Einbrecher von der Polizei gefasst . Hausratversicherung braucht jetzt nicht zu zahlen?

5 Antworten

Das kommt dann wohl davon, wenn Billigstversicherung abgeschlossen werden.

Meine ordnet natürlich den ganzen Schaden und nimmt ggf. die Verursacher in Regreß.

Aber ich bezahle auch für 1.000 EUR Versicherungssumme 98 Cent/Jahr.

Klauseln dieser Art in einer Hausratversicherung sind mir nicht bekannt. Du hast eine bestimmte Leistung in dem Vertrag versichert, in diesem Fall also die Entschädigung bei Einbruchdiebstahl. Somit ist der Schaden von der Versicherung zu ersetzen. Es ist das Risiko der Versicherung ob es sich diese Kosten in Form eines Regressanspruches von den Tätern zurückholt, bzw. zurückholen kann. Sollte sich die Versicherung quer stellen würde ich mir einen Rechtsanwalt suchen und gegen die Versicherung auf Vertragserfüllung klagen.


Denn in den Bedingungen wird nicht stehen das der Versicherer von der Leistung befreit ist weil der/die Täter gefasst wurden.

Üblich wäre, dass die Hausratversicherung den Schaden ersetzt und anschließend selber versucht Regreß von den Tätern zu holen. Wie das dann ausgeht kann dem Versicherungsnehmer ja egal sein.

Die hier geschilderte Vorgehensweise der Versicherung ist äußerst fragwürdig.

Kenne die Versicherungsverträge nicht von euerer Hausrat, hört sich aber auf den ersten blick  nach eine "Billig Versicherung an" mit viel auschlussklauseln an.

Das denke ich eher nicht.
Die Versicherung kann sich den Schaden bei den Einbrechern wieder holen.