Ein Schaffner schmeißt ein Flüchtling aus dem Zug raus. Darf er das?

16 Antworten

Nein, er muss sich nicht bei anderen Passagieren ausweisen. Wenn Du ihn melden möchtest,w eil er einen blinden Passagier des Zuges verwies, dann nenne die Strecke und die Uhrzeit, darüber ist auch der Zugbegleiter klar.

Zahlst Du allen Leuten ohne Ticket eins?

Muss sich ein Kontrolleur nicht bei jedem ausweisen, den er kontrolliert?

@DonkeyDerby

Nein, muss er nicht. Du fährst wohl nicht oft Bahn?

"Guten Tag, mein Name ist xy von der DB, Mitarbeiter-Nr. 66/13z. Wären Sie eventuell bereit, mir Ihr Ticket zu zeigen, so es denn proveniert?"

@SiViHa72

In den Berliner S- und U-Bahnen müssen sich die Kontrolleure ausweisen und das mit gutem Grund.

@DonkeyDerby

Ja, aber auch nicht gegenüber jedem, d er zufällig danebensteht. Und DB ist nochmal was anderes als der lokale ÖPNV. Sieht man auch an Uniform.

bei uns weisst sich ÖPNV bei Kontrolle auch aus, DB nicht.


@SiViHa72

Die S-Bahn gehört aber zu DB.

Den Namen der betroffenen Person dürfte Dir der Kontrolleur aus Gründen des Datenschutzes nicht geben. Aber auf konkrete Anfrage muss sich ein Kontrolleur auch bei privaten Verkehrsbetrieben mit seinem Dienstausweis gegenüber den Fahrgästen legitimieren können.

Deswegen KÖNNTEST Du beim Verkehrs - Dienstleister durchaus anfragen, welcher Kontrolleur zu welchem Datum und Uhrzeit auf welcher Linie & Fahrtrichtung dann im Einsatz war. Ob man Dir dann allerdings den Namen sagt, das ist unklar. Aber einer Beschwerde grundlegender Art wie " die Person hat sich auf Nachfrage nicht ausweislich als Kontroller legitimiert " wird normalerweise betriebsintern nachgegangen.

Aber einen anderen Beschwerdegrund hättest Du ansonsten nicht, wenn die grundlegende Handlungsroutine an sich rechtlich einwandfrei war. ( nicht emotional bewerten, sondern nur nüchtern und rechtlich )

Denn grundlegend gibt es 2 rechtlich korrekte Ansätze :

 - die beschwerte Person darf nach dem sogenannten "Jedermann-Recht" dann festgehalten werden, wenn die Identität unbekannt ist und nicht ohne polizeiliche Hilfe festgestellt werden kann. ( dieses bezieht sich auf eine bezeugbare strafbare Handlung zwecks Anzeige )

 - der Dienstleister hat das sogenannte "Hausrecht" über seine Fahrzeuge und ggf. Anlagen. Im Rahmen des Hausrechtes darf eine Person daher bei angemessener Begründung auch der Örtlichkeit verwiesen werden. Dieses Recht darf in seiner Umsetzung auch auf Mitarbeiter des Eigentümers / Unternehmens übertragen werden.

Und solange es keine unangemessene körperliche Gewalt oder menschenverachtende / diskiminierende Handlungen und Äusserungen / Begründungen für die Ausübung des Hausrechtes gab, so ergibt sich daraus auch kein Beschwerdegrund oder Rechtsverletzung.

Besondere Obachts- / und Sorgfaltspflichten ergeben sich hier höchstens bei Kindern und / oder körperlich entsprechend eingeschränkten Menschen. Natürlich ist es auch emotional in so einer Situation nicht astrein, aber Du könntest nicht zwingend darauf bestehen, der Ausübung des Hausrechtes ( in angemessenen Masse ) durch Nachkauf eines Tickets für eine fremde Person ( oder gar in eigener Betreffung ) entgegenzuwirken.

Musste die Person denn das "erhöhte Beförderungsentgelt" bezahlen, bzw. bekam ein dementsprechendes "Ticket" ? Oder wurde davon abgesehen und die Person wurde "nur" der Bahn verwiesen ? ( was ich eher vermuten würde ) 

Du kannst bei der Hotline der Bahn anrufen oder eine Email an die Deutsche Bahn schreiben, in der drin steht, dass der Schaffner, der am (Datum) um (Uhrzeit) kontrolliert hat, verweigert hat Dir seinen Namen zu nennen.

Wegen der Flüchtlinge wirst Du wohl nicht durchkommen. Egal ob Flüchtling oder nicht, jemand der Schwarz fährt und nicht bezahlen kann, muss aussteigen. Das sind die Vorgaben des Schaffners und die hat er Umzusetzen.

Man darf das nicht emotional sehen.

Wenn der Schaffner die Flüchtlinge nicht rausgeworfen hätte und drei Sitze weiter wäre der nächste Schwarzfahrer gewesen,der kein Flüchtling gewesen wäre, hätte er ihn auch weiterfahren lassen müssen und den nächsten auch usw.

Gleiches Recht für alle.

Ja ist ja klar 😊 ich hätte ihn auch Rausgeschmissen ohne Ticket Schließlich werden wir auch manchmal Rausgeschmissen wenn wir kein Ticket haben 👍🏽 also ist er selber Schuld wen er keins kauft

Du kannst Dir die Nummer des öffentlichen Verkehrsmittel merken, und eine Beschwerde an den Betreiber richten.

Ich denke aber mal, die Mühe kannst Du Dir sparen. Der Schwarzfahrer kann von Glück sagen, dass der Schaffner nicht die Polizei gerufen hat.

Das Prellen von Beförderungsentgeld ist eine Straftat. Die Polizei hätte den Mann erkennungsdienstlich behandelt.

Du solltest den Schaffner für seine Freundlichkeit folglich loben.