fahren ohne führerschein mit einem 125er roller mit 13 was bekomme ich für eine strafe?
also wenn ich (13M) ein roller fahre der 125 km/h fährt und von der polizei angehalten werde was passiert dann ? und wie viel kostet dass mich oder meinem vater ? und droht meinem vater freiheitsberaubung oder so etwas in der art ? und wird der roller dann eingezogen von der polizei ? und zuletzt wie viele sozial stunden muss ich machen ?
ps:ich bekomm bestimmt eh kein roller der 125 km/h fährt ;)
DANKE IM VORAUS
8 Antworten
Du bist erst mit 14 strafmündig, Dein Vater wird eine Geldstrafe bekommen und was er dann mit Dir macht....naja laß Dich überraschen.:)
Eine Karre die 125 fährt kannst Du erst mit 18 fahren, bis dahin hast Du bestimmt schon einiges an Jugendstrafen eingesammelt, das man Dir erst mit 20 erlauben wird den Lappen zu machen.:D
Nöö, das entscheidet der Richter, aber Dein Taschengeld kannst vorerst abschreiben.
Kleine Korrektur zur Altersangabe: 125 ccm -> A1 -> mit 16.
Davon ausgehend das ein 125er Roller 125 km/h fährt (meiner hatte knapp 120 km/h erreicht - mit Rückenwind :D ).
Hallo Stev,
es lohnt sich doch gar nicht hier mit den zu erwartenden Strafen wirklich in die Tiefe zu gehn.
Wenn du das machst, dann bist du am Arsch !!!
Wenn der Halter des Fahrzeugs das zugelassen hat, dann ist auch er am Arsch!
Also lass es einfach bleiben und fahr weiter Fahrrad und ab 15 Mofa, alles andere kann und wird bitterböse enden.
Viele Grüße
Michael
also wenn ich (13M) ein roller fahre der 125 km/h fährt und von der polizei angehalten werde was passiert dann ?
Der Roller wird sichergestellt und du fährst mit zur Wache, wo Papi und Mami dich wieder abholen können, u. U. wird das Jugendamt verständig
Der Roller wird seinem Halter zurückgegeben. Ist der Halter aber dein Papi - dann wird er sich schon was anhören müssen. Denn er muss dafür Sorge tragen, dass sein Sohni nicht mit dem Ding durch die Gegend gurkt.
was wenn ich den roller gekauft habe
Du kannst mit 13 keinen Roller kaufen.
doch wenn ich jemandem unter hand den roller abkaufe oder stell dir vor ich geb meinem bruder geld dass er mir den roller kauft dann gehörd der roller ja eigendlich auch mir oder nicht ?
Nein, er gehört deinem Bruder
würde dann mein bruder bestraft werden?
Dann versuch ihn mal ganz allein auf deinen Namen anzumelden, ohne Papi. Wenn du jemandem den Roller abkaufst, macht der sich ebenfalls strafbar. Du bist nicht nur strafunmündig sondern auch nur beschränkt geschäftsfähig. Der Rollerkauf geht über den Taschengeldparagraphen hinaus. Du kannst es drehen und wenden wie du wills, der Arsch bleibt immer hinten!
der Arsch bleibt immer hinten
Auf der Autobahn ist der Arsch meistens vorne :-)
Wenn du jemandem den Roller abkaufst, macht der sich ebenfalls strafbar
Selbstverständlich mache ich mich nicht Strafbar wenn ich einem 13 Jährigen einen Roller Verkaufe . Dieser Vertrag wäre nur schwebend unwirksam . Seine Eltern könnten diesen einfach Rückabwickeln .
Oder wo steht das , das ich mich strafbar mache , wenn ich einem minderjährigen einen Roller verkaufe ?
Ich hab das wohl echt geschrieben. Du hast natürlich recht.....irgendwie war ich immer noch beim Fahren ohne Fahrerlaubnis. Also erst nachdenken dann langsam tippseln.
Da du mit 13 noch nicht strafmündig bist , kann da nicht allzu viel passieren. Natürlich hab ich kein Jura studiert aber wüsste nicht wieso das gesetzt bei fahren ohne Führerschein um strafmündigkeit einen Bogen machen sollte. Könnte natürlich notiert werden ,Vorstrafen sind nie was gutes ;).
Er wird keine Vorstrafe haben, denn das setzt vorraus, dass er bestraft werden kann. Da er mit 13 strafunmündig ist, fällt das flach. Aber sein Name bleibt mittels einer Meldung bei der Polizei bekannt.
Der Roller wird eingezogen. Du bekommst keine Sozialstunden, weil du noch nicht Strafmündig bist.
Du wirst auch deinen Führerschein erst mit 21 machen dürfen, jedoch weiß ich nicht ob das bei dir greift, da du noch nicht 14 bist.
weißt du wie viel geld auf mein vater zu kommen würde