Mir wird Fahrerflucht vorgeworfen obwohl ich mit der Fahrerin gesprochen habe?

4 Antworten

Mit etwas Abstand gesehen ist es leider Fahrerflucht da man dies rein rechtlich der Polizei melden muss (auch wenn es nur was kleines ist) um sich abzusichern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
dhk02  13.08.2020, 18:19

Aber wenn die Besitzerin da war, kann man das auch einfach klären. Wenn die Besitzerin dann aber nichts sagt, dann was soll er denn machen? Vor ihr die Polizei rufen?

JANeinEvtl  13.08.2020, 18:25
@dhk02

Natürlich kann man das normal vor Ort klären, jedoch gibt es oft Konflikte in genau solchen Rechtslagen. Deswegen ist es immer ratsam die Polizei über den Vorfall zu informieren. So kann einen schon mal keine Fahrerflucht unterstellt werden.

Sie hat keine Zeugen

uni1234  13.08.2020, 18:23

Doch. Sich selbst

verreisterNutzer  13.08.2020, 23:48
@uni1234

Zwei gegen eins in Aussage @uni1234 .

Also normalerweise muss man auf den Besitzer warten, einen Zettel hinterlassen (wenn der Besitzer nicht da ist) und die Polizei verständigen. In deinem Fall war der Besitzer ja schon da. Und normalerweise klärt man das ja dann vorort und tauscht Kontaktdaten aus wenn da was passiert ist. Wenn dann aber die Besitzer dich ignoriert, dann kannst du auch nichts machen. Hast du denn dem Vater die Situation erläutert? Und was meinte denn die Besitzerin?

verreisterNutzer  13.08.2020, 21:06
 einen Zettel hinterlassen

Das reicht in den allermeisten Fällen nicht ( glaubwürdig ) argumentierbar aus , wenn trotz ausreichender Wartezeit die Eigentümerschaft des beschädigten Fahrzeuges nicht vor Ort erschienen wäre .

Auch da käme selbst ohne Handy am Start die frage auf , weshalb sehr zeitnah dann nicht von sich aus andere Kontaktierungsmöglichkeiten zur Polizei gesucht wurden .

Auf einem belebten Kaufhaus-Parkplatz wäre selbst ohne eigenes Handy eine solche Einlassung da schwer glaubhaft zu vermitteln .

dhk02  13.08.2020, 23:28
@verreisterNutzer

Ich hab ja geschrieben und. Man muss halt

1) warten

1a) Zettel hinterlassen wenn der Besitzer nicht kommt

und

Polizei verständigen.

Weiß also nicht was du meinst.

verreisterNutzer  13.08.2020, 23:32
@dhk02

Nein , so glasklar stand das ursprünglich NICHT in Deiner Antwort .

Bei einer solchen Frage kommt es auf jedes pizzelkleinste Detail an . Ein möglicher Straftatvorwurf steht im Raum . 😮

Da kann sich eine ganze Lebensplanung ändern bei Verurteilung .

dhk02  13.08.2020, 23:51
@verreisterNutzer
Also normalerweise muss man auf den Besitzer warten, einen Zettel hinterlassen (wenn der Besitzer nicht da ist) und die Polizei verständigen.

"Und" Definition:

verbindet nebenordnend einzelne Wörter, Satzteile und Sätze; kennzeichnet eine Aufzählung, Anreihung, Beiordnung oder eine Anknüpfung

Nur weil du nicht lesen kannst, heißt es nicht, dass ich irgendwas falsches geschrieben habe.

verreisterNutzer  14.08.2020, 00:02
@dhk02

Bitte nicht unsachlich werden und die eigene Antwort noch mal ganz exakt durchlesen .

Hier steht ein Mensch verkehrsrechtlich durch asoziales Verhalten der Gegenpartei womöglich vor einer zeitweiligen Aberkennung der Fahreignung .

dhk02  14.08.2020, 00:06
@verreisterNutzer

Jetzt ignorierst du meinen Kommentar. Du meintest,

nein , so glasklar stand das ursprünglich NICHT in Deiner Antwort .

Das impliziert, dass mein Kommentar

Ich hab ja geschrieben  und. Man muss halt
1) warten
1a) Zettel hinterlassen wenn der Besitzer nicht kommt
und
Polizei verständigen.
Weiß also nicht was du meinst.

richtig ist und mein erster Kommentar nicht klar ist. Allerdings habe ich beim ersten Kommentar genau dasselbe geschrieben, nur ohne Nummerierung. Ich habe aber beim ersten Kommentar schon "und" geschrieben. Und jetzt ignorierst du den Punkt und kommst mir mit

Bitte nicht unsachlich werden und die eigene Antwort noch mal ganz exakt durchlesen .
Hier steht ein Mensch verkehrsrechtlich durch asoziales Verhalten der Gegenpartei womöglich vor einer zeitweiligen Aberkennung der Fahreignung .
verreisterNutzer  14.08.2020, 00:19
@dhk02

Warum beharrst Du auf Deinem Standpunkt in schwammiger Antwort ? Bist Du in die Sachlage involviert ?

dhk02  14.08.2020, 00:23
@verreisterNutzer

Ok jetzt ignorierst du wieder alles, weil du einfach nicht zugeben kannst, dass du dich mit deinem Kommentar vertan hast. Ich werde auf keine weitere Antwort mehr Antworten. Hab keine Lust auf so einen Firlefanzt deinerseits.

verreisterNutzer  14.08.2020, 00:31
@dhk02

O.K. .... DU steckst ja auch nicht in der Situation von TE .

Möge der Herrgott seine schützende Hand über Dich halten .

"Ich" habe hier übrigens auch nicht "recht" . Die Situation laut TE - Fragestellung ist aber äußerst suspekt . ( Weigerung der Klärung vor Ort , aber etwas später mit Anzeige vor der Türe )

Da bist Du aber nun wirklich in eine menschlich wirklich absurde Situation geraten , wo es nun Aussage gegen Aussage stünde .

In solch einer Situation hättest Du die Polizei rufen müssen , da laut Deiner Aussage keinerlei Kommunikationswillen seitens der ortsanwesenden Fahrerin des beschädigten Autos vorhanden war .

Da empfehle ich Dir die beratende und unterstützende Hilfe eines Fachanwalts für Verkehrsrecht , denn so etwas absurdes habe ich als Verhaltensweise der geschädigten Partei noch nie gehört .

Du wirst vor einem Gericht nun im Zweifel glaubhaft darlegen müssen , wie sich die Situation des Klärungsversuches vor Ort darstellte , und weswegen Du in solch einer seltsamen Situation dann nicht die Polizei hinzugezogen hattest .