Fahren ohne zulässigen Führerschein?

6 Antworten

Ich wollte Mal wissen was auf ihn zukommen wird

Mach dir lieber Gedanken darüber, was auf dich zukommen wird. §21 Abs 1 Nr 2 StVG.

Ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren: Es droht eine Haftstrafe! so wie dem Halter des Fahrzeugs !

Das Führen eines Fahrzeugs ohne Fahrerlaubnis ist in zwei Szenarien denkbar. 

Entweder haben Sie die Fahrerlaubnis niemals erworben, oder Sie ist Ihnen entzogen worden.

Sie erlangen die Fahrerlaubnis, in dem Sie die Fahrprüfung der Fahrschule bestehen. 

Damit belegen Sie, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen und in der Lage sind, ein Fahrzeug sicher im Straßenverkehr zu manövrieren. 

Bewegen Sie ein Kfz ohne Fahrerlaubnis im Straßenverkehr, stellen Sie eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Ohne eine Prüfung abzulegen bekommen Sie also keine Fahrerlaubnis.

Dieser Tatbestand stellt im Recht eine Straftat dar – auch hier greift der § 21 StVG

Deshalb folgt entweder eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.

Nicht nur dem Fahrer drohen beim Autofahren ohne Fahrerlaubnis Ahndungen. Fahrzeughalter, die Ihr Kfz wissentlich in die Hände von Fahrern geben, die über keine gültige Erlaubnis zum Autofahren verfügen, bleiben nicht ungestraft

Es ist dabei unerheblich, ob sie die Benutzung des Wagens lediglich zulassen oder sogar anordnen.

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: 

Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. Als Autohalter sind Sie für den Einsatz Ihres Pkw verantwortlich

Auch hier schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. 

Wenn Sie nicht wissen, dass der Fahrer keinen gültiges Dokument besitzt, folgt eine höchstens sechsmonatige Haft oder eine Geldstrafe, welche maximal 180 Tagessätze beträgt. Auch in diesem Fall greift also die Fahrlässigkeitsregelung.

https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-fuehrerschein/

Hallo,

Wenn er erwischt wird bekommt er eine Sperre für den Führerschein für die nächsten 1,5 Jahre oder sogar länger. 

So ist es Mal einem Freund meines Bruders ergangen. Übrigens bekamen alle die im Auto saßen diese Sperre, nicht nur der Fahrer! 

Tipp: Er soll warten! Kann ganz böse enden! Und soweit ich weiß gibt es auch Punkte in Flensburg dazu...und hinterher...Idiotentest, so nennt man das! Du siehst, die Liste dessen was passieren wird ist ellenlang! Er soll es lassen! Aso...und die Eltern bekommen auch eins drauf wegen ...Nicht Erfüllung der Aufsichtspflicht!"

Schöne Pfingsten! 

Mathisst123 
Fragesteller
 03.06.2017, 11:40

vielen Dank ja ich werde ihm das sagen und mein Bike nicht mehr geben:D ebenfalls schöne Pfingsten

migebuff  03.06.2017, 12:00

Übrigens bekamen alle die im Auto saßen diese Sperre, nicht nur der Fahrer! 


Ich nehme mal an, wir werden nicht erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage diese Phantasiestrafe erfolgt ist, von der dir ein Freund eines Freundes erzählt hat.



fuji415  03.06.2017, 13:10
@migebuff

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. 

migebuff  03.06.2017, 13:16
@fuji415

Dem Halter, ja. Hier ist die Rede von allen Mitfahrern.

Totally64  04.06.2017, 19:45
@migebuff

Das ist keine Phantasie Strafe sondern Realität! Tja, wer es nicht glaubt ist selber Schuld! Kannst es ja gerne mal ausprobieren! 😂

migebuff  04.06.2017, 20:50
@Totally64

wer es nicht glaubt ist selber Schuld!

Du hast dich vermutlich vertippt. Du meintest sicherlich "wer es nicht glaubt, kennt sich mit Verkehrsrecht aus". Die Rechtsgrundlage hast du leider erneut "zufällig" "vergessen".

Totally64  04.06.2017, 23:28
@migebuff

Nein, ich habe mich nicht verteilt! migebuff...du hast es falsch verstanden! Meine Aussage bezog sich auf meine ursprüngliche Aussage, wo jemand nicht glauben wollte, dass damals alle verdonnert wurden! Das hat mit dem Verkehrsrecht überhaupt nichts zu tun, wenn ein Richter alle verurteilt! Es war ist so passiert...und daraus resultierte meine Aussage: Wer es nicht glaubt ist selber Schuld! 

