fahrerflucht obwohl man wiederkommt?

4 Antworten

Wenn du dich vom Unfallort entfernst, ohne mit dem Unfallgegner die Daten ausgetauscht zu haben, du keine angemessene Zeit am Unfallort gewartet und dann zumindest die Polizei verständigt und deine Visitenkarte am Fahrzeug hinterlassen hast, dann war das eine Straftat nach § 142 StGB. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass du später zurückgekommen bist, das könnte höchstens eine Rolle bei der Strafzumessung spielen. Zudem ist eine "Eiseninfusion" nicht unbedingt lebenswichtig und unaufschiebbar.

Die Oma hat a bisserl überreagiert nicht wahr. Wenn du aus medizinischer Sicht dringend weg musst, dann muss sowas akzeptiert werden, wäre ja noch schöner!

Nachdem dich die Oma ja offensichtlich kennt etc. und du ihr gesagt hast, dass du wieder kommst würde ich das der Polizei auch so sagen. Ggf. n ärtzliches Attest besorgen, dass die Infusion wichtiger war, als am vermeitlichen "Tatort" stundenlang zu warten, wenn noch nicht mal klar ist, dass überhaupt was passiert ist

turalo  06.05.2014, 17:21

Dieser Arztbesuch wäre ohne weiteres aufzuschieben gewesen. Es handelte sich um eine Infusion mit Eisen.....

Die Oma war weder am Unfall beteiligt, noch gehörte ihr eines der Fahrzeuge.

Die Oma hat also gar nicht reagiert, sondern der Besitzer des Wagens.

Das wird die Polizei genauso sehen.

Wenn nun einer größerer Schaden entsteht, und man ist zufällig auf dem Weg zum Arzt..... weiterfahren und Attest besorgen? Oder wie siehst Du das?

Footzies  06.05.2014, 17:26
@turalo

Es kommt doch ganz darauf an, wie wichtig aus medizinischer Sicht diese Infusion für die betreffenden Person im Einzelfall ist.

Und der Besitzer des Wagens hat garantiert nur "reagiert", weil Oma gesagt hat, da wäre was passiert.

Ich würde einfach mit der Polizei reden und die Situation schildern. Deine persönliche Gesundheit geht IMMER vor, egal wie schlimm der Kratzer am anderen Auto ist. Ggf. hättest du ne kurze Notiz hinterlassen können mit Telefon. Aber das ist jetzt auch zu spät.

Insofern würde ich das mal nicht sooooo eng sehen. Es muss ja erstmal bewiesen werden, dass überhaupt n Schaden da ist. Dann mache ich mir Gedanken über Fahrerflucht

WENN WENN WENN WENN.....

turalo  06.05.2014, 17:29
@Footzies

Eine Eiseninfusion kann auch noch warten. Es lag ja kein medizinischer Notfall vor - und selbst dann gilt es als Fahrerflucht.

Wer einen Unfall verursacht, oder einen Schaden an einem Fahrzeug und man kann den Halter nicht finden, oder der Halter kommt nicht, dann fährt man zur Polizei und meldet die Sache.

Footzies  06.05.2014, 17:32
@turalo

Woher willst du das denn wissen, wie wichtig eine Eiseninfusion ist?

Und ich sagte ja schon, wenn BEWIESEN ist, dass da ein Schaden ist, dann unterhalten wir uns weiter! Man kann auch viel sehen als Oma wenn der Tag lang ist, oder der Enkel selbst irgendwo dran "bummst" und das jemand anderem anzuhängen versucht....sowas soll es alles geben.

jogy180 
Fragesteller
 06.05.2014, 17:39

Die Omi wohnt 2 etagen unter mir. mein freund kam noch dazu und als ich 2 min später weg war war er noch mind. 5 min dort um sich sein auto anzusehn. bis zu diesem zeitpunkt ist sie nicht runtergekommen und der enkel war auch zu dem zeitpunkt nicht da. ich wohne schon gut 6 jahre dort also kennt mich sich ja. und wie gesagt ich hab ihr gesagt, dass ich jetzt weg muss und wir uns die sache nochmal ansehn wenn ich wieder da bin. ich habe mir zu dem zeitpunkt beide autos angesehn, konnte jedoch nichts entdecken, es war also kein "offensichtlicher" schaden und die omi hat mich sowieso hier bisl aufm kicker von daher wusste ich nicht eindeutig ob die mich in dem moment nicht bischen veräppeln will...

