Fahren mit dem "falschen" Führerschein?
Hi Leute. Ich habe den A1 Führerschein, was würde im schlimmsten Fall passieren, wenn ich mit einer z.b. 500ccm fahren würde und erwischt werden würde?! Danke im Voraus:D
4 Antworten
Dann bist du vorbestraft. Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein kavaliersdelikt. Wirst du so erwischt, bekommst du eine Führerscheinsperre für mindestens 3 monate und 2 punkte in flensburg, da du auch ohne versíshcerungsschutz unterwegs warst. Desweiteren gibts ne satte geldstrafe.
Würdest du einen Unfall bauen oder dir jemand hinten rein fahren (es ist total egal ob du schuld bist oder nicht). Wirds richtig teuer. In dem Fall kommt auf dich ordentlich etwas zu. Grobfahrlässige Körperverletzung, gefährlicher eingriff in den Straßenverkehr und alle unfall bzw. arztkosten. Die Versicherung zahlt nichts. Desweiteren bist du ebenfalls schuld, wenn du angefahren wirst, da du hättest nicht auf der straße fahren dürfen. Egel wie dus drehst. Du hast die A-Karte.
Ich wäre echt mal gespannt, wie du beispielsweise deine Arztrechnung oder die von anderen selber zahlen willst. Du bist danach für mehrere Jahrzehnte arm.
- Das ist ne Straftat und 2. wäre er ohne versicherungsschutz unterwegs. Die zahlt nicht, wenn jemand ohne führerschein fährt.
Das ist ne Straftat
und?
deswegen ist man nicht gleich vorbestraft
wäre er ohne versicherungsschutz unterwegs. Die zahlt nicht, wenn jemand ohne führerschein fährt.
Erkundige dich doch mal vorher wenn es dir schon richtig erklärt wird, statt erneut etwas falsches zu schreiben !
Na dann Google mal "Fahren ohne Fahrerlaubnis"!
Denn Du fährst nicht mit dem Falschen, den hast Du gar nicht!
So ist es.
Straftatbestand nach §21 StVG, Strafverfahren mit Geldstrafe oder Sozialstunden, Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist für die Neuerteilung.
Hallo
da hier, außer einer, nur falsche Antworten gegeben wurden versuche ich es einmal:-)
Fahren ohne Fahrerlaubnis ( § 21 StVG) wird mit 10-20 TS Geldbuße(*1 geahndet.
TS = Tagessätze (1 TS entspricht 1/30 des verfügbaren Netto-Monatseinkommens)
(*1 = wird ein Urteil nach dem Jugendstrafrecht gefällt, so werden i.d.R. Sozialstunden statt TS angeordnet
außerdem wird dir deine Fahrerlaubnis entzogen (den A1) und evtl eine isolierte Sperre angeordnet
da du beim A1 schon Probezeit hast werden Probezeitmaßnahmen ergriffen, das wäre:
Probezeitverlängerung um 2 Jahre (die Probezeit ruht während des Entzugs) und Anordnung eines Aufbauseminars
Fahren ohne betriebserlaubnis und ohne versicherungsschutz. Und ausserdem bist du nicht befugt dieses krad zu führen. Also ne saftige geldbuße. Führerscheinsperre punkte etc...
Kann es sein das ich auch Sozialstunden kriege.?
Hab nämlich überhaupt keine Ahnung.
ja stimmt kanm auch sein falls das erste mal ist
Fahren ohne betriebserlaubnis und ohne versicherungsschutz.
Wieso das?
Am Fahrzeug wurde ja wohl nichts verändert, warum also sollte die Betriebserlaubnis erloschen sein?
Und wenn es versichert ist, warum sollte dieser Schutz erlöschen?
Die versicherung zahlt nur, wenn der fahrer auch das recht hatte das fahrzeug zu bewegen. Fährt jemand ohne führerschein das 2-Rad, muss die versicherung nicht zahlen, da personen ohne führerschein im vertrag nicht abgedeckt sind. Fazit: Fahren ohne versicherungsschutz.
In welchen Fällen ist eine KFZ-Haftpflichtversicherung von der Leistung befreit? In keinem Fall.
Die Haftpflicht muß für jeden Schaden aufkommen der mit dem Fahrzeug verursacht wird, auch wenn das Mopped gestohlen oder von einem besoffenen Schimpansen gelenkt wird.
Liegt ein Vertragsverstoß vor kann die Versicherung eventuell Versicherungsprämie nachfordern, liegt eine Obliegenheitsverletzung seitens des Versicherungsnehmers vor kann sie eventuell Regress fordern (bis max. 5000€ pro Verletzung).
Aber was sie absolut niemals kann, ist die Schadensregulierung verweigern. Also ist es auch niemals fahren ohne Versicherungsschutz.
Die versicherung zahlt nur, wenn der fahrer auch das recht hatte das fahrzeug zu bewegen. Fährt jemand ohne führerschein das 2-Rad, muss die versicherung nicht zahlen, da personen ohne führerschein im vertrag nicht abgedeckt sind. Fazit: Fahren ohne versicherungsschutz.
Junge, Junge
bitte erst erkundigen, dann antworten
Die Haftpflichtversicherung wurde vom Gesetzgeber deshalb ins Leben gerufen, damit die Opfer nicht auf einem Schaden sitzen bleiben, also MUSS DIESE ZAHLEN!
Sie wird den Schädiger in Regress nehmen, max. bis zu € 5000,00!
Deine Antwort ist also nicht korrekt, auch in weiteren Punkten falsch!
Unsinn
Unsinn