Versicherungsschutz bei Kfz-Wechsel für altes und neues Fahrzeug

4 Antworten

Hallo,

es ist bei den Gesellschaften durchaus üblich, dass bei einem Fahrzeugwechsel beide Fahrzeuge (altes und neues) auf dem gleichen Vertrag mit dem gleichen Prozentsatz laufen. Wie lange deine Gesellschaft diese Frist einräumt, erfährst du in einem kurzen Telefonat. Wenn die von der Versicherung genannte Frist überschritten ist, wird ein Fahrzeug (in der Regel das alte Fzg) als Zweitwagen auf einem gesonderten Vertrag eingestuft. Eine Abmeldung des bisherigen Fahrzeugs ist für diese Regelung nicht notwendig. Denn, wenn du das alte Fahrzeug abmeldest, darfst du es auch nicht mehr auf öffentlichen Wegen parken, sondern nur auf einem umfriedeten Grundstück.

LG vom Polarfuchs

Das ist nicht merkwürdig, sondern gängige Praxis

Du besorgst dir die Versicherungsbestätigung deiner Versicherung für den bestehenden Vertrag und gibst an, daß das alte Fahrzeug verkauft wird.

Damit meldest du das neue Auto bei der Zulassungsstelle an. Natürlich bekommt es sein eigenes Kennzeichen.

Die Versicherung schreibt den Versicherungsvertrag auf das neue Auto mit dessen Einstufung um und gibt dir in der Regel eine Übergangsfrist bis das alte Auto ab-oder umgemeldet wird.

Nach Ablauf der Frist legt dir die Versicherung für das alte Auto einen zusätzlichen Vertrag mit den Konditionen für einen Zweitwagen an und schickt dir eine Rechnung.

als Mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: du darfst auf keinen fall die kennzeichen von einerm fahrzeug auf ein andres fahrzeug schrauben. das ist kennzeichemmißbrauch und ein verstoß gegen das pflichtversicherungsgesetz. du musst beide fahrzeuge selbständig anmelden. eventuell kansnt du bei der versicherung beide fahrzeuge auf denselben versicherungsvertrag laufen lassen.

Warum rufst du nicht einfach deine Versicherung an, die sagen dir genau wie es geht und du bist auf der sicheren Seite.