Fahrerflucht nach Aufbauseminar: was sind die Konsequenzen?
Folgender Tatbestand: Fahre aus meiner Ausfahrt gegen das Auto meines Nachbarn, bin mir nicht sicher ob ich in ihn reingefahren bin, da das Parksystem nicht piept und es ausserdem in strömen regnet. Entscheide, dass ich nach meiner Erledigung zum Auto zurückkehren werde um zu gucken was passiert ist, um dann ggf. den Inhaber des Autos zu kontaktieren bzw. die Polizei. Als ich ca nach einer halben Stunde wiederkomme steht die Polizei dort und zeigt mich wegen Fahrerflucht an. Meine Frage: was sind die Konsequenzen nach einem Aufbauseminar? Wieviel Punkte gibt es? und kann man verhindern dass es zur Anzeige der Polizei kommt, wenn der Nachbar entscheidet keine Anzeige seinerseits zu erstatten?
5 Antworten
Die bereits gestellte Anzeige kann man nicht stoppen. Es ist ein Offizialdelikt. Der Geschädigte muss keinen Strafantrag stellen. Es wird wohl zu einem Verfahren kommen, was man aber dann im Verlauf bei Gericht auch einstellen kann.
Du solltest auch mal googeln ... wie hieß das noch .... also es gibt so eine gesetzliche Brücke. Die besagt, daß man dem Unfallverursacher auch nachsieht, daß er unter Schock falsch reagiert hat. Wenn er dann innerhalb von - arggh, ich glaube, 12 Stunden sind es sogar - seiner Nachholpflicht nachkommt, ist man da ganz kulant.
Google mal Nachholfplicht, Nachholzeit bei Fahrerflucht - ich kenne jemanden, der da nochrausgekommen ist, weil er 1 Stunde später mit Eltern zur Wache gefahren ist und sich erklärt hat.
Gruß S.
Steht weiter unten ... "wenn es schon zur Fahrerflucht gekommen ist"
http://www.anwaltskanzleischmid.de/strafrecht/fahrerflucht/
Er beschreibt auch den Umstand des Vorsatzes,
Parkrempler, die es nicht merken usw - arbeite dich da mal durch!
Ja, das stimmt wohl. Das kann ein entscheidender Unterschied sein.
Fahrerflucht ist kein Antragsdelikt. Du wirst Deinen Führerschein verlieren. Da sind die Gericht hart.
Hab Widerspruch gegen die Anzeige zur Fahrerflucht eingelegt und mit dem Nachbarn gesprochen, die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen und der Schaden wurde privat geregelt ! Manchmal geht es eben doch..
Verhindern kannst du da nichts mehr .
Rechne mal mit:
# einem Fahrverbot von 1-3 Monaten .
# Geldstrafe von ca. 20-40 Tagessätzen
# 2 Punkten
# Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung ( freiwillige Teilnahme) Probezeitmaßnahme Stufe 2
Meistens werden Parkrempler nach §153a STPO mit einem Strafbefehls eingestellt .
Strafbefehl nach §§ 407, 408 StPO oder § 153 a StPO?; das ist ein gewaltiger Unterschied! Ein nicht widersprochener Strafbefehl steht einer rechtskräftigen Verurteilung gleich inkl. Eintragung im Bundeszentralregister, § 153a StPO ist ein Absehen von einer Verfolgung unter Auflagen und Weisungen, also auch keine Eintragung.
Es wird mindestens ein Fahrverbot geben, unter Umständen wird der Führerschein auch eingezogen (bei solch geringem Schaden aber wohl unwahrscheinlich). Zusätzlich wird es wohl eine Geldstrafe geben. Den Fremdschaden wirst du aus eigener Tasche zahlen dürfen.
Allerdings muß er dann sich selber "stellen", was nicht mehr möglich ist, denn er wurde von der Polizei "abgefangen". Meines Wissens sind es 24 Stunden bei nicht erheblichen Schaden (ca. 1.400 €).