Muss man Bußgeld bei der DB wegen Schwarzfahren bezahlen, wenn man bei dem Automaten nur mit Karte zahlen kann, aber keine Karte hat?
Mein Freund ist gerade mit dem Zug gefahren und er hat mir geschrieben, dass er ein Bußgeld von 40 Euro zahlen muss.
Er wollte sich am Bahnhof, am Fahrkartenautomat ein Ticket kaufen, doch das ging nur, wenn er mit Karte zahlt. Er hat aber keine Karte, sondern nur Bargeld und somit konnte er die Karte nicht kaufen. Das ist noch 2 weiteren Personen passiert und mein Freund und diese beiden Personen wollten dann im Zug ein Ticket beim Schaffner kaufen, dieser beschuldigte aber alle 3 nur als Schwarzfahrer und stellte ihnen ein Bußgeld aus.
In Deutschland ist man doch nicht verpflichtet eine Karte zu besitzen und mit dieser Zahlen zu müssen, oder? Und wenn man bei dem Automaten nur mit Karte zahlen kann, aber keine Karte hat und man dann im Zug eine Fahrkarte kaufen möchte, darf der Schaffner einen dann als "Schwarzfahrer" beschuldigen und ein Bußgeld ausstellen?
11 Antworten
Ohne eine Fahrkarte hätte er eigentlich gar nicht in den Zug einsteigen dürfen. Wie er sich die besorgt, ist sein Problem. Dabei hilft es, rechtzeitig am Bahnhof zu sein.
Wenn der Fahrkartenautomat sein Geld nicht nimmt, muss er aktiv nach dem Zugbegleiter suchen und ein Ticket lösen.
Einfach abwarten, bis die Kontrolle kommt reicht nicht aus.
Dein Freund soll Widerspruch gegen das Bußgeld einlegen und genau beschreiben, wo er eingestiegen ist. Normalerweise kann man das Ticket, wenn man es nicht am Bahnhof bekommt, beim Schaffner kaufen. Allerdings muss erkennbar sein, dass man nicht schwarzfahren wollte. Das heißt, nicht hinsetzen, sondern auf die Suche nach dem Schaffner gehen, ihn ansprechen und das Ticket lösen. Erst danach soll man sich einen Stizplatz suchen, dann kommt man gar nicht erst unter Verdacht.
Dein Freund soll Widerspruch gegen das Bußgeld einlegen
Es handelt sich weder um ein Bußgeldverfahren, noch kann hier Widerspruch eingelegt werden (im Bußgeldverfahren wäre es ein Einspruch, hier ist es aber schlicht ein einfacher zivilrechtlicher Anspruch, der da behauptet wird).
"Und wenn man bei dem Automaten nur mit Karte zahlen kann, aber keine Karte hat und man dann im Zug eine Fahrkarte kaufen möchte, darf der Schaffner einen dann als "Schwarzfahrer" beschuldigen und ein Bußgeld ausstellen?" ... Fakt ist: Er hat kein Ticket gehabt und ist trotzdem mit der Bahn gefahren... also ist dies "schwarzfahren".
Er hat halt Pech gehabt, dass er an einen Schaffner geraten ist, der solche Stories einfach nicht glaubt. Die 40€ kann er als Lehrgeld sehen, sich vorher mit den Beförderungsbedingungen der Bahn vertraut zu machen und vorab sich ein Ticket zu kaufen.
wenn es nicht möglich war am bahnsteig ein ticket zu kaufen kann man das im zug nachholen allerdings unverzüglich nach dem einsteigen (also vor dem hinsetzen)
Mein Freund ist gerade mit dem Zug gefahren und er hat mir geschrieben, dass er ein Bußgeld von 40 Euro zahlen muss.
Nein, dort steht sehr wahrscheinlich nichts von einem Bußgeld oder einer Geldbuße, sondern von einem erhöhten Beförderungsentgelt.
Dafür, dass er keine Fahrkarte kaufen konnte, weil der Automat nicht richtig funktioniert hat, ist dein Freund im Zweifel beweispflichtig. Ob im Zug überhaupt Fahrkarten verkauft werden, regeln die jeweiligen Beförderungsbedingungen, ggf. die des Tarifverbundes.
darf der Schaffner einen dann als "Schwarzfahrer" beschuldigen und ein Bußgeld ausstellen?
Er wird sicherlich "nur" behaupten, dass dein Freund ohne gültigen Fahrausweis war, als er im Zug kontrolliert wurde. Und das ist ja durchaus zutreffend. Ferner wird man den Beförderungsbedingungen entnehmen können, dass ein Fahrausweis vor Beginn der Fahrt zu kaufen und zu entwerten ist. Und ein Bußgeld hat er nicht "ausgestellt".
es geht normalerweise schon dass man im zug eine karte kauft. aber man muss sich SOFORT nach dem einsteigen beim schaffner oder zugführer melden und direkt eine kart kaufen bevor man sich einen platz sucht