Anlieger frei durchfahren?

5 Antworten

wenn das studio in der strasse liegt  kannst du reinfahren. hast ja dann ein anliegen

liegt es nicht in der strasse, sondern nur in der nähe musst du dir einen anderen weg suchen.

bei uns dürfen auch nur anlieger rein und keine LKW´s. nur LKW´s mit anliegen, z.b. unser gaslieferant. autos die durchfahren werden sogar angehalten von der polizei wo sie denn hinwollten

Auch hier: mit dem "Anliegen" hat das Ganze nichts zu tun.

Der Sinn des „Anlieger-frei“-Zeichens ist es, eine Straße oder einen Straßenabschnitt für den Durchgangsverkehr zu sperren

Wer diese Straße nutzen will, um beispielsweise schnell zum nächsten Supermarkt zu kommen, der zählt als Durchgangsverkehr und muss draußen bleiben.

Als Anlieger gelten Fahrer, die mit den dortigen Bewohnern bzw. Eigentümern in eine Beziehung treten wollen. 

Entscheidend ist dabei vor allem der Wunsch oder die Absicht der Beziehungsaufnahme und nicht das tatsächliche Zustandekommen des beabsichtigten Besuches (laut Bay. OLG).

Wer beim Vorbeifahren an dem betreffenden Haus schon erkennt, dass niemand zu Hause ist, der kann ohne anzuhalten weiterfahren und hat sich dennoch korrekt verhalten. 

Als „Anlieger“ gelten also nicht nur die Anwohner und Grundstückseigentümer selbst, sondern im rechtlichen Sinne auch Besucher, Freunde, Verwandte, Kunden, Handwerker usw. 

Sie zählen zu dem durchfahrt- und auch parkberechtigten Personenkreis.

Auch, wer ein Geschäft oder eine Firma aufsuchen will, eine Praxis oder eine Kanzlei, gilt als Anlieger.

Wird man jedoch dabei ertappt, dass man kein Anlieger ist, so hat man eine Ordnungswidrigkeit begangen und kann dementsprechend mit bis zu 20 Euro zur Kasse gebeten werden. 

Gleiches gilt, wenn man in eine gesperrte Straße fährt, nur um dort zu parken.

Auch wer behauptet, ein „berechtigtes Anliegen“ also einen wichtigen Grund zu haben, gerade diese Straße befahren zu müssen, ist kein Anlieger im oben beschriebenen Sinne und kann wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden.
Erklärung: Der Begriff "Anlieger" hat nichts mit einem „Anliegen“ zu tun, sondern stammt aus der Flurbezeichung und meint ein "anliegendes Grundstück" bzw. dessen Besitzer/Bewohner.

Daher steht auch das bisweilen anzutreffende Zusatzzeichen „Anwohner frei“ rechtlich dem „Anlieger frei“ gleich. Dito für "Anliegerverkehr".

Da sich viele Autofahrer in ihren Begründungen zum Durchfahren sehr kreativ zeigen, werden diese Straßen auch scherzhaft „Anlügerstraßen“ genannt.

http://www.mag-mobil.de/2011/auto-und-finanzen/wer-ist-anlieger.html

Wenn das Einfahrtsverbot für LKW mit dem "Anlieger frei" kombiniert ist, heißt das, daß Anlieferer mit ihren LKW in diese Straße fahren dürfen, für PKW hat das Schild keine Bedeutung. Ich nehme mal nicht an, daß du mit einem Sattelschlepper ins Studio fährst, oder?

Anlieger frei heißt Du musst in der Straße ein Anliegen haben .. wenn das Fitnessstudio woanders ist, musst Du anders fahren .... vieleicht so dass du nicht wenden musst ....

Nein, mit einem Anliegen hat das nichts zu tun.

@Crack

das Anliegen eben ;-)  .... und wenn man da eigentlich gar nicht hin
will, hat man da nichts zu suchen ... die Straße ist dann nicht der
Wendehammer .... 

@frodobeutlin100

nein, Crack hat recht.

@Crack: wäre es nicht sinnvoller zu argumentieren? ;)

Anlieger sind streg genommen Eigentümer von Grundstücken, welche an der betreffenden Straße liegen (an-liegen - Anlieger... auch Anreiner genannt).

Im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht sind Anlieger alle Personen, die mit Grundstückseigentümern oder Bewohnern in Beziehung treten wollen - also nur in diesem Zusammenhang ein Anliegen haben.

Falls mein Anliegen darin besteht schneller an mein Ziel zu kommen, dann bin ich NICHT berechtigt die entsprechende Straße zu befahren.

Ja du darfst durchfahren. Nur LKWs dürfen das nicht, die kein "Anliegen" haben. Hatte ich erst in der Fahrschule.