Fachwerkhaus verkaufen ohne Energieausweis

3 Antworten

Wenn ihr das Haus jetzt verkaufen wollt, müsst ihr Kauinteressenten einen Energieausweis vorlegen. Ob ihr einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis braucht, hängt vom Baujahr eures Hauses ab und von der Größe. Einzige Ausnahme: Wenn das Haus unter Denkmalschutz steht, braucht ihr keinen Energieausweis. Hier gibt's noch ein paar Infos dazu: http://www.energie-fachberater.de/beratung-foerdermittel/gesetzliche-vorgaben/energieausweis/

Wie bereits schon beschrieben: OHNE Energieausweis können Sie das Haus nur verkaufen, wenn es unter Denkmalschutz steht. Das kann der Fall sein, wenn das Haus selbst ein Baudenkmal ist oder sich in einem Gebäudeensemble befindet, das unter Ensembleschutz steht.

Ansonsten ist eine Befreiung nur möglich, wenn das Gebäude aufgrund fehlender Heizungsanlage, ruinösem Zustand oder als Rohbau nicht beheizbar ist.

Auch wenn aus genannten Gründen kein Energieausweis möglich/gefordert ist, sollte man sich den Befreiungstatbestand bescheinigen lassen, um z.B. beim Inserieren vor Abmahnungen u.ä. sicher zu sein. Solche Bestätigungen kann man auch online erhalten, z.B. unter https://www.energieausweis-vorschau.de/energieausweis/befreiung-von-der-energieausweispflicht.html

Bitte beachten Sie, dass ein Fachwerkhaus nicht automatisch unter Denkmalschutz steht. Klären können Sie das mit der örtlichen Denkmalschutzbehörde

jetzt wollen wir das Haus verkaufen. Ist das möglich?

Ja, mit Energieausweis.

Was wäre wenn wir so einen Ausweis ausstellen lassen müssen.

Ihr müsst einen ausstellen lassen und dafür bezahlen.

Gibt es da Richtwerte bei dem man dann keinen Ausweis bekommt, weil das Haus zu schlecht isoliert ist oder so?

Nö, es gibt eine Skala von rot bis grün und wo euer Haus auf dieser Skala liegt, wird mit einem Pfeil markiert.

Kann man vom Verkäufer noch Geld als Schadensersatz oder so bekommen, weil beim Kauf vor 3 Jahren kein Energieausweis vorlag?

Der Energieausweis ist erst seit 2013 beim Verkauf Pflicht (Bei Denkmalschutz, unter 50qm und allem, was nicht als Wohneigentum zählt, gibt es keine Pflicht) . Als Grundlage dienen die Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre. Selbst wenn der Verkäufer euch damals einen gegeben hätte, wäre der jetzt eh wieder ungültig, denn "die Heizkostenabrechnung der letzten 3 Jahre" ist bereits bei Jahresende schon wieder ein anderer Zeitraum.