Neuer Energieausweis nach Sanierung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz so einfach, wie in den anderen Antworten beschrieben, ist die Sache leider nicht. Grundsätzlich sagt die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus, dass im Fall einer umfassenden Modernisierung ein neuer Energieausweis auszustellen ist. Inwieweit der Austausch der Heizungsanlage (speziell des Heizkessels o. Therme) hier eine wesentliche Veränderung ist, sollte im Einzelfall abgewogen werden.

Wird einfach ein defekter Heizkessel durch einen Neuen, im Prinzip aber Gleichwertigen ausgetauscht (z.B. neue Gastherme für alte Gastherme), kann man davon ausgehen, dass die Verbrauchswerte nicht wesentlich beeinflusst werden. Hier müsste sicher kein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

Beim Austausch mit Wechsel des Energieträgers (z.B. Neue Gastherme für alten Ölkessel oder Wärmepumpe für alte Gasheizung) muss in jedem Fall auch ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, wenn das Haus neu vermietet wird bzw. verkauft wird.

Dasselbe gilt auch, wenn das Austauschgerät absolut nicht gleichwertig ist, also z.B. ein alter Konstant-Gaskessel aus den 70ern durch eine moderne Gas-Brennwertheizung ersetzt wird.

Unter https://www.energieausweis-vorschau.de/pflicht.html findest Du noch einmal genau, was beim Energieausweis seit der neuesten gesetzesnovelle Pflicht ist. U.a. muss das Baujahr der Heizung in Immobilieninseraten NICHT zwingend angegeben werden. Es besteht also nicht unbedingt gleich die Gefahr einer Abmahnung durch andere Anbieter von Immobilien, wenn Du unter o.g. Bedingungen auf den bestehenden Energieausweis trotz neuer Heizung zurückgreifst.

Wäre ja sinnvoll, weil der neue Wert ja erheblich unter dem alten liegen dürfte. Und wenn man einen günstigeren Effizienz-Wert vorlegen kann, sollte es zum Anwerben von Mietern ein Vorteil sein.

Wenn Du immernoch die "alten" Mieter hast, musst Du den Ausweis nicht neu beantragen. Für die Abrechnung der Nebenkosten hat der Ausweis selbst ja sowieso keine Funktion. Da gelten Zählerstände und abgelesene Daten.

Grüße, ----->

Der alte Ausweis kann beibehalten werden. Kein "Aas" kümmert sich in der Praxis um die darin enthaltenen Werte; weder beim Verkauf noch bei der Vermietung. Folglich würden Ihnen lediglich Kosten entstehen.

Ein weiteres typisches Beispiel für aus Brüssel verordneten Schwachsinn aus Regulierungswut.

Jein, musst du nicht. Aber es wäre besser, da das/dein Mietshaus von den  kWh-Werten einen viel besseren Bedarf/Verbrauch haben wird.