe Ich meinen Führerschein für A1 angefangen. Ich hatte alle Theoriestunden, bis auf eine Lektion. Dann kam der Lockdown. Nach dem Lockdown habe Ich nicht weiter Fahrschule gemacht, weil alle Mopeds/Motorräder abgemeldet waren. Im Frühjahr 2021 wollte Ich mit Praxis anfangen. Mein Fahrlehrer sagte, nur wenn Ich Theorieprüfung bestanden habe. Das Problem war aber, dass es kein Präsenzunterricht gab. OnlineFahrschule ist noch nicht eingerichtet. Nach 2 Monaten des Versuchen war das immer die Antwort. Dann habe Ich mit Rechtsanwalt gedroht, wenn der Unterricht nicht weitergeht. Darauf eine Schrifttliche Kündigung meiner Fahrschule gegen mich auf WhatsApp. Mai 2021 habe Ich die Fahrschule gewechselz und meinen Fahrlehrer um den Ausbildungsschein gebittet. Er sagte in 2 Wochen. nach 3 Wochen habe Ich ihn angerufen, SMS geschickt. Er hat alles ignoriert. Ich habe nenRechtsanwalt einschalten. Im August hat er mir den Ausbildungsschein gesendet, aber ohne Unterschrift. Mein Anwalt hat ihm es zurückgesendet. Ohne Antwort bis jetzt. Jetzt ziehe Ich (leider) vor Gericht. *
Was denkt Ihr wie lange es dauert bis der Gerichtstermin steht und alles geregelt ist?
Ich brauchte seit letztes Jahr ein Fahrzeug, weil Ich ne Ausbildung seit 2019 mache und ohne Fahrzeug bis jetzt jeden Tag um 4:55Uhr zur Arbeit Laufe und um 18Uhr Zuhause bin. Ich bin es Leid. Habe körperliche Probleme, durch Schlafmangel (wenig Freizeit, weil 3:30Uhr aufstehen und 18:00Uhr erst Zuhause) Hbe schon über 3000€ bezahlen müssen wegen Anwalt und weil Ich über 500€ Grundgebühr zahlen müsste bei meiner alten Fahrschule.
Denkt ihr Ich sollte alle Fahrstunden (Theorieteil) neue machen, weil das Gericht zu lange dauert?
Btw: Bin nächstes Jahr 18 und da bringt mir A1 wenig, wenn Ich Auto machen will.
Lg
2 Antworten
Man müsste zunächst mal wissen, was hier überhaupt gerichtlich geklärt werden soll. Soll die Fahrschule zivilrechtlich zur Ausstellung der Ausbildungsbescheinigung bewegt werden?
Zuständig für die Überwachung der Fahrschulen ist die nach Landesrecht ernannte Behörde, §51 FahrlG. In Bayern wäre das beispielsweise die Regierung der Oberpfalz, in Baden-Württemberg ist ein Treuhandverein beauftragt worden.
Wenn die Fahrschule keine Bescheinigung ausstellt, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit, §8 FahrschAusbO:
(1) Ordnungswidrig im Sinne des § 56 Absatz 1 Nummer 23 des Fahrlehrergesetzes handelt, wer als Inhaber einer Fahrschule oder als zur verantwortlichen Leitung des Ausbildungsbetriebes bestellte Person vorsätzlich oder fahrlässig
7. entgegen § 6 Absatz 2 Satz 1 oder 2 keine Bescheinigung über die theoretische und praktische Ausbildung nach Anlage 3 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz ausstellt oder ausstellen lässt oder durchlaufene Ausbildungsteile nicht bestätigt oder bestätigen lässt.
Die Folge wäre eine Geldbuße, §56 FahrlG:
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1, 2, 3, 8, 9, 10, 11, 16 und 17 mit einer Geldbuße bis fünftausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis eintausend Euro geahndet werden.
Bevor du jetzt fünf Jahre darauf wartest, dass dir ein Gericht mitteilt, dass es nicht zuständig ist, wäre es sinnvoller, sich an die nach Landesrecht zuständige Überwachungsbehörde zu wenden und das Bußgeldverfahren gegen die Fahrschule einleiten zu lassen.
OK, danke für die Info. Weiß auch nicht warum er mir den Ausbildungsnachweis einfach nicht gibt. Es sollen auch schon mehrere Fahrschüler gewechselt haben...
Ich würde da jeden Tag abends wenn die meisten Fahrschüler da sind hin fahren und denen terror machen.
Sollen die doch einen Anwalt brauchen, wer mich nervt bekommt das 3 fach zurück….
du bist da jetzt in einer komischen Situation, wie lange sowas dauert mit dem Gericht, sehr unterschiedlich je nach Bezirk.
Die Fahrschule ist sehr unbeliebt geworden in den letzten Monaten. Ich bin nicht der einzigste, der wechselt hat. Ob die auch so Schwierigkeiten mit den Nachweis haben, weiß Ich nicht.