Anzeige wegen Roller der nur 28 KM/h läuft?

10 Antworten

"Es wurde fast alles gesagt. Nur noch eine Ergänzung; der Toleranzwert bei höheren Geschwindigkeiten beträgt 10 % von der bbH. D. h., 25 kmh = 27,5 kmh, 45 kmh = 49,5 kmh usw. Wird dieser Wert im Rahmen einer Geschwindigkeitsprüfung mit einem Prüfstand überschritten, liegt eine Veränderung der Fahrzeugart (§ 19 StVZO) vor...."

und du bist dann 0,5 über diesen satz! daher meine aussage widerspruch!

Das prüfgerät ist zwar geeicht, allerdings müssen 6 km/h toleranz abgezogen werden. hat der polizist das bereits bbei der messung getan, steht das recht vollkommen hinter ihm und dein roller läuft zu schnell (auch wenn ich nicht diese ansicht verstehen kann). ich bin selbst rollerfahrer mit 25kmh gewesen und wurde von der polizei solange schikaniert, bis ich ein sehr langes gespräch mit meinen eltern hatte und den freischein zum tuning bekommen habe. ab dann war ich zu schnell und wurde nie wieder erwischt, meine Meinung ist: Wenn mann schon schneller als 25 fahren will, sei es nur 1 kmh, LOHNT ES SICH NICHT! DIE POLIZEI REAGIERT EXTREM ALLERGISCH AUF ROLLERFAHRER!

Wenn du Geschwindigkeit willst tune deinen Roller auf mindestens 90 und lass es auch protzig auffalen, das ist völlig egfak du musst keine angst mehr haben du musst nur noch abhauen können. Ohne Nummernschild fahren natürlich bzw ein gefaketes nehmen. lg

Wenn du dich nicht traust abzuhauen bleibt dir nichts anderes mehr übrig als 25 zu fahren.

@AwesomeFight

AwesomeFight, ich bin auch Rollerfahren. Meiner läuft zwar nur 75km/h, aber der Adrenalinkick beim abbhauen ist das schärfste was es gibt :DD

Dass deine Antwort als Anstiftung zu Straftat gesehen werden kann, ist dir klar, oder? Denn:

Wenn du Geschwindigkeit willst tune deinen Roller auf mindestens 90

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis = Straftat

Ohne Nummernschild fahren natürlich bzw ein gefaketes nehmen.

  • Fahren ohne gültigen Versicherungsschutz? Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz = Straftat (bei verschuldetem Unfall u. U. bis ans Lebensende Zahlungspflicht aus eigener Tasche).

bis ich ein sehr langes gespräch mit meinen eltern hatte und den freischein zum tuning bekommen habe.

Für deine Eltern: Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis = Straftat

Sämtliche o. g. Straftaten werden mit Geld- oder Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet (bzw. bei Jugendlichen mit so je 20-30 Sozialstunden). 6 Punkte gibts auf jeden Fall.

Im Übrigen kann ein zu stark getuntes Mofa auch eingezogen und verschrottet werden. Abgesehen davon: auch mit 90 km/h ist eine Flucht sicher nicht immer möglich - denn die Polente verfügt ebenfalls über Motorräder.^^ Und wenn zufällig mal ein Heli dort in der Luft ist, dann ist die Flucht auch vorbei.

Und so manche Flucht endete für den Zweiradfahrer auch schon mal in 2 Meter Tiefe zur "Dauerparty" mit Regenwurm & Co. :(

ab 25km/h gilt folgendes:

Fahren mit frisiertem Mofa -> 10 - 20 TS Geldstrafe (*1

TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)

(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet

wenn 28km/h oder 30km/h "erlaubt" wären, warum wird ein Mofa dann nicht bis 30km/h gesetzlich zugelassen?

dann wäre das ganze Stammtischgerede "bis 30km/h sagen sie nichts" endlich vom Tisch!

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Ich kenne das so das man beim Roller 5km/h Tolleranz hat, da der Roller nach entligen Kilometern sich einläuft und es normal ist das er dann mal bis zu 30km/h schnell läuft. Mein Roller läuft 32km/h und die Poliztei sagt nichts, weil er von Haus aus so schnell ist. 2. Können sie dir eigentlich noch garkeine Anzeigen geben, da du zuerst eine Verwahrnung bekommen musst, falls du diese nochnicht bekommen hast. Können sie dir nichts weiter tuhn als dir zu sagen das du ihn af 25km/h runterdrosseln musst & ihn bei der Polizei vorführen musst. VFiel Glück weiterhin. Ich hoffe ich konnte helfen :)

da du zuerst eine Verwahrnung bekommen musst,

in welchem Gesetz soll das denn stehen?

Hallo SpaR0,

hier must du Widerspruch einlegen!!! Das Gesetz besagt, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Fahrbahn 25 km/h sein muss. Außerdem muss eine Gerätetolleranz von mindestens 7 km/h abgezogen werden. Wenn die Drossel genehmigt wurde und du nichts daran verändert hast, was soll dir die Polizei dann Vorwerfen??? Außerdem wird es keinen Roller bzw. Mofa geben das genau 25 km/h läuft!

Gruß Jony15

Außerdem muss eine Gerätetolleranz von mindestens 7 km/h abgezogen werden.

kannst du mir den dazugehörigen Paragrafen verlinken?

@ginatilan

Nein, das ist halt so... Ich wette es gibt keinen Roller/Mofa das haargenau 25 km/h fährt! Wenn er nichts daran verändert hat und die Drossel vom TÜV genehmigt wurde, kann man doch keine Anzeige bekommen wegen 3 km/h...

@jony15

Das ist eben nicht so!

die Anzeige ist auch schon raus, also kann wegen 3km/h sehr wohl eine Anzeige gemacht werden.

war halt ein pingeliger Richter /Staatsanwalt

@ginatilan

Hm...das ist traurig für das Opfer... ich kanns trotzdem nicht glauben. Es gibt soviele Roller/Mofas die wirklich frisiert sind (40-70 km/h). Auf die sollte die Polizei jagt machen...& nicht einen Unschuldigen, der Geld für eine Drossel und das Umschreiben ausgegeben hat wegen 3 km/h anzeigen. Naja typisch Deutschland^^

@jony15

Ich wette es gibt keinen Roller/Mofa das haargenau 25 km/h fährt!

Das Gesetz schreibt ja auch nicht vor, dass ein Mofa haargenau 25km/h fahren muss. Es darf höchstens so schnell fahre.