Fahrrad wurde von Laterne entfernt und eingelagert – angeblich gepachtet
Hallo,
ich hatte mein Fahrrad an einer Laterne, die auf einem öffentlichen Bürgersteig steht angekettet. Nun ist hinter der Laterne, in Richtung der Straße, ein Holzzaun, an dem, verwittert und für mich nicht wirklich ersichtlich, stand: "Fahrräder anschließen verboten. Wir bezahlen für diese Fläche". Allerdings nur an einer Seite des Holzzaunes befestigt und halb abgerissen. Anscheinend nutzt der Gastronomiebetrieb gegenüber des Holzzaunes die Fläche direkt am Zaun für seine Außengastronomie.
Ich hatte das Fahrrad ca. 2 Wochen dort stehen. In dieses Zeit wurde angeblich ein Zettel am Fahrrad befestigt, mit der Aufforderung es zu entfernen. Da ich aber dort nicht wohne, sondern lediglich meine Freundin, habe ich den Zettel nicht gesehen.
Jetzt hat der Gastronomiebetrieb mein teures Schloß entfernen lassen und mein Fahrrad eingelagert. Letzten Freitag habe ich dies erfahren und sollte meine Nummer da lassen, der GF der Gastronomie würde sich bei mir melden. Hat er bis jetzt allerdings nicht gemacht.
Wie ist jetzt die Rechtslage? Kann der Betrieb mein Fahrrad von der Straßenlaterne entfernen und wegschließen? Auch wenn es nicht eindeutig beschildert ist?
Mir geht es nur um die Kosten meines Schlosses, das war noch nicht mal 1 Jahr alt und hat 75,- gekostet...
Vielen Danke für Ihre Antwort,
Alexander Kramer
3 Antworten
Da hast du Pech. Das gleiche Problem hätte dich aber auch ereilen können, wenn die Stadt das Fahrrad entfernt hätte (weil du ja dachtest, es sein ein normaler öffentlicher Platz). Ein Fahrrad 2 Wochen irgendwo rumstehen zu lassen ist halt auch mehr als überzogen.
Ich schrieb auch nur, dass er damit RECHNEN müsste, wenn es sich um einen normalen öffentlichen Platz handeln würde. Denn i.d.R. lassen auch Städte Fahrräder nicht 2 Wochen irgendwo rumstehen.
Damit wollte ich dem TE zu verstehen geben, dass sein Verhalten das Fahrrad 2 Wochen rumstehen zu lassen, das Grundproblem war. Letztendlich kann er froh sein, dass es nur das Schloss ist und das Fahrrad nicht insgesamt geklaut wurde.
Hmm, da hier in der Stadt kaum einer eine andere Abstellmöglichkeit hat, verstehe ich die Argumentation nicht ganz. Ich fahre 3 Wochen in den Urlaub und die Stadt hat das Recht mein Fahrrad zu entfernen? Oder ich MUSS damit rechnen, dass es geklaut wird? In welcher Stadt werden denn Fahrräder innerhalb von 2 Wochen entfernt?
Wie unten bereits geschrieben gibt's in jeder etwas größeren Stadt entweder kostenpflichtige Abstellboxen oder eben fest definierte Abstellflächen. Für dich ist also jede Straßenlaterne - übertrieben dargestellt - ein Fahrradparkplatz auf Lebenszeit, weil man Fahrräder ja sonst nirgends unter bekommen kann?
Letztendlich kann er froh sein, dass es nur das Schloss ist und das Fahrrad nicht insgesamt geklaut wurde.
Wenn einem jemand ein blaues Auge haut, kann man froh sein, daß er einem nicht den Kiefer gebrochen hat. Dann soll man also nicht jammern, und sich beschweren, sondern sich über das blaue Auge freuen. Super Einstellung, hat aber mit unsererer Rechtsprechung gar nix zu tun.
Wenn ich das blaue Auge provoziere in dem ich jemanden 2 Wochen lang auf die Nerven gehe, dann ja - kann man das so sehen.
