Fahrzeug verkaufen ohne Fahrzeugschein?

7 Antworten

Der Fahrzeugbrief ist ausschlaggebend.

Nachdem auf dem Fahrzeugschein das aktuelle Kennzeichen abgedruckt ist, bekommt der neue Eigentümer bei Anmeldung des Fahrzeugs sowieso einen neuen Fahrzeugschein.

Der Fahrzeugschein ist nur für den aktuellen Eigentümer relevant. Zum Verkauf ist der Fahrzeugbrief notwendig. Der wird dann umgeschrieben auf den neuen Eigentümer und der erhält dann einen neuen Fahrzeugschein, den er dann beim Fahren mitführen sollte.

Wenn der Fahrdeutschen eingezogen wurde, ist das kein Problem, denn sie hat ja noch den FahrzeugBrief mit welchen sie das Auto verkaufen kann. Der Käufer bekommt bei niederzulassen einen neuen Fahrzeugschein. Nur wenn sie auch keinen Brief mehr hat, wird es kompliziert.

Der Fehler war, dem Außendienstler den Fahrzeugschein mitzugeben. Der Fahrzeugschein wird bei einem Verkauf nicht unbedingt gebraucht. Wichtig ist der Brief. Ich hoffe, dass für den Einzug des Scheines eine Empfangsbestätigung ausgestellt wurde. Dann kann dem Käufer bewiesen werden, dass er eingezogen wurde.

LG

Der Käufer bekommt ja den KFZ-Brief und dann kann er sich einen neuen Kfz-Schein ausstellen lassen