Darf man, wenn die Kinder auf der Straße spielen, ein Verkehrszeichen aufstellen, um auf die Kiddis aufmerksam zu machen?

8 Antworten

Du bist nicht befugt, Verkehrsschilder aufzustellen. Aber was du machen kannst:

1.) An deinem Gartenzaun bzw. auf deinem Grundstück (bei Miete den Vermieter bzw. die Hausverwaltung fragen) ein selbstgebasteltes Schild "Achtung - Kinder! Nicht rasen!" oder ähnlich anbringen bzw. aufstellen. Da kann dir niemand was.

2.) Wenn das wirklich so schlimm auf deiner Straße ist (ich spreche aus Erfahrung), dann mach eine Unterschriftenaktion/Bürgerinitiative bei den Anwohnern und geht damit gemeinsam - und vor allen Dingen mit all euren Kindern!!! - zur Gemeinde und bringt euer Anliegen vor. Aber vorher telefonisch einen Termin bei der Gemeindeverwaltung einholen.

3.) Die örtliche Zeitung und das örtliche Radio gemeinsam einladen, sich an Ort und Stelle die Zustände anzuschauen. Es findet dann ein Fototermin und vom Radio ein kleines Interview der versammelten Anwohner statt.

Das könnte den Stein ins Rollen bringen, dass erst einmal verstärkt Verkehrskontrollen (Blitz oder Polizei vor Ort) gemacht werden, um festzustellen, wie viele Raser es gibt, und dann kommt es vielleicht, wenn ihr Glück habt, zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung. 

Trotzdem drücke ich dir die Daumen. Denk dran, dass sich das Ganze, falls überhaupt gehandelt wird, locker ein Jahr hinziehen kann.

was hat die sackgasse damit zu tun das die autos zu schnell fahren? das wird sich auch nicht ändern, wenn vorne an der strasse das blaue schild steht. gegen die raser kann das ordnungsamt durch radarfallen oder halt die polizei durch verstärkte kontrollen etwas tun.

du darfst nicht einfach so was auf die strasse stellen.

Es dürfte eh egal sein was du zur Warnung machst, das führt bei den meisten Bleiflüsslern auch zu keiner Besserung. Leider

Du darfst gar nichts dergleichen tun, das wäre gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und das ist strafbar.

§ 315b StGB
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr

(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,

2. Hindernisse bereitet oder

3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen
von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315
Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn
Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis
zu fünf Jahren.

(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig
verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die
Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei
Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

rommy2011  21.12.2015, 13:00

zuumzuum hat leider recht, vielleicht auch zum glück, ich verstehe zwar dein anliegen und ich kann es sogar nachfühlen, ich wohne in einer als spielstrasse gekennzeichneten str. und glaubst du das würde was ändern ? 7 kmh sollte man hier fahren - das wird hier alles nicht berücksichtigt, man rast rein und wieder raus, am schlimmsten sind die eiligen : dhl, pizza-lief. usw.

"§ 31
Sport und Spiel



(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf
Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein
die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen
angezeigt ist.

 ..."
Wenn dort Kinder spielen dürfen, dann gibt es dort bereits ein zugehöriges Schild!

"Was soll ich gegen die Raser tun? " Ganz einfach. Den Kindern eine richtige Verkehrserziehung angedeihen lassen