Und ich habe nicht "erneut....zufällig" vergessen! Bist du hier nur um die Aussagen anderer Leute in andere Aussagen umzuwandeln? Das ergibt doch einen total anderen Sinn! Was bezweckt du damit, wenn du doch gar nicht weißt worum es geht?! 

@migebuff ....unterlaase es Aussagen zu ändern, von denen du keine Ahnung hast! Dankeschön 😁

migebuff  05.06.2017, 12:14
@Totally64

eine Aussage bezog sich auf meine ursprüngliche Aussage, wo jemand nicht glauben wollte, dass damals alle verdonnert wurden!

Ich weiß, derjenige war ja schließlich ich. Und dabei bleibe ich auch, denn du kannst selbst nach zweimaliger Aufforderung keine Rechtsgrundlage für deine Märchengeschichte nennen. Zitiere doch einfach das Gesetz, welches eine Kollektivstrafe für alle Insassen vorsieht, obwohl sie gegen kein Gesetz verstoßen haben. Ist doch nicht so schwierig, oder?

Totally64  06.06.2017, 01:09
@migebuff

Sage mal was soll denn dieser Schwachsinn?! Mein Bruder war damals dabei, also weiß ich es! Und wenn ich es persönlich miterlebt habe, ist es keine Märchenstunde! Ich muss kein Gesetz zitieren, ich bin ehrlich gesagt eher der Meinung, dass du versucht hier auf Biegen und Brechen deine Meinung durchzusetzen, weil du unbedingt Recht haben willst! Hast du aber nun mal nicht! Denn wie willst du eine Situation so dermaßen pauschal beurteilen, wenn du gar nicht dabei warst ?! 

Tödliches Halbwissen ist es, mit dem du hier argumentierst! Aber mach was du willst! Hiermit ist das nun beendet, denn einfältigen Leuten, die nur Provozieren und somit Streit suchen, vergeuden nur meine kostbare Zeit! Diese Plattform hier ist, um Fragen vernünftig zu beantworten und nicht um eine Aussage hundert Mal hin und her zudrehen, bis einem irgendwann in den Kram passt! Vor allem hast du, migebuff den Sinn dieses Satzes überhaupt nicht verstanden! Da kann niemand mehr helfen! 

Ich lache mich wirklich nur noch kaputt, über soviel Unsinn! 

Ende der Diskussion! 

migebuff  06.06.2017, 07:21
@Totally64

Denn wie willst du eine Situation so dermaßen pauschal beurteilen, wenn du gar nicht dabei warst ?!

Das geht relativ einfach: Es gibt keine gesetzliche Grundlage für deine Phantasiegeschichte.

Diese Plattform hier ist, um Fragen vernünftig zu beantworten

Wichtigster Punkt bei einer vernünftigen Antwort zu Rechtsfragen: Zitat der Rechtsgrundlage.

Da kann niemand mehr helfen! Ich lache mich wirklich nur noch kaputt, über soviel Unsinn! 

Ein gutes Schlusswort, wenn wir uns in Erinnerung rufen, dass selbst auf dreimalige Nachfrage nicht ansatzweise irgendeine Rechtsgrundlage genannt werden kann. Daraus darf nun jeder selbst seine Schlüsse ziehen.

Vermutlich ist er noch unter 21 Jahre?

Hier wird regelmässig das Jugendstrafrecht angewandt. Dabei gilt Erziehung und Resozialisierung vor Strafe.

Fahren ohne Führerschein wird bei Jugendlichen mit Sozialstunden bestraft und dazu noch jede Menge ermahndender Worte.

Bei Erwachsenen wird mit einer Freiheitsstrafe gedroht, aber bei Erstätern wird sowas regelmässig zur Bewährung ausgesetzt. Das heißt man muss nicht ins Gefängnis.

Eine Gefängnisstrafe gibt es bei Wiederholungstätern oder in Verbindung mit anderen Straftaten. Martin Semmelrogge weis da mehr :-)

Wenn er dir den Schlüssel einfach weggenommen hat -> ist nur er dran. 

Ansonsten hast auch du ein Problem. Was du komplett lesen willst:

https://dejure.org/gesetze/StVG/21.html

fuji415  03.06.2017, 13:10

Dem Halter droht exakt dieselbe Bestrafung wie dem Fahrer: Eine maximal einjährige Freiheitstrafe oder eine entsprechende Strafzahlung. 

Gaskutscher  03.06.2017, 15:35
@fuji415

Nur dann wenn er die Fahrt ermöglicht hat. 

Wenn dir einer deinen Schlüssel ohne dein Wissen und ohne deine Zustimmung wegnimmt droht dir keine Konsequenz wenn er anschließend in eine Kontrolle fährt und die zum Führen notwendige Klasse nicht besitzt.

Zudem spielt das Alter von Fahrzeughalter und Fahrer eine Rolle.