Fahrprüfung Sackgasse darf ich da hereinfahren?

5 Antworten

Hallo,

ist doch schon sehr interessant, auf welche spaßigen Sachen hier geantwortet wird.

Vermutlich hat sich keiner der "Antwortenden" mal den Link angesehen.

Sollte man aber vorher machen.

Schon lustig oder eigentlich traurig.

Gruß

Also wenn ich so die anderen Fragen des Fragestellers lese, gehe ich schon davon aus, dass seine Frage ernst gemeint ist - wenn auch die Bildauswahl etwas "ulkig" gewählt wurde. ;)

@Eichbaum1963

Hallo @Eichenbaum 1963,

Das Bild, so alleine, ist ja OK.

Aber die Erklärung / Begründung.

Ich vermute, der Fragesteller hat sich einen Jook erlaubt.

Aber ehrlich, ist ihm auch gelungen.

Gruß

@premme

Ich vermute, der Fragesteller hat sich einen Jook erlaubt

Kannst Du englisch. Du meinst Joke

@HorstWN

Hallo,

ich meinte Jook.

Aber, wer Fehler findet, darf sie behalten.

Gruß

Der nochmalige Hinweis von dir, auf den Link, kam ja reichlich spät.

Du darfst dort rein fahren, bringt nur nichts. Gibt auch keinen punktabzug

Ehr einfahren. ;-)

In eine Straße, die nur mit einem Sackgassen-Zeichen gekennzeichnet ist, darf man immer hineinfahren, denn ein Sackgassen-Zeichen verbietet nichts. Es weist lediglich darauf hin, dass man aus einer so gekennzeichneten Straße nur dort wieder herausfahren kann, wo man in sie hineinfährt, dass es sich also nicht um eine Durchgangsstraße handelt.
Das Zusatzzeichen "Keine Wendemöglichkeit" weist zudem darauf hin, dass man sich darauf einstellen muss, aus der Sackgasse rückwärts wieder hinausfahren zu müssen, wenn man vorwärts in sie hineingefahren ist.

Da das Sackgassen-Zeichen nichts verbietet, gibt es auch nichts, von dem Anlieger befreit werden könnten. Ein Zusatzzeichen "Anlieger frei" unter einem Sackgassen-Zeichen wäre somit sinnlos und daher wird eine solche Zeichen-Kombination nirgends zu finden sein.

Anders wäre es etwa bei dem Zeichen 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" (rundes weißes Schild mit rotem Rand). Dieses verbietet, mit einem Fahrzeug in die so gekennzeichnete Straße einzufahren. Von diesem Verbot können Anlieger durch das Zusatzzeichen "Anlieger frei" befreit werden.

ja aber, dann schau dir mal den Link aus der Frage an.

@HorstWN

Das habe ich getan und mich auch darüber amüsiert. Stupidedia ist manchmal wirklich witzig :-).

Allerdings hat mich die Formulierung der Fragestellung zu der Ansicht gebracht, dass der Fragesteller sich hier keinen Scherz erlauben wollte, sondern vermutlich einfach die erstbeste Seite mit einer Abbildung des Sackgassen-Zeichens verlinkt hat, die er finden konnte. Möglicherweise hat er den Text auf der Seite noch nicht einmal selbst gelesen ...

@JotEs

Ganz meine Meinung. ;)

du darfst schon in sackgassen fahren, aber es ist halt sinnlos

anlieger frei, darfst du nicht

wenn dich der prüfer in die sackgasse fahren lassen will, würde ich vielleicht kurz fragen

"in die sackgasse?"

zb