Fahren ohne Fahrerlaubnis, Keine festen Beweise

12 Antworten

Da es mehrere Zeugen zu geben scheint, die Dich beim "Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr" beobachtet haben, kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen. Abgesehen davon, dass Du als Beschuldigter a) nicht zum Vorladungstermin erscheinen musst und b) lügen kannst, dass sich die Balken biegen, liegt es allein an Dir, ob und was Du der Polizei (oder später dem Gericht) gegenüber zugibst oder nicht.

Und zu Deiner Frage:

Und reicht es wenn mein Vater aussagt, das es gar nicht sein kann das ich gefahren bin weil er selber mit dem auto unterwegs war, oder die Schlüssel unter Verschluss waren?

Dein Vater hat als solcher gemäß § 55 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sollte er aber aussagen, dann muss es auch die Wahrheit sein, denn sonst würde er sich u.U. einer Falschaussage schuldig machen (http://www.123recht.net/Falschaussage-was-nun-__a14274.html).

Fotos oder Videos ("Sachbeweise") sind für eine Verurteilung nicht unbedingt notwendig.

Eine Zeugenaussage gilt ebenfalls als Beweis (sog. Personalbeweis) und kann für eine Verurteilung ausreichen.

Keine übereinstimmenden Aussagen, keine Fingerabdrücke von dir im Auto (Fahrersitz) - keine Verurteilung möglich...

Unsinn

ich würde mal sagen ohne beweise geht garnix aber ich kann dir das nicht versichern das das stimmt

Falschaussagen vor Gericht sind starfbar und können mit Geldbußen und (da bin ich mir nicht sicher) auch Freiheitsentzug (auf Bewährung ?!) geahndet werden. Also sollte dein Vater dich nicht schützen wenn es nicht der Wahrscheit entspricht.

Falls du aber wirklich nicht gefahren bist, und es keine Beweise gibt, dann steht Aussage gegen Aussage und du kannst nicht verurteilt werden.

Wenn du aber angibst du bist nicht gefahren und es ist gelogen, dann ist deine Strafe deutlich größer als wenn du es zugibst und die Wahrheit sagst.

Bei eine Falschaussage kann es eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren geben.Mindestens aber 3 Monate,allerdings ist eine Geldstrafe wahrscheinlicher

Falls du aber wirklich nicht gefahren bist, und es keine Beweise gibt, dann steht Aussage gegen Aussage und du kannst nicht verurteilt werden.

Das geht durchaus, denn der Richter wiegt die Zeugenaussage gegen die des Beschuldigten ab. Kommt er zu dem Schluß das der Zeuge glaubwürdig ist dann ist eine Verurteilung möglich.

Wenn du aber angibst du bist nicht gefahren und es ist gelogen, dann ist deine Strafe deutlich größer als wenn du es zugibst und die Wahrheit sagst.

Auch das stimmt nicht. Ein Beschuldigter darf straffrei lügen.

@Crack

Aber wenn er ein Geständis ablegt,ist die Strafe meistens geringer

@alia1997
  1. Danke für den Hinweise bezüglich der Falschaussage, da kannte ich die höhe der Strafe nicht.

@ Crack, wenn der beschuldigte unter Eid-Aussagen muss dann darf er aber auch nicht lügen ?!

@Jogl90

Als Angeklagter sagt man NIE unter Eid aus. Die Vereidigung ist nur für Zeugen und Sachverständige vorgesehen.

@Jogl90

Dann natürlich nicht mehr.

@Still

Achso ok, wieder was dazugelernt.