Fahrerflucht, wie stehen die Aufklärungschancen?

7 Antworten

Die Aufklärungsrate ist kaum nennenswert, auser es sind lackspuren von einer speziallackierung an deinem Auto zu finden, damit man eine eingeschränkte täterauswahl hat. Sonst ist es kaum möglich den schuldigen zu finden. Ich finde deas auch ne sauerei. Mein Auto hat in den Türen einige Dellen und den shculdigen habe ich auch noch nicht gefunden. Das sind diese Parkrammler, die kozen mich so was von an.

Also nach meiner eigenen Erfahrung die ich machen musste ist es nicht gerade berauschend. Auch mir ist jemand mit einem Fahrzeug ins Auto gefahren und hat sich aus dem Staub gemacht. Es war sogar unmittelbar neben einem Festplatz. Die Polizei hat den Schaden aufgenommen und Lackspuren gesichert. Tage später musste ich zu einer Fahrzeug gegenüberstellung und laut Aussage des Polizeibeamten würde das ganze Bild mit dem anderen Fahrzeug ( Auch Beschädigungen an der entsprechenden Stelle) sehr gut passen. Da aber das ganze ja im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen Unerlaubtem Entfernen von der Unfallstelle( Fahrerflucht) dann zur Staatanwaltschaft ging musste ich wiederum fast 4 Wochen warten um dann ein Schreiben mit dem Inhalt zu bekommen. Verfahren wegen Mangels Öffentlichem Interesse eingestellt ! Letztendlich bin ich auf meinem schaden von über 4500 € sitzen geblieben und musste den aus der eigenen Tasche zahlen. Super.

Also erstmal werden über 40% der Fahrerflüchten von der Polizei aufgedeckt...

Du hast ja sicher die Polizei gerufen, da wird eine Anzeige aufgenommen gegen wie man so schön sagt "unbekannt".. Hast du Pech wirst du nach ca. nem halben bis ganzem Jahr einen Brief bekomm, in dem steht das die Anzeige eingestellt wird.. Dann hast du natürlich die A-karte.. Aber das muss halt nicht unbedingt sein, der Typ bzw. der Täter könnte sich auch selbst stellen, aus veschiedenen Gründen zb. wenn es nicht sein eigener Wagen war oder er einfach ein schlechtes Gewissen hat oder sowas.. Wie hoch diese Chance ist weiß ich nicht.. Wenn du vielleicht noch ein fremdes Kennzeichen hast und der Täter hat das gesehen, ist die Chance noch weniger das er sich stellt... Mal im ernst, würdest du das tun? Mir ist das gleiche auch passiert, ich hab bei nem Auto den Spiegel weg gefahren und musste echt überlegen ob ich abhau oder nicht.. hätte auf jeden Fall funktioniert.. Aber habs dann natürlich doch nicht gemacht weil ich schlechtes Gewissen hatte.. Naja wie auch immer sowas macht man nicht und ich wünsch dir noch viel glück :)

Fahrerflucht wird praktisch nicht verfolgt.

Mein Erlebnis:

Als ich mit dem Rad unterwegs war, hat mich ein Autofahrer angefahren. Er brüllte noch, ob ich nicht aufpassen könne und ist weggefahren. Im Krankenhaus habe ich der Polizei dann eine Beschreibung und Teile des Kennzeichens geben können. Der Unfallflüchtige wurde ermittelt.

3 Monate später war Verhandlung. Ergebnis: Einstellung des Verfahrens, da "kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung", so der Richter. Wenn ich Schadenersatz möchte, solle ich zivil klagen.

Soviel zum Rechtsstaat Deutschland.

Jandrumine0815  08.06.2013, 03:34

Ich denke eher, das du dem Autofahrer mit absicht rein gefahren bist, um Schmerzensgeld zu bekommen..

Sorry, aber die Beschreibung klingt einwenig danach..^^ :D

kosy3  08.06.2013, 06:00
@Jandrumine0815
  1. Wohl kaum. Das war ein strafrechtliches, kein zivilrechtliches Verfahren.

  2. Und selbst wenn es so gewesen wäre, spielt es für den Tatbestand der Unfallflucht wohl keine Rolle.

Jandrumine0815  14.06.2013, 22:49
@kosy3

ok :D

Fahrerflucht kann nur aufgeklärt werden wenn jemand was gesehen hat

Jandrumine0815  05.06.2013, 01:45

Auch blödsinn!