Fahrerflucht nach Aufbauseminar: was sind die Konsequenzen?

5 Antworten

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Die bereits gestellte Anzeige kann man nicht stoppen. Es ist ein Offizialdelikt. Der Geschädigte muss keinen Strafantrag stellen. Es wird wohl zu einem Verfahren kommen, was man aber dann im Verlauf bei Gericht auch einstellen kann.

Du solltest auch mal googeln ... wie hieß das noch .... also es gibt so eine gesetzliche Brücke. Die besagt, daß man dem Unfallverursacher auch nachsieht, daß er unter Schock falsch reagiert hat. Wenn er dann innerhalb von - arggh, ich glaube, 12 Stunden sind es sogar - seiner Nachholpflicht nachkommt, ist man da ganz kulant.

Google mal Nachholfplicht, Nachholzeit bei Fahrerflucht - ich kenne jemanden, der da nochrausgekommen ist, weil er 1 Stunde später mit Eltern zur Wache gefahren ist und sich erklärt hat.

Gruß S.

PolluxHH  01.08.2016, 19:20

Allerdings muß er dann sich selber "stellen", was nicht mehr möglich ist, denn er wurde von der Polizei "abgefangen". Meines Wissens sind es 24 Stunden bei nicht erheblichen Schaden (ca. 1.400 €).

Sirius66  01.08.2016, 19:22
@PolluxHH

Ja, das stimmt wohl. Das kann ein entscheidender Unterschied sein.

Fahrerflucht ist kein Antragsdelikt. Du wirst Deinen Führerschein verlieren. Da sind die Gericht hart.

Hab Widerspruch gegen die Anzeige zur Fahrerflucht eingelegt und mit dem Nachbarn gesprochen, die Anzeige wurde von der Staatsanwaltschaft fallen gelassen und der Schaden wurde privat geregelt ! Manchmal geht es eben doch..

Verhindern kannst du da nichts mehr .

Rechne mal mit:

# einem Fahrverbot von 1-3 Monaten .

# Geldstrafe von ca. 20-40 Tagessätzen

# 2 Punkten

# Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung ( freiwillige Teilnahme) Probezeitmaßnahme Stufe 2

Meistens werden Parkrempler nach §153a STPO mit  einem Strafbefehls eingestellt .

PolluxHH  02.08.2016, 09:34

Strafbefehl nach §§ 407, 408 StPO oder § 153 a StPO?; das ist ein gewaltiger Unterschied! Ein nicht widersprochener Strafbefehl steht einer rechtskräftigen Verurteilung gleich inkl. Eintragung im Bundeszentralregister, § 153a StPO ist ein Absehen von einer Verfolgung unter Auflagen und Weisungen, also auch keine Eintragung.

Es wird mindestens ein Fahrverbot geben, unter Umständen wird der Führerschein auch eingezogen (bei solch geringem Schaden aber wohl unwahrscheinlich). Zusätzlich wird es wohl eine Geldstrafe geben. Den Fremdschaden wirst du aus eigener Tasche zahlen dürfen.