Prüfungsbestätigung zur Vorlage bei Straßenverkehrsamt?

3 Antworten

Was für eine Prüfungsbestätigung? Welche Klasse? Für A1, A2 oder B müsstest du eigentlich direkt deinen Führerschein bekommen.

Ausser du hast den BF17 beantragt, dann kann sich das etwas verzögern, so dass du nur den Wisch für BF17 bekommen hast. Da du 18 bist, darfst du mit diesem aber auch ohne Begleitperson fahren. Allerdings solltest du zusehen, dass du bald den richtigen Führerschein erhältst, da das Dokument für BF17 nur begrenzt gültig ist.

Das wäre Fahren ohne Fahrerlaubnis und somit strafbar.

Mit der Prüfbescheinigung gehst du zur Fahrerlaubnisbehörde. Dort bekommst du den Führerschein oder wenigstens eine Fahrberechtigung. Erst dann ist dir die Fahrerlaubnis erteilt worden, erst dann darfst du fahren, vorher nicht.

Wer soll das Kauderwelsch verstehen?

Wenn du 18 bist, dir aber der "Kartenführerschein" noch nicht ausgehändigt wurde, dann gehe zur Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheinstelle und hole ihn ab.

Dann sind alle Probleme gelöst.

Gruß Michael