A1 in Frankreich fahren

4 Antworten

Eine Fahrerlaubnis aus einem EU-Land wird von den anderen anerkannt - sofern sie auch durch den EU-Führerschein - die Karte - nachgewiesen wird. Der rosa Schein ist also eine vollertige Fahrerlaubnis, aber gilt nur in Deutschland. Das Mindestalter ist ja auch noch nicht erreicht für die Klasse B.

Das Mindestalter für die bei dir enthaltene Klasse A1 hast du aber schon. Dafür könntest du dir also schon einen Kartenführerschein ausstellen lassen (den du später natürlich gegen den anderen mit A1 und B tauschen müßtest). Das hättest du auch gleich so machen können, dass du bei der A1 Prüfung gleiche das Kärtchen bekommst. Nun ja, das kannst du immer noch, aber es kostet halt etwas an Gebühren, aber das ist nicht die Welt. Es ist die Frage, wann du 18 wirst und ob es sich lohnt, für diese Zeit diese Gebühren zu investieren. Näheres kannst du bei der Führerscheinstelle erfahren.

Zum Ende nochmal eine Rückfrage ... du schreibst, du hast den A1 mit dem B zusammen bekommen. Ich sehe das so, dass du zuvor auch eine separate praktische Prüfung A1 gemacht hast. Manche denken nämlich fälschlicherweise, dass man mit B automatisch auch A1 erhält.

Hallo PlanY

dann musst du dir einen A1 Führerschein extra auf deine Fsst deines Wohnortes ausstellen lassen.

ob sich das Geld lohnt musst du selber wissen

Mit dem "rosa Wisch" BF17 darfst du nur in Deutschland fahren und mit Einschränkungen wird er auch in Österreich anerkannt. So lange du den endgültigen Führerschein noch nicht in der Hand hast darfst du, Autos und Krafträder, nur in Deutschland fahren.


Also mein Fahrlehrer meinte damals das ich damit nur in Deutschland fahren sollte, da ich in einem anderen Land nicht versichert wäre. Man sollte das aber irgendwo beantragen können glaube ich