Fahrdieb aufgehalten und nun Anzeige am Hals

18 Antworten

"Kann ich hier wirklich wg. Körperverletzung belangt werden?" ... Ja, das wirst du wahrscheinlich auch.

Das hier ist Deutschland, wenn du einen Einbrecher die Treppe runterschubst und er sich etwas bricht, musst du ihm Schmerzensgeld zahlen und wirst strafrechtlich belangt. Nicht anders, wenn du den Fahrraddieb verletzt...

So nicht richtig, wenn er (der Einbrecher) dich bedroht und du dich wehrst ist es Notwehr, wenn er flüchtet und du trittst ihm in das Kreuz ist es Körperverletzung.

@Ursusmaritimus

Danke für die Ergänzung... wollte das Einbrecher-Beispiel nur symbolisch für die tweilweise absurde Rechtsprechung hierzulande anführen.

Im obigen Fall muss der Werfer damit rechnen, zivil- und strafrechtlich belangt zu werden.

@userknight

Es ist nicht absurd wenn man das Gewaltmonopol beim Staat sieht. Aber im Einzelfall erscheint es so.

@Ursusmaritimus

Ich kritisiere nicht, dass der Staat das Gewaltmonopol hat. Aber bei Fällen, in denen Täterschutz vor Opferschutz kommt, runzle ich manchmal einfach die Stirn....

wenn er dich anzeigt, ja, mach aber eine Gegenanzeige wegen Diebstahl. Was aber am ende dabei heraus kommt, weiß ich nicht, liegt an den Ermittlungen der Polizei und was der Staatsanwalt daraus macht. warte erst einmal ab, vllt. zuckt sich der dieb auch gar nicht, weil er weiß, dass er dann auch belangt wird.

vllt. zuckt sich der dieb auch gar nicht, weil er weiß, dass er dann auch belangt wird

Hier wird wohl schon vom Amts wegen ermittelt. Der Fragesteller wird den Freunden und Helfern ja mitgeteilt haben, dass er sein Opfer mit dem Stein von seinem Fahrrad heruntergeholt hat.

Was für ein Stress...

ich hätte Polizei gerufen und den Schaden dann meiner Hausratversicherung gemeldet.

Fertig.

Aber gut, ich sehe es mal so, dass du mit dem Stein dein Fahrrad treffen wolltest und nicht den Dieb um eine Weiterfahrt zu verhindern. Dies ist wohl leider schief gegangen. Demnach hättest du fahrlässig eine Körperverletzung begangen.

Dies wäre nun ein Fall für deine private Haftpflichtversicherung, die in einem solchen Fall eigene Anwälte stellt.

Ich hätte genau so gehandelt, wenn mir einer mein nagelneues Fahrrad zu klauen versucht hätte.Mit solchen Dieben darf man kein Pardon kennen. Leider gibt das eine Anzeige wegen Körperverletzung vom Dieb, wenn man versucht ihn vom Diebstahl ab zu halten und Gewalt anwendet. Oder der Dieb wird gewalttätig dem Besitzer gegenüber.Das Fahrrad ist nachher weg. Der Dieb lacht sich ins Fäustchen. Wenn er erwischt wird durch die Polizei bekommt er eine Anzeige wegen Diebstahls. Steht er vor Gericht wird er wenn er noch jugendlich ist meistens zu Sozialstunden oder Jugendarrest verurteilt,ist er erwachsen kriegt er eine Bewährungsstrafe oder er kommt davon. Der Dieb lacht sich dann nur ins Fäustchen. Den juckt das sowieso nicht.Ich will hier keine Selbstjustiz betreiben.Aber man muss doch irgenwie sein Eigentum schützen dürfen.Wenn man kene Diedstahlversicherung hat ist das ärgerlich für den Besitzer.Da kann ich den Fahrradbesitzer schon verthehen. Ich habe mir vor 3 Wochen ein neues Trekkingrad gekauft.Wenn mir das einer klauen würde , würde ich den versuchen den Dieb aufzuhalten.

Rechtlich gesehen geht das schon. Es stimmt zwar was er dir das Fahrrad geklaut hat und du ihn nur aufhalten wolltest, allerdings war dein Fehler in zu verletzen denn dann kann er tatsächlich eine Anzeige gegen dich erheben wegen Körperverletzung.

Zuschauen währe in diesem Fall leider das richtige gewesen du hättest höchstens versuchen können ihn irgendwie zu stoppen wie, aber du sagtest ja bereits das er zu sportlich war.

Die Personalien hättest du benutzen können das stimmt, das hätte mit hoher Wahrscheinlichkeit sogar funktioniert.

Aber wie die Polizei bereits sagte, ist diese Anzeige sehr berechtigt auch wenn ich es nicht ganz verstehe weil du ja ganz natürlich reagiert hast, so hätte jeder andere auch gehandelt.