B-Führerschein = automatisch A1?
Moin,
mein bester Freund hatte mich Anfang des Jahres drauf aufmerksam gemacht das es wohl ab 1. Febr. oder so eine neue Regelung gibt, das man wenn man den B-Führerschein hat, nicht nur die Fahrerlaubnis für Roller, sondern auch für Maschinen bis 125ccm bekommt.
Vor ein paar Wochen hat eben diese Person dann noch seinen BE-Führerschein gemacht, und dadurch auch einen neuen Führerschein bekommen und da steht nun auch drauf das er A1 fahren darf.
Ich bin zur Zeit selber noch 17, habe aber auch schon meinen B-Führerschein (begleitetes Fahren), und wenn ich dann mit 18 meinen neuen Führerschein bekomme, müsste da doch auch A1 vermerkt sein, oder?
3 Antworten
Die Führerschein Klasse B enthält grundsätzlich (!) nicht die Klasse B! Einzige Ausnahme ist die (alte) Führerschein Klasse 3. Wurde diese vor dem 01.04.1980 erteilt, beinhaltet diese auch die (alte) Klasse 4, mit der Du auch Leichtkrafträder fahren darfst.
Die Führerschein Klasse B enthält grundsätzlich (!) nicht die Klasse B!
Wäre es nicht von Vorteil wenn ich das was ich beantrage auch erteilt bekomme?
Da steht, dass der die Führerscheinklasse A1 und A hat, allerdings beide mit den Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04 , was dann letzten Endes nur heißt, dass er Trikes fahren darf (so er denn seinen Führerschein der Klasse B vor dem 19.1.2013 gemacht hat). Seit dem ist nämlich für Trikes auch der Führerschein Klasse A bzw. A1 erforderlich.
Der Führerschein gilt damit aber NICHT für Motorräder bzw. 125er.
das man wenn man den B-Führerschein hat, nicht nur die Fahrerlaubnis für Roller, sondern auch für Maschinen bis 125ccm bekommt.
Das stimmt nicht, in der Fahrerlaubnisklasse B ist nur AM eingeschlossen, nicht A1.
und dadurch auch einen neuen Führerschein bekommen und da steht nun auch drauf das er A1 fahren darf
Das ist kein Versehen sondern nur eine Folge der Fahrerlaubnisreform vom Januar 2013.
Beachte die Schlüsselzahlen 79.03 und 79.04. Die sagen aus:
- Nur dreirädrige Fahrzeuge
- Nur Fahrzeugkombinationen aus dreirädrigen Fahrzeugen und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg
Man darf also keine Motorräder der Klasse A sondern nur Trikes fahren.
Die Trikes waren vorher in der Fahrerlaubnisklasse B eingeschlossen, sind dann aber in die Klasse A gerutscht. Und weil man nicht schlechter gestellt werden darf bekommt man bei Ausstellung einer neuen Führerscheins auch die Klasse A erteilt - allerdings eingeschränkt auf die Trikes.