KFZ Versicherung nach Zahlung wieder da?

3 Antworten

Hallo Route90,

ich beantworte dir gerne deine Frage. Aber ich warne dich vor: Da es alles auf gesetzlichen Grundlagen beruht, wird es etwas "trocken" ;))

Zunächst einmal gehe ich davon aus, dass deine Kfz-Versicherung schon länger läuft und ein laufender Beitrag (Folgebeitrag) nicht bezahlt wurde. Richtig?

Wärst du mit der "Erstprämie" in Verzug, sähe die Rechtslage anders aus. Dazu schreibe ich dir bei Bedarf natürlich auch gerne näheres...

Irgendwann Mitte Mai hast du eine Mahnung bekommen. Beim Folgebeitrag orientiert diese sich an §38 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). In dieser Mahnung wurde dir eine Zahlungsfrist gesetzt. Alle mir bekannten Unternehmen versenden eine "qualifizierte Mahnung" was bedeutet, dass dein Versicherungsschutz automatisch als gekündigt gilt, wenn du nicht innerhalb der Zahlungsfrist den vollständigen angemahnten Beitrag bezahlst. Die Zahlungsfrist muss min. 2 Wochen betragen. Das ist auch in der Praxis die gängige Frist.

An dem Tag, an dem die Kündigung wirksam wird, beginnt die 1- monatige "Reaktivierungsfrist". Wenn du innerhalb dieses Monats bezahlst, lebt dein Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Zahlung automatisch wieder auf. Deine Versicherung ist an diese Reaktivierungsfrist gebunden, sie muss dein Auto trotz der oben beschriebenen Kündigung weiter versichern.

Nach Ablauf der Reaktivierungsfrist kann dein Anbieter frei entscheiden, ob er dein Auto nochmal versichern möchte oder nicht. Ich befürchte anhand deiner Beschreibung, dass die Reaktivierungsfrist abgelaufen ist und dein Anbieter dein Auto nicht länger versichern möchte. Ich kann nicht 100%tig sagen, ob das so auch richtig ist, da ich nicht weiß, wann genau die Kündigung wirksam geworden ist. Frag doch einfach mal bei deiner Versicherung nach diesem Termin. Wenn der mehr als 1 Monat her ist, kannst du nichts mehr machen. Ansonsten müssen die dein Auto wieder versichern, wenn du sofort zahlst.

Wenn du eine neue Versicherung brauchst, dann muss dich jeder Anbieter nehmen, der dich in der Vergangenheit noch nicht wegen Zahlungsproblemen oder Schäden gekündigt hat- zumindest bei der Kfz-Haftpflicht. (Pflichtversicherungsgesetz/ Kontrahierungszwang). Damit wärst du wieder mobil.

Die neue Versicherung kann die Annahme von der Zahlung des ersten Beitrags abhängig machen. Viele Versicherer (auch die DEVK) wenden dieses Recht aber nur bei negativer Schufa an.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen und wünsche dir, dass du dein Auto schnellstmöglich wieder nutzen kannst.

Herzliche Grüße aus Köln

Lydia vom DEVK Social Media-Team

siola55  30.06.2019, 18:06

Wie immer eine vorbildiche, auch für Laien im Versich.geschäft verständliche Antwort ;-)

Wenn du eine neue Versicherung brauchst, dann muss dich jeder Anbieter nehmen, der dich in der Vergangenheit noch nicht wegen Zahlungsproblemen oder Schäden gekündigt hat- zumindest bei der Kfz-Haftpflicht.

Als kleine Ergänzung: in der Regel verlangen die Versicherer den ersten Jahresbeitrag im Voraus - also unterjährige Zahlweise scheidet da dann aus...

Die Versicherungen müssen dir zumindest, eine Haftpflicht anbieten. Egal was vorher vorgefallen ist. Ob jetzt die Versicherung, bei der du es dir verspaßt hast, noch möchte, weiß ich nicht. Aber bei einer anderen sollte es auf jeden Fall klappen. Ich weiß das, von einem Kumpel der Versicherungsvertreter ist.

Route90 
Fragesteller
 26.06.2019, 23:10

Aber dann in den meisten Fällen nur mit Vorkasse des Jahresbeitrages oder ?

ElPaso85  26.06.2019, 23:15
@Route90

Hatte ein ähnliches Problem. Hab die Versicherung gewechselt (zu meinem Kumpel) und er konnte es doch so klären, dass ich monatlich zahlen konnte. Es kommt wirklich auf die Versicherung an. Vielleicht kennst du ja noch jemanden, der jemanden kennt, der Versicherungsvertreter ist und du kannst es mal versuchen.

schleudermaxe  27.06.2019, 06:17
@ElPaso85

.... und, welche Laufzeit hat Dir der Kumpel angedreht?

Die bessere SF-Klasse kommt immer am 01.01., bei Dir auch?

siola55  30.06.2019, 18:11
@ElPaso85

Also mtl. Zahlweise geht in der Regel nur mit Einzugsermächtigung - dann war eben dein Konto bei der Abbuchung gedeckt; was bei Route90 leider nicht der Fall ist :-((

.... und Dein Berater/Makler hat Dich wirklich so hängen lassen und hat auch keinen Plan?

Binnen vier Wochen nach Kündigung durch die Versicherung wird diese durch Zahlung zurückgenommen.

Ergo ist die älter oder es gibt gar keine Kündigung, weil der Erstbeitrag nicht bezahlt wurde.

Und warum hast Du beim Marktführer kein Glück, der versichert doch und hat Berater in fast jedem Kaff, aber nicht rückwirkend.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Route90 
Fragesteller
 27.06.2019, 07:27

Laut Schreiben der Stadt habe ich seit Ende Mai keinen Schutz mehr.

wer ist denn der Marktführer ?

schleudermaxe  27.06.2019, 10:28
@Route90

... der, der über 12 Millionen Fahrzeuge aktuell versichert. Google mal, denn Werbung wollen die Berater/Makler hier nicht.

Und wann hat Deine Versicherung Dir gekündigt?

Route90 
Fragesteller
 27.06.2019, 10:50
@schleudermaxe

Ich selbst habe ein Schreiben bekommen das war Ende April. Da stand drin es sind 80€ offen und diese müssen innerhalb 2 Wochen bezahlt werden.

Und seitdem kam aber auch nichts mehr von denen.

Ud dann gestern halt der Brief von der Stadt...

habe grad nochmal mehrmals bei meiner Versicherung angerufen und gesagt, dass ich den offenen Betrag nun bezahlt habe und ob sie mir wenigstens eine Haftpflicht anbieten können.. aber von mehreren Mitarbeitern würde dies verneint..

schleudermaxe  27.06.2019, 12:50
@Route90

.... dann hat sich da jemand, wie ich ja auch vermutet habe, verzockt, denn Ende April bis heute bedeutet ja auch, die 14 Tage wurden knapp überzogen und solche Kunden muss sich keine Versicherung antun.

Viel Glück.