Fahrer ohne Führerschein baut Unfall mit Motorrad von Freund. Wer hat wie viel Schuld?

12 Antworten

Hallo glenmolk123

Da Ihr Euch privat einigen wollt und das wohl auch noch könnt weil bisher keine Polizei eingeschaltet wurde solltet Ihr das auch tun.

Gleich vorweg: Rechtlich gesehen hast Du hier kaum eine Handhabe die sich für Dich auszahlt. Deshalb wäre das Angebot 50:50 durchaus eine gute Lösung für Dich...

Zahlen würde hier sowieso nur Deine Vollkasko wenn Du eine hast. [es geht doch nur um den Schaden am Motorrad? Oder gibt es auch Fremdschaden?]

Fakt ist: Machst Du das publik um Dein Recht durchzusetzen wirst Du es wohl auf zivilrechtlichem Wege tun müssen. Dann erfahren aber auch die Strafverfolgungsbehörden davon, die Folge: Sowohl Dein Freund als auch Du als Halter des Motorrades müsst mit einem Strafverfahren rechnen. Für Dich bedeutet das dann möglicherweise den Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate und einen Haufen Sozialstunden, ebenso für Deinen Freund - ihm droht dann aber eine Sperrfrist weil er noch keine Fahrerlaubnis hat.

Also sieh den Vorfall als große Dummheit an, einige Dich mit Deinem "Freund" und hake die Sache dann ab. So zahlst Du zwar drauf, es ist aber insgesamt sehr viel billiger als ein Strafverfahren...

glenmolk123 
Fragesteller
 08.08.2014, 19:44

Ja das tue ich. Ich werde mich mit ihm Freundschaftlich einigen. Ein weg vor Gericht oder dergleichen wäre für uns beide inakzeptabel.

Danke für deine Antwort.

Crack  08.08.2014, 19:49
@glenmolk123

Gern geschehen.

Gab es denn einen Fremdschaden, also an einer anderen Sache?

Du hast dich strafbar gemacht, hier greift der §21 STVG

http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist."

TheGrow  08.08.2014, 20:07

Wer sagt denn, dass der Fragesteller, der erst 16 Jahre alt ist, auch der Halter des Fahrzeuges ist.

Erfahrungsgemäß sind die Fahrzeuge auf die Eltern der Jugendlichen zugelassen und wenn die die von der Fahrt nichts wussten, hat sich auch Niemand außer der Fahrer selbst strafrechtlich was vorzuwerfen.

Ist das Fahrzeug jedoch auf den Fragesteller zugelassen bzw. wenn es sich um Mofas/Moped handelt versichert, dann ist Deine Anführung natürlich korrekt

Du kannst heilfroh sein, dass kein anderer geschädigt wurde. Denn du hast ganz bewusst jemandem das Fahrzeug überlassen, der keinen Führerschein hat.

Und wenn du nun den Streit vor Gericht austragen lässt, wirst du aus dem Grund auch noch Ärger bekommen.

Von welchem Schaden redest Du?

Deinen Schaden trägst Du erst mal selbst. Wenn Du das Geld vom Verursacher zurück willst, mußt Du sehen wie Du das durchsetzen kannst. Schlimmsten falls mußt Du es zivilrechtlich einklagen.

Den gegnerischen Schaden zahlt Deine Haftpflichtversicherung. Für die Hochstufung kannst Du vom Unfallverursacher Schadenersatz fordern. Zahlt er ned, sind wie wieder bei der oben schon erwähnten Zivilklage. Eventuell wird die Versicherung von Dir noch wegen Fahrlässigkeit ne Vertragsstrafe/Regress fordern. Auf den Kosten bleibst Du auf jeden Fall sitzen.

Und dann kommt da noch der strafrechtliche Punkt. §21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da muß jeder von Euch für sich den Kopf hin halten.

Wenn du noch in der Probezeit bist ist der Schaden das kleinste Problem du wirst den Führerschein verlieren das ist eine klare Straftat die du begangenhast

Ihr wollt immer so erwachsen sein und habt keine Ahnung vom wahren Leben.

glenmolk123 
Fragesteller
 08.08.2014, 19:18

Komplette Sperre oder nur über einen Zeitraum?

DahleRieger  08.08.2014, 19:25
@glenmolk123

Das wird ein Gericht entscheiden du bekommst Post vom Staatsanwalt dann solltet ihr zum Anwalt gehen und Euch beraten lassen.

Meine ältesten sind 17 und 19 und glaube mir den Führerschein würde ich persönlich einkassieren und der Behörde übergeben.

So ein Leichtsinn ist nicht zu entschuldigen

glenmolk123 
Fragesteller
 08.08.2014, 19:29
@DahleRieger

Ah ja, danke für deine nette Hilfe.