Einkaufswagen gegen Stoßstange gefahren, wie vorgehen?

2 Antworten

Moment mal, ganz langsam,

Wer hat hier was beschädigt?

Du bist schadensersatzpflichtig falls du aus der Situation heraus anderen Schaden zugefügt hast und der dir in die Stoßstange gefahren ist, ist nur für die Schäden schadensersatzpflichtig die er auch tatsächlich selbst angerichtet hat.

Hoffentlich hast du sein Kennzeichen notiert. Das ist nämlich ein Fall für seine KFZ-Haftpflicht.

Be- und Entladeschaden

Genau das hat mich auch stutzig gemacht. Aber dann hatte ich heute gelesen, dass es darauf ankommt, ob er den Einkaufswagen zu seinem Fahrzeug chauffiert hat oder ob dieser sich bereits am Fahrzeug befand und er das benachbarte Fahrzeug beim Entladen trifft. Denn dann müsste die KFZ-Haftpflicht greifen, da es beim Be-/Entladevorgang passierte. Falls er ein Fahrzeug auf dem Weg zum eigenen Fzg. trifft, greift allerdings die private Haftpflicht.

Das ist so nicht ganz richtig. Der Begriff "Inbetriebnahme eines Kfz" ist ganz klar definiert. Die Inbetriebnahme des Kfz beginnt mit dem entriegeln der Zentralveriegelung mittels Fernsteuerung. Alles was vorher passiert ist ein Privathaftpflicht Risiko.

Da die Versichererer nicht auf dem Baum schlafen und solche Schäden unzählig oft fingiert werden, haben die meisten Privathaftpflicht Versicherer dieses Risiko als "parkschaden beim be- und entladen" mit aufgenommen. Also quasi den Versicherungsbetrug legalisiert. abgerechnet über die Kfz Versicherung würde es dadurch zur Rückstufung der SF klasse führen.

@verreisterNutzer

genau wegen des SF-Rabatts wird dieser Betrug ja praktiziert.

Zum "Beladen" gehört auch noch das Wegbringen des Einkaufswagens