Autounfall und Schaden trotz einweisen - wer hat Schuld, wer zahlt?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Den Einweiser trifft nie eine Schuld. Einzig der Fahrer ist dafür verantwortlich wohin das Fahrzeug fährt. Selbst wenn der Einweiser Zeichen gibt, muss der Fahrer sich vergewissern, dass er wirklich gefahrlos fahren kann.

Schuld ist also rechtlich gesehen einzig und allein Deine Freundin.

Nun zur Frage der Versicherung...

Versichert ist immer das Fahrzeug und nicht der Fahrer. Die KfZ-Haftpflicht würde also den Schaden am Tor bezahlen. Würde... denn der Schaden an eigenen Sachen wird nicht von der Kfz-Haftpflicht bezahlt und so wie Du das Ereignis beschrieben hast, ist es ja Euer eigenes Tor, das beschädigt wurde.

Gehört das Tor hingegen einem Vermieter, dann zahlt die Kfz-Haftpflicht.

Den Schaden am eigenen Fahrzeug würde höchstens eine Vollkasko-Versicherung zahlen. Hier lohnt es sich auf Grund der Eigenbeteiligung und der Hochstufung im Schadensfall zunächst einmal die Schadenshöhe schätzen zu lassen und dann zu entscheiden.

Kurz gesagt:

- Der Schaden an einem eigenen Tor wäre Dein Pech bzw. das Deiner Freundin. Diese hat den Schaden verursacht und müsste ihn bezahlen.

- Der Schaden an einem fremden Tor wäre ggf. durch die Kfz-Haftpflicht gedeckt.

- Der Schaden am eigenen Fahrzeug kann über eine Vollkasko-Versicherung abgerechnet werden - sofern eine solche vorhanden ist.

- Ansonsten könntest Du Deine Freundin, dann vermutlich Deine Ex-Freundin, in "Schadenersatz" nehmen, denn sie ist gefahren und hat den Schaden verursacht.

- Die Privat-Haftpflicht Deiner Freundin wird allerdings auch nicht zahlen, da diese meist alle Schäden an und mit Fahrzeugen ausschließen (Benzin-Klausel nennt man das)

KimmyMurdock 
Fragesteller
 09.09.2015, 14:19

Okay, vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Ja, das Tor gehört meiner Familie und keinem Vermieter.

Das Auto ist soweit ich weiß das ihrer Mutter. (Eine gute Freundin/ Kumpeline übrigens. Und niemals Ex, weil ich mich mehr als schuldig fühle - wusste ja, dass es eng ist...)

Das heißt also, hier zahlt die Versicherung nichts, solange nicht Volkasko - richtig?

NSchuder  09.09.2015, 14:30
@KimmyMurdock

Das Tor gehört Euch und das Auto der Mutter der Fahrerin. Demnach zahlt die Kfz-Haftpflicht den Schaden am Tor, denn das Tor gehört ja nicht der Fahrzeughalterin.

Ihr müsst der Kfz-Haftpflicht also unverzüglich den Schaden am Tor melden. Das lohnt sich natürlich auch nur am einer bestimmten Höhe, denn auch hier gibt es eine Rückstufung im Schadensfall

Den Schaden am Auto würde, das hast Du richtig erkannt, nur die Vollkasko zahlen.

Ihre Haftpflicht bezahlt den Schaden am Zaun. Das Auto ist ihr überlassen, außer sie hat ne Vollkasko, dann ist das abgedeckt.

KimmyMurdock 
Fragesteller
 09.09.2015, 14:14

TheAdvice meinte:

Sie ist schuld und ihre Versicherung wird das 100% abdecken.

Das wiederspricht sich ganz schön :/

Kannst du mir deine Meinung erklären? Nicht böse gemeint, aber ich will ganz sicher gehen - geht schließlich wahrscheinlich um 'nen ganzen Haufen Geld...

NSchuder  09.09.2015, 14:16

Ob die Fahrerin eine Vollkasko hat, ist völlig unerheblich. Eine Teil- oder Vollkasko versichert nämlich immer ein Fahrzeug (ganz gleich wer es fährt) und nicht eine Person/Fahrer.

KeinName2606  09.09.2015, 14:17
@NSchuder

Ich meinte ja auch, ob sie (auf das Auto) ne Vollkasko laufen hat ;)

Wenn nicht, dann muss sie den Schaden selbst zahlen.

KimmyMurdock 
Fragesteller
 09.09.2015, 14:21
@KeinName2606

Okay, wurde mir gerade nochmal von 'nem anderen Antworter bestätigt. Danke für die Antwort!

Ich wüsste nicht, was es da zu klagen gäbe!?

SIE ist als Fahrerin allein verantwortlich für den Schadenfall und fertig!

Korrekt die kfzhaftpflicht wäre nutzbar, jedoch ggf hochstufung beachten.. Haftpflicht und kaskoschaden werden immer gesondert behandelt.. Zahlt es uU einfach selbst, ohne einsatz der Autoversicherung..

Sie ist schuld und ihre Versicherung wird das 100% abdecken. Kein Problem.

KimmyMurdock 
Fragesteller
 09.09.2015, 14:07

Dankeschön! Aber stellt's ein Problem dar, dass wir noch nicht zur Polizei sind?

TheAdvice  09.09.2015, 14:09
@KimmyMurdock

Nein, wenn ihr euch untereinander einig seid, ist das kein Problem.

KimmyMurdock 
Fragesteller
 09.09.2015, 14:11
@TheAdvice

Super, vielen vielen Dank C:

NSchuder  09.09.2015, 14:15

ihre Versicherung wird das 100% abdecken

Zu 100% sicher nicht, denn Schäden durch den Gebrauch von KfZ sind in der Privathaftpflicht fast immer ausgeschlossen.

TheAdvice  09.09.2015, 14:52
@NSchuder

der Wagen wird wohl versichert sein.

machhehniker  10.09.2015, 04:46

In der Frage wurde aber auch nach dem Schaden am Auto gefragt und den würde ihre Versicherung nur abdecken wenn sie eine Vollkasko hat. Bei einer Vollkasko wird üblicherweise eine Selbstbeteiligung vereinbart da sie sonst sehr teuer wird, also 100% würden selbst bei Vollkasko wohl kaum stimmen.