Fahrerlaubnis Probezeit: Fahren in Umweltzone, Strafe?

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Hallo MashiroSan,

gem. dem bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges, wird der Verstoß gegen das Zeichen 270. 1 wie folgt geahndet:

Bild zum Beitrag

Tatbestandsnummer: 141621
Tatvorwurf: Sie nahmen trotz eines Verkehrsverbots zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270.1, 270.2) mit einem Kraftfahrzeug am Verkehr teil.
Ordnungswidrigkeit gem. § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat
Bußgeld: 80,00 € plus 28,50 € an Verwaltungsgebühren
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B-Verstoß: Nein

Da kein Eintrag als A oder B-Verstoß vorgenommen wird, hat der Verstoß keinerlei Auswirkungen auf die Probezeit.

Es droht somit auch kein Fahrverbot und auch kein Entzug der Fahrerlaubnis.

Schöne Grüße
TheGrow

 - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)

wenn man dich erwischt dann droht dir ein Bußgeld (mind. 40 EURO) . es kommt nur zum Entzug der Fahrerlaubnis, wenn du dir davor schon ein verstoß geleistet hast. hast du also schon verlängerte Probezeit, dann würde dein Lappen davon fliegen. hast du ne weiße weste, droht dir 'normalerweise ''nur'' die Geldstrafe

Der Entzug der Fahrerlaubnis nicht, allerdings wird ein kostenträchtiges Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre und ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro fällig :

Fahren ohne Plakette

Das Fahren ohne Plakette gilt als Verstoß und wird mit einem Bußgeld bestraft. Das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette wird mit einem Bußgeld von 80 € geahndet. Als Tatbestand gilt das Befahren einer Umweltzone trotz Verkehrsverbot zur Reduzierung schädlicher Luftverunreinigungen.19.04.2015

Bußgeld und Strafen für das Fahren ohne Umweltplakette

https://www.umweltplakette.org/bussgeld-strafen/

Fazit : der ÖPNV und selbst ein Taxi dürften deutlich preiswerter sein.

Personen, die sich noch in der Führerschein-Probezeit befinden sollten sehr vorsichtig sein. Hier kann die Missachtung durch das Befahren einer Umweltzone ohne Umweltplakette zu einer höheren Strafe führen. Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft, wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.  Dies sind Verstöße, die mit einem Bußgeld ab mindestens 40 € bewertet werden. Bei einem erstmaligen A-Verstoß oder zwei B-Verstößen, erfolgt ein Aufbauseminar und eine Probezeitverlängerung. Bei mehrmaliger Missachtung erhöht sich die Strafe, bis hin zum Entzug der Fahrerlaubnis.

allerdings wird ein kostenträchtiges Aufbauseminar, eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

Dieser Teil Deiner Aussage ist nicht zutreffend.

Laut bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog werden weder Punkte eingetragen, noch erfolgt ein Eintrag als A oder B-Verstoß. Somit werden erfolgen auch keine probezeitrelevanten Maßnahmen