Hallo Markie,
danke für die Antwort. Aber mir geht es ja nicht um Meinungen, sondern um die rechtliche Situation. Wenn man z.B. BVG, 3c 29.03 googlet, findet man ähnliche Fälle, in denen es lt. Rechtssprechnung eben nicht heißt "Pech gehabt". Und wenn es kein Schrottfahrrad ist, welches offensichtlich nicht fahrbereit ist, darf auch die Stadt es nicht entfernen. Auf jeden Fall nicht innerhalb von 2 Wochen. Dann bräuchte ja jeder, der in den Urlaub fährt, einen Fahrradsitter.
LG
Aber im Umgekehrschluss bedeutet das, man darf sein Fahrrad wild in der Gegend für Wochen rumstehen lassen und der Pächter der Fläche darf dann zusehen wie er seine Tische und Stühle galant ums Fahrrad drapiert? Und überhaupt ist dann die ganze Innenstadt eigentlich nur ein kostenloser Fahrradparkplatz? An jedem Bahnhof oder Flughafen gibt's kostenpflichtige Fahrradboxen, wo man sein Fahrrad im Falles eines Urlaubs abstellen kann.
Ich stell mir das gerade vor: Ich setz mich in meine Eisdiele und neben mir steht ein angekettet Fahrrad. Und der Gastwirt hat das dann da über Wochen schön fürsorglich zu behandeln?
Frage nicht richtig gelesen? Die Fläche am Zaun ist Werbefläche. Nicht Biergarten. Öffentlicher Bürgersteig und so... nochmal lesen.
nein, ganz und gar nicht.
Er hat ja nicht die Laterne gepachtet. Er hat keinerlei Recht, dein Fahrrad zu entfernen. Das fällt unter rechtswidrige Inbesitznahme, sprich Diebstahl. (BZW verbotene Eigenmacht)
Sein Eigentum oder sein Besitz wurde nicht beeinträchtigt, so das eine Selbsthilfe nicht in Frage kommt.
Hingehen, Fahrrad und Entschädigung fordern, und notfalls mit Anzeige drohen,
Hallo KantosDjor,
und wenn er das Ordnungsamt gerufen hätte, und sie hätten es entfernt, wäre es Ok gewesen? Ich will nur sicher gehen dass ich mich da nicht zum Affen mache, wenn ich mein Schloß ersetzt haben möchte.
LG
Alex
hätte, hätte, Fahradkette. So wars eben nicht. Wir sind nicht da, umzu moralisieren, sondern um Fragen zu beantworten.
Das wäre Entscheidung des Ordnungsamtes gewesen. Bzw dessen Aufgabe. Es ist zweifelhaft, das sie da etfent htten, obwohl 2 Wochen natürlich schon heftig lange ist. Aber wenn, dann hätten sie es GEDURFT. Der Kneipier durfte es halt nicht!
Dsa Ordnungsamt hat das Recht, Verordnungen und Gesetze und sowas auf öffentlichen Flächen durchzusetzen, eine Privatperson nicht. Und die Laterne gehört nun mal nicht zu der gepachteten Fläche, und selbst wenn, war das nicht als erkennbar. Der Zettel, selbst wenn er lesbar gewesen, bezog sich ja offensichtlich nicht auf die Laterne, sonder soweit erkennbar auf den Zaun.
Danke Kantos!
Natürlich muss er dein Eigentum umgehend herausgeben, das zerstörte Schloss ist zu ersetzen. Unabhängig davon, ob er das nun entfernen durfte oder nicht. Das scheint mir sehr detailreich und hier nicht abschließend zu klären (Schildzustand, Pachtverhältnisse etc.). Wenn es ihn am ordnungsgemäßen Nutzen der Pachtfläche hinderte, was er nachweisen müsste, kann er es gern dem Ordnungsamt melden, unmittelbar entfernen darf er es nach meiner Auffassung nur, wenn eine Gefahr dadurch droht.
Nein nein Wenn die Stadt es entfernt hätte, wäre da was völlig anderes! Hier handelt es sich um Vebotene Eigenmacht des Gastronomen. Ihm gehört die Laterne doch gar nicht! Und er hat allenfalls die Fläche gepachtet, aber halt nicht ide Laterne!
Der Gastronom hätte lediglich das Ordnungsamt informieren dürfen