Footzies  06.05.2014, 17:47
@jogy180

Mach Dir mal nicht zu viele Sorgen. Ich in Deiner Situation würde zur Polizei gehen und denen das ganz sachlich schildern, ggf. mit dem Hinweis, dass die Oma dich auf'm Kicker hat und weshalb du weg musstest.

Die meisten Menschen haben auch Verstand, der ohne Gesetze funktioniert. Wenn an Deinem Auto kein Schaden an der besagten Stelle ist, dann ist es seeeeehr unwahrscheinlich, dass Du am anderen Auto einen Schaden verursacht hast

jogy180 
Fragesteller
 06.05.2014, 18:02
@Footzies

den messungen der polizei nach zu urteilen "könnte" es sein, dass ein kratzer bei mir zutrifft. jedoch müsste man sich dann fragen wie der kleine kratzer bei mir an seinen kratzer drankommt aus der parklücke raus.... die haben direkt vorsichtshalber die ganze stossstange fotographiert, weil da mehrere kratzer waren und dazu wollte er mir noch ein sprung ist seinen scheinwerfer auch noch ankreiden wobei ihn die polizei schon komisch angeschaut hat und ihn gefragt hat wie das passiert sein soll..... der typ wollte nicht mal meine versicherungsdaten haben oder sonstiges, der wollte am ende nur die anzeige wegen fahrerflucht haben.... mein freund, dem übrigens das auto gehört , war noch ca 5 min am ort um sich sein auto anzusehen und er auch nichts gefunden hat und dann ist er in meine wohnung gegangen und war noch ca 1 1/2h dort bevor er dann selber weg musste...ich mach mir weniger sorgen wegen dem kratzer, den das übernimmt die versicherung wenn was sein sollte, aber WENN was sein sollte, komm die frage wegen der fahrerflucht.

Footzies  06.05.2014, 18:35
@jogy180

wie gesagt, das mit der Fahrerflucht steht nur im Raum, wenn Du etwas BEWUUST verursacht hast (absichtlich oder nicht). Du hast ja gesagt, dass du nichts gemerkt hast und auch nach Überprüfung nichts gesehen hast. Insofern meine ich, dass es schwer wird, dich wegen Fahrerflucht im herkömmlichen Sinne zu fassen.

Ggf. kannst Du Dir von Deinem Arzt bestätigen lassen, dass diese Infusion wichtig(er) war, weil sie z.B. täglich in einem bestimmten Zeitfenster gemacht werden muss.

Was will man denn gegen so eine medizinische Gegebenheit machen?? Wenn Du - wie ich z.B. grade schwanger wärst und unerwartet wegen Bauchweh oder anderen Komplikationen dringend zum Arzt musstest, würde im Nachhinein auch keiner sagen "da hätten Sie aber schon warten müssen"..... Deshalb, lass Dir so eine Art von Attest von Deinem Arzt geben, muss ja ggf. nicht mal gelogen sein! :-)

Das beruhigt sich schon wieder :)

Das war Fahrerflucht.

Du hast Dich einen angemessenen Zeitraum am geschädigten Fahrzeug aufzuhalten und darfst Dich nicht entfernen.

Die Schäden kann ein Sachverständiger genau zuordnen.

Dein Verhalten ist verständlich aber Du hast den "Unfallort" unerlaubt verlassen. Das Verhalten auf Schadensverursachung ist auch verständlich, da geht ggf. um die Hochstufung auf den Schadensfreiheitsrabatt, Aber dass der "Unfall" keinen Schaden verursacht hat, kann nicht bewiesen werden.

Jetzt steht eine Anzeige wegen Fahrerflucht im Raum. Diese Muss der Staatsanwalt aufgrund von öffentlichem Interesse verfolgen und Anklage erheben.

Aus der Zwickmühle kann Dir nur ein verständnisvoller Richter helfen.

Für den dringenden, nicht aufschiebbaren Arztbesuch und der Infusion solltest Du Belege beschaffen. Vorher sollte der Arzt die Problematik kennen. Das einer Formulierung wegen.

Footzies  06.05.2014, 17:57

Das ist die Frage, ob der Staatsanwalt sowas wegen Belanglosigkeit und minimalem, wenn überhaupt, Schaden nicht gleich sein lässt.

Und das mit dem öffentlichen Interesse trifft in diesem Fall garantiert nicht zu. Damit sind andere Sachen gemeint, aber doch keine Fahrerflucht in einem so banalen Fall.

jogy180 
Fragesteller
 05.08.2014, 17:18

#### ICH MACH ES KURZ...... ES WURDE ALLES EINGESTELLT :P und musste nicht mal zum gericht... ####