Fahren ohne Führerschein erwischt! wer haftet?

8 Antworten

Man KANN eine Freiheitsstrafe bekommen bis zu einen Jahr als Halter wenn man zuläst das die Person die fahren will es nicht darf weil keine gültige Fahrerlaubniss vorliegt z.b. wegen vorläufigen Entzug derselbigen,Fahrverbot oder weil gar keine vorliegt,es nie eine gab.Wer sein Fahrzeug verleiht muss sich überzeugen das eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.Nur glauben das es eine gibt reicht nicht.Kann die Person keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen darf man auch nicht verleihen.Es kann auch eine Geldstrafe sein die der Halter bekommt wenn er sich nicht überzeugt hat ob die Person die fahren will im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.

Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften ( §§ 21 - 27 )

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Lies mal weiter.das war nur ein Auszug

http://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

kfzversicherungen.org/ratgeber/20120524/fahren-ohne-fahrerlaubnis.html

Da steht es etwas ausführlicher was einen zusätzlich erwartet.

§ 21 StGB Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.


Ein 16-jähriger wird nach dem Jugendstrafrecht verurteilt und muss dann mit Sozialstunden rechnen.

Der Fahrzeughalter wird bestraft wenn er davon wusste.

wenn er das wusste kann er durchaus zur rechenschaft gezogen werden. Wenn er davon ausgehen mußte dass Du sowas machst und die Schlüssel nicht ordentlich weggesteckt hat, wohl auch

der fahrzeughalter muss das fahrzeug gegen unbefugte benutzung sichern, also abschließen und lenkradschloss einrasten.

der fahrer, der erwischt wird, wird eine sperre bekommen, wie lange, hängt vom richter ab.

auf jeden fall ist es erstmal aus mit dem führerschein.

jg, jackie

gefängnis nicht, aber bestrafen evtl. schon, esseiden er klagt dich an udn behauptet, du hättest das Auto gestohlen. Der halter des Wagens hat die Aufgabe, es gegen die rechtswidrige Benutzung zu schützen. Dazu zählt neben dem Abschließen in der öffenlichkeit z.B. auch, dass man niemanden ohne Fahrerlaubnis damit fahren lassen darf. Die strafe für den unerlaubten Fahrer ist allerdings deutlich höher. Dieser Zahlt in der Regel ein ordentliches Bußgeld, eine Sperre bis 21 oder so und 8bin mir bei dem punkt nicht sicher) glaub sogar noch ein paar pünktchen in Flensburg...