Mit A1 Führerschein Roller offen fahren?

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Wie alt bist Du?

„[...] Mit dem A1 Führerschein dürfen 125 ccm Motorroller mit einer Nennleistung von 11 kW gefahren werden. Dieser Führerschein darf bereits mit 16 Jahren gemacht werden, allerdings ist die Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt. Wird der Rollerfahrer 18 Jahre alt, kann diese Drosselung ohne eine neue Fahrprüfung entfernt werden. [...]“

Quelle: motorroller.de

https://www.jungesportal.de/fuehrerschein/aenderungen-im-fahrerlaubnisrecht.php

Die früher gültige Begrenzung von maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige ist 2013 entfallen.

@peterobm

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit für Jugendliche? Meines Wissens schaffen Menschen ungefähr 45 km/h auf Kurzstrecken, 80 km/h sind ausgesprochen unrealistisch.

Aber meinetwegen ... (:

War da nicht noch was mit Gewicht und Leistung für das Fahrgerät? Oder ist das auch weggefallen?

(bin grad zu faul zum Nachlesen)

@peterobm

Mit oder ohne Fahrer?

3:)

Danke für den Stern, aber den hätte eher peterobm verdient.

Wen das Fahrzeug nur für 45 zugelassen ist darf man damit auch nicht schneller fahren der Füherschein, A1, A2, B, A usw. spielt da gar keine Rolle den da über steigt die Versicherung aus ist das Ding schneller als zugelassen und man muss dann alles zahlen was bei einen Unfall zu Schaden kommt darüber auch eine Anzeige wegen fahren ohne Versicherungsschutz kommt das ist dann auch nicht gerade billig . 

Sofern du die offene Leistung eingetragen bekommst, darfst du das Ding fahren. Du bräuchtest dazu halt eine Bescheinigung vom Hersteller, die besagt, dass das Fahrzeug (bis auf die Drossel) mit der schweizer Ausführung identisch ist. Damit wäre dann nachgewiesen, dass Fahrwerk, Bremsen usw für die höhere Geschwindigkeit ausgelegt sind.

Wenn es ein 50 ccm Roller ist, darfst Du ihn mit A1 nur offen fahren, wenn die Papiere angepasst werden, da sonst die Betriebserlaubnis erlischt.

Du darfst einen sogenannten »schnellen 50er« führen, also z.B. auch einen ungedrosselten Roller.

Aber: Das Gefährt muss auch die entsprechende Zulassung haben, also als Leichtkraftrad zugelassen sein.