Fahren mit zwangsstilgelegtem Auto

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Muss ich irgendwas machen?

Du musst nichts machen (es gibt keine Pflicht zur Anzeige), aber Du kannst es bei der Polizei oder dem Ordnungsamt melden.

Ohne Zulassung und Versicherungsschutz drohen deinem Nachbarn empfindliche Strafen, hier greift PflVG §6:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Es kann sogar noch heftiger werden, denn:

(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so kann das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.

http://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

P.S: Meine persönliche Meinung: Ruf an! Wer seine Pflichten als Autofahrer so sorglos ignoriert, hat auf der Straße nichts mehr verloren!

Petzen ist nie ein guter Stil in diesem Fall ein absolutes MUSS

Angenommen er fährt mit diesem Auto einen Menschen an und dieser Mensch wird schwer verletzt oder erleidet eine Behinderung, dann hat der Bursche zwar die Arschkarte (wie anitan treffend bemerkt hat) aber das Unfallopfer ist definitiv um einiges schlimmer dran.

Hier geht es um Schadensersatz und Schmerzensgeldforderungen in Millionen Höhe und wie möchte das Opfer diese bekommen wenn der Penner nicht einmal in der Lage ist seine Versicherung für die Karre zu bezahlen.

Ruf die Jungs von Grün-Weis und am besten genau dann wenn er mit der Karre vom Hof fährt Die stellen sich dann schön vor die Tür bis er wieder zurück kommt.

Er darf mit dem Auto nicht mehr fahren!!! Wenn es zu einem Unfall kommt, ist er nicht versichert--was auch der Unfallgegner (Opfer) zu spüren bekommt, da es kein Geld für den ihn entstandenen Schaden bekommt.

Wende Dich an die Polizei oder das Ordnungsamt!! Du schützt dadurch alle anderen Verkehrsteilnehmer. LG

Goofy62  02.10.2013, 21:00

"Wenn es zu einem Unfall kommt, ist er nicht versichert--was auch der Unfallgegner (Opfer) zu spüren bekommt, da es kein Geld für den ihn entstandenen Schaden bekommt."

Das stimmt so nicht. In solchen Fällen zahlt zunächst einmal der Dachverband der Versicherer den Schaden. Und die holen sich das dann vom Unfallverursacher wieder, wenn es sein muss, mit gerichtlichem Titel, 30 Jahre gültig. Restschuldbefreiung nach 6 Jahren gibt es in solchen Fällen nicht.

suzisorglos  03.10.2013, 10:58
@Goofy62

...schön wär's!

Goofy62  03.10.2013, 11:11
@suzisorglos

Doch, es ist so. Ich weiß es selbst aber auch nur deswegen, weil meinem Vater mal ein Volldepp ins Auto gefahren ist. Der Volldepp ist a) ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren, b) besoffen, und c) mit dem Fahrzeug vom Kumpel, das Fahrzeug hatte keinen Versicherungsschutz.

Mein Vater hat anstandslos den erheblichen Schaden vom Dachverband erstattet gekriegt. Von dem Volldeppen hätte er vermutlich das Geld nie bekommen, solche Leute leben oft in entsprechend prekären Umständen. Sein Glück war, dass er sich das Kennzeichen merken konnte und dass die Autobahnpolizei sofort hinterher ist und den Deppen gleich gefunden hatte.

Billigirl  03.10.2013, 18:07
@Goofy62

Danke für diese ausführliche Information. Gut zu wissen, dass man dann als Unfallopfer doch nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben muss. LG

Anton96  02.09.2014, 21:09
@Goofy62

Dann lag auch ein Personenschaden vor, den nur dann zahlen die.

Er darf nicht fahren. Ich würde es mal der Polizei melden, ob die ihn erwischen. Wenn er einen Unfall baut, dann zahlt er den ganzen Schaden selber.

Da der Mann keinen Versicherungsschutz hat, ist es soweit ich weiß nicht rechtens mit dem Fahrzeug zu fahren, sprich somit kann dem Herrn ein Bußgeld drohen,wenn nicht sogar Führerscheinentzug oder Punkte in Flensburg. Im Falle eines Unfalls hat er unabhängig von der Schuld für den Schaden aufzukommen und zwar aus eigener Tasche.

Wenn dich das stört, kannst du es anonym melden.

lg, jakkily