Kann uns die Nachbarin anzeigen weil wir ihr Fahrrad haben entfernen lassen?
Hallo Leute!
Mein Mann hat eine Ladenfläche gemietet , und es gehört eine Fläche 120 cm Breit x Länge dazu (Steht auch so im Mietvertrag )
Da immer wieder Fahrräder dort abgestellt worden sind, haben wir ein Schild angebracht, worauf hingewiesen wird, dass die Fahrräder kostenpflichtig entfernt werden ...
Einer Nachbarin war das Egal...
Ich habe ihr immer Zettel dran gemacht, und habe sie freundlich gebeten das Fahrrad, auf dem 20 Meter entfernten Fahrrad Stellplatz zu parken ...
Nun haben wir das Fahrrad abschleppen lassen ...
Heute kam die Zippe in den Laden und meinte sie würde uns anzeigen...
Es ist unsere Fläche
Kann sie uns anzeigen? Und wenn ja , können wir sie denn auch anzeigen?
Eigentlich wollen wir keinen streit , aber unsere Fläche ist kein Parkplatz , und sie stellt das Fahrrad so das Kunden mit Rollstühlen, oder Rolatoren nicht in den Laden kommen
Danke
10 Antworten
Man kann alles anzeigen. Sogar wenn eine Fliege auf deine Fensterbank einen Haufen setzt. Wird aber zu 1.000 % dann eingestellt das Verfahren.
Aber wie kann man ein Fahrrad abschleppen, dass angekettet ist?
Kenn da einen Rechtsanwalt dessen eine große Einnahmequelle darin besteht alle zu verklagen die seinen Platz widerrechtlich auch nur teilweise und ganz kurz verstellen.
Ihr braucht da keine Angst haben.
Anzeigen kann sie euch, ja.
Wird aber nix bei rumkommen, weil ihr sie ja mehrfach vorher verwarnt habt.
Das wird sie dann auch genau so mitgeteilt bekommen... und in Zukunft ihr Fahrrad hoffentlich woanders abstellen.
Anzeigen kann man immer.
Auch wegen dumm drein schauen.
Das interessiert nur den Staatsanwalt nicht. Da wird nichts weiter verfolgt.
Vermutlich wird schon der aufnehmende Polizist lebhaft von der Anzeige abraten.
Wohin wurde denn das Fahrrad abgeschleppt?
Die Geschichte hast du dir ausgedacht.
Du bist dir über die Rechtslage unklar und tischt uns jetzt diese Geschichte auf, um Rechtssicherheit zu erlangen.
Um die Angelegenheit seriös beurteuilen zu können, müsste man genauere Angaben über die Örtlichkeit haben. Wo befindet sich der fragliche Grund und Boden genau? Auf öffentlichem oder privatem Grund? Git es dort Wegerechte? Usw.
Und wer will bitteschön das Fahrrad abgeschleppt haben? Und wo ist dieses Fahrrad jetzt? In Geiselhaft? Oder was?
Bis jetzt sähe ich einen Diebstahl deinerseits. "Sähe", weil die Geschichte ja erfunden ist.
Näh. Was soll ich damit?
Du kannst uns ja mal den "Rechnungsbeleg der Abchleppkosten" zeigen.
Möchtest du ein Foto von unserem Schaufenster sehen, wo auch das Schild sichtbar ist ?