B-Führerschein = automatisch A1?

3 Antworten

Die Führerschein Klasse B enthält grundsätzlich (!) nicht die Klasse B! Einzige Ausnahme ist die (alte) Führerschein Klasse 3. Wurde diese vor dem 01.04.1980 erteilt, beinhaltet diese auch die (alte) Klasse 4, mit der Du auch Leichtkrafträder fahren darfst.

Die Führerschein Klasse B enthält grundsätzlich (!) nicht die Klasse B!

Wäre es nicht von Vorteil wenn ich das was ich beantrage auch erteilt bekomme?

Da steht, dass der die Führerscheinklasse A1 und A hat, allerdings beide mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 , was dann letzten Endes nur heißt, dass er Trikes fahren darf (so er denn seinen Führerschein der Klasse B vor dem 19.1.2013 gemacht hat). Seit dem ist nämlich für Trikes auch der Führerschein Klasse A bzw. A1 erforderlich.

Der Führerschein gilt damit aber NICHT für Motorräder bzw. 125er.

das man wenn man den B-Führerschein hat, nicht nur die Fahrerlaubnis für Roller, sondern auch für Maschinen bis 125ccm bekommt.

Das stimmt nicht, in der Fahrerlaubnisklasse B ist nur AM eingeschlossen, nicht A1.

und dadurch auch einen neuen Führerschein bekommen und da steht nun auch drauf das er A1 fahren darf

Das ist kein Versehen sondern nur eine Folge der Fahrerlaubnisreform vom Januar 2013.

Beachte die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Die sagen aus:

  • Nur dreirädrige Fahrzeuge
  • Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg

Man darf also keine Motorräder der Klasse A sondern nur Trikes fahren.

Die Trikes waren vorher in der Fahrerlaubnisklasse B eingeschlossen, sind dann aber in die Klasse A gerutscht. Und weil man nicht schlechter gestellt werden darf bekommt man bei Ausstellung einer neuen Führerscheins auch die Klasse A erteilt - allerdings eingeschränkt auf die Trikes.