Ungewollt Zeuge bei Fahrerflucht, was tun?
Wenn ich unbeteiligter Zeuge eines leichten Einparkremplers ( kaum nennenswerter Schaden ) wurde und bemerke, daß der Verursacher den Unfallort verlässt, bin ich dann verpflichtet, die Polizei zu rufen? Und wie sieht es aus, wenn der Schaden sichtbar über ca. 2000 Euro liegt ?
15 Antworten
Egal ob Du dazu verpflichtet bist, ich würde es melden. Sonst bleibt der andere auf seinem Schaden sitzen. Und wer ihn verursacht, kann ihn auch bezahlen. Du wärst auch froh, wenn Du der Geschädigte bist und bekommst den Schaden ersetzt.
Rechtlich verpflichtet bist Du dazu nicht.
Man muß begangene Straftaten nicht anzeigen. Verbreiteter Irrtum. Nur bei bestimmten schweren GEPLANTEN Taten ist das so.
die einzige gescheite Antwort hier.--------------Hab mich mal als Zeuge gemeldet.Ich kam mir nachher als Lügner und Angeklagter vor. Ich kann verstehen, das viele nichts damit zu tun haben wollen, und dann sagen: ich--- ? hab nichts gesehen.
Wolf, das Rechtsverständnis leuchtet mir ein. Mein alter Rechts-Professor sagte auch immer: "Man muss die gesetzlichen Vorgaben unter dem gesunden Menschenverstand subsumieren können".
Stell Dir doch einfach mal vor, es wäre Dein Auto, das da angerempelt wurde und da wäre auch noch ein Schaden dran. Würdest Du Dich freuen, den Verursacher zu finden oder würdest Du auch denken, naja, so'n bisschen Fahrerflucht... ?
DH
Stell Dir nur mal vor,es wäre Dein Auto.Wie würdest Du reagieren?Richtig,Du würdest denken,scheiße,Beule drin,bzw.Kratzer am Auto,aber der Täter ist weg.Du wärst sicher froh,wenn das jemand gesehen hätte und der Polizei gemeldet hätte,oder?Also,geh zur Polizei und melde das.
Wenn ich Etwas beobachtet hätte, würde ich mich sofort bei der Polizei melden.