Fahrkarte mit 50% Schwerbehinderung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo NeuKarola,

sie schreiben:

Fahrkarte mit 50% Schwerbehinderung. ich habe einen Schwerbehindertenausweis mit 50% und auf der Rückseite des Ausweises ein "G" zu stehen. Ich fahre jeden Wochentag mit dem Zug zur Arbeit. Welche Ermässigung habe ich mit einer Fahrkarte bei der Deutschen Bahn mit diesem Ausweis und muss ich das irgendwo beantragen?<

Hilfreiche Infos zu Ihrer Frage finden Sie unter anderem unter folgendem Link:

http://www.versorgungsaemter.de/Antragsformulare/Schleswig_Holstein/Behinderung/0140InformationsblattSgbIx.pdf

Bei Unklarheiten hilft auch eine direkte Anfrage bei der Moblitätszentrale der deutschen Bahn (wenn Ihnen möglich einfach googeln oder per Telefon unter Telefonnummer: 0180 5 512 512*; * 14ct/Min.aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk max. 42 ct/Min.)

Hier heißt es unter anderem:

6.b Unentgeltliche Beförderung

Am 1. September 2011 wurde die Freifahrtregelung für schwerbehinderte bzw. schwerkriegsbeschädigte Menschen erweitert.

Die Deutsche Bahn hat mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales vereinbart, die 50 km-Regelung nach § 147 Abs. 1 SGB IX für schwerbehinderte Menschen zum 01. September 2011 aufzuheben.

Damit wird für schwerbehinderte Reisende, die die Voraussetzungen der Freifahrtberechtigung erfüllen, durchgängig eine bundesweite kostenfreie Nutzung der Nahverkehrszüge der DB Regio AG (Produktklasse C) – S-Bahn, Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE) und Interregio-Express (IRE) – ermöglicht.

IC/EC-, ICE- und D-Züge sind Fernverkehrszüge und daher nicht von der Reglung betroffen.

Fernverkehrszüge können unentgeltlich nur benutzt werden, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind.

Diese neue Freifahrtregelung gilt ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse.

Die Beförderungsbedingungen für besondere Personengruppen wurden entsprechend angepasst.

Alle Nahverkehrszüge der DB und Schienenpersonennahverkehrszüge anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen können nun bundesweit in der 2. Klasse ohne zusätzliche Fahrkarte mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke genutzt werden.

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Hallo Konrad, vielen Dank für deine hilfreiche Antwort. Ich habe auch mal auf dem Link den du mir empfohlen hast nachgeschaut, dort steht alles wunderbar beschrieben, die meine Frage als Schwerbehinderter Mensch, gute Antworten gibt.

Liebe Grüße, Karola

@NeuKarola

Es ist immer ein Glücksgefühl, wenn man einem anderen Mitmenschen ein bischen helfen kann!

Zögern Sie bitte nicht, weitere Fragen zu stellen, sofern solche auftreten.

Wir alle können nur voneinander lernen und das bringt uns letztendlich weiter!

Beste Grüße

Konrad

Ich Brauche dringend Auskunft!!!

Ich habe Ebenfalls einen schweregrad von 50% aber ohne merkmal

Habe ich dennoch anspruch auf vergünstigung?

Du solltest - zusammen mit Deinem Ausweis - ein entsprtechendes Formular bekommen haben. Hiermit kannst Du (gegen eine jährliche Zuzahlung von 60 €) einen "Fahrausweis" beantragen, mit welchem Du kostenlos (!) mit der DB sowie mit allen Fahrzeugen des ÖPNV fahren kannst.

50% sind nix auch nicht mit Merkzeichen „G“ damit bkommt man nicht einmal die Wertmarken um kostenlos mit den Nahverkehr fahren zu können! Ab 70% könnt ihr euch die ermäßigte BahnCard holen für den halben Preis https://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/bahncard_mobilitaetseingeschraenkt.shtml

Allerdings hat der Ausweiß die schöne Funktion das es im IC und ICE gibt es immer Schwerbehinderte Sitzplätze oder Abteil somit Buche ich schon kein Platz mehr sondern schneiße die Leute von den Sitze runter.... 😜

 Kommentar von ZockerLuke , vor 34 Min

habe Ebenfalls einen schweregrad von 50% aber ohne merkmal

Habe ich dennoch anspruch auf vergünstigung?

Antwort:

Schwerbehinderung wird auf gar keinen Fall in Prozent, sondern ausschließlich in Grad der Behinderung ausgewiesen!

In diesem Fall heißt das dann:  "GDB50!"

http://www.betanet.de/download/tab3-gdb-nachteilsausgl4.pdf

Im Zweifelsfall lassen Sie sich vom VDK gründlich beraten!

http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/behinderung/9196/der_schwerbehindertenausweis

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad