Verwarngeld wegen fehlender Umweltplakette muss der Fahrer oder meine Firma zahlen?

8 Antworten

Es wird von Amts wegen vielleicht fälschlicherweise angenommen, daß ihr für den Wagen gar keine Umweltplakette habt. - Ich würde Einspruch einlegen und ein Foto der Umweltplakette beilegen.

Leider wurde bislang für dieses Fahrzeug auch noch keine beantragt.

@Heselmann

Es steht dem Fahrzeug aber eine zu. Ich würde Einspruch einlegen und darauf hinweisen, daß dem Fahrzeug eine Umweltplakette zusteht

@RRRRDDDD

Es ist Pflicht des Halters eine Unweltplakette zu besorgen und anzubringen - ob dem Fahrzeug eine "zusteht" ist völlig irrelevant.

Das ist vollkommen unerheblich ob das Fahrzeug eine Plakett ebekommen würde.

Entscheidend ist ob es in der Umweltzone eine Plakette vorweisen kann und zwar aufgeklebt in der Scheibe.

Auch eine Plakette mit falschen oder nicht mehr lesbarem Kennzeichen ist genau so wie keine Plakette.

Nein ich würde nicht klagen das Verwarngeld bezieht sich lediglich auf 35€.

Woher hast Du diese Info?

Grundsätzlich ist hier der Fahrer verantwortlich.

Der Tatvorwurf laut BKat lautet:
"Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher
Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug
am Verkehr teil."

Es wird also der Fahrer angesprochen, nicht der Halter.
Außerdem beläuft sich das Bußgeld auf 80€ plus 28,50€ Gebühren -
es gibt aber keinen Punkt.

Fairerweise sollte Dein Arbeitgeber Dir entgegen kommen, ich denke 50:50 sind hier angebracht...

du musst dich vor dem Fahren davon überzeugen, dass das Fahrzeug "verkehrstauglich" ist. Das gilt für abgefahrene Reifen ebenso wie für Umweltplaketten.

Bezahlen musst erstmal du, aber ich denke dein Chef wird dir das Geld zurück erstatten

Da es laut Schriftsatz ein Auto ist, bei der eine Zulassung für schadstoffklasie 4 sehr plausibel ist sieht die Stadt von einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro ab zzgl. Bearbeitungsgebür und stellt ein verwarngeld in Höhe von 35 Euro

mich würde interessieren, welcher Tatbestand hinterlegt wurde, damit die 35 EURO verwarnt werden können. Gib mal die Nummer aus den Tatbestandskatalog an bzw. den Text der Vorschrift, gegen die verstoßen wurde!

also der polizei oder wem auch immer, musst du das erst mal zahlen, weil du als fahrer dich über dein kfz zu informieren hast, bevor du losfährst, sind deine fahrerpflichten

vielleicht kannst du die firma in regress nehmen, aber willst du klagen, wenn der chef dir den mittelfinger zeigt?