Energiepass zwingend erforderlich bei Hausverkauf
Wir kaufen uns gerade ein sanierungsbedürftiges Mehrfamilienhaus. Im Kaufvertragsentwurf steht,
Derzeit steht drin. "Der Verkäufer ist nicht im Besitz eines "gültigen" Energieausweises gem. § 16 EnEv 2007. Der Käufer verzichtet endgültig auf dessen Vorlage und Übergabe. Ihm ist bekannt, dass er künftigen Mietinteressenten auf Verlangen einen solchen Ergieausweis vorzulegen hat und dass ihn Nacherfüllungspflichten treffen könnten."
Ist ein solcher Verzicht überhaupt rechtens?
7 Antworten
Ob Ihr so einen Ausweis habt, ist erstmal egal sofern Euch nicht bald eine Neuvermietung einer der Wohnungen ins Haus steht und sofern Ihr Euch folgende Fragen beantwortet:
Habe ich die Verbrauchsabrechnungen der Mieter der letzten drei Jahre erhalten und auf zu hohen Verbrauch geprüft?
Habe ich vor dem Kauf ggf. mit unabhängiger fachmännischer Hilfe die problematischen Bereiche des Hauses, auch im Hinblick auf die Wärmedämmung prüfen lassen?
Bei der Sanierung auch an genügend Abluft denken sonst schimmelt Euch im alten Haus alles zusammen!
Bei einem "sanierungsbedürftigen Mehrfamilienhaus" sicher NICHT. Wäre auch ziemlich unsinnig.
Der Ausweis wird vom Planer der Sanierungsmaßnahmen neu erstellt.
dass er künftigen Mietinteressenten auf Verlangen einen solchen Ergieausweis vorzulegen hat und dass ihn Nacherfüllungspflichten treffen könnten.
Ihr könnt vertraglich regeln, daß Du keinen Energiepass bekommst. Ich würde aber auf einen Energiepass bestehen. Einerseits wegen der Kosten, die jetzt ja der Verkäufer übernehmen müßte. Andererseits - wer kauft schon gerne die Katze im Sack? Ich würde also darauf bestehen - und den Absatz entsprechend ändern lassen!
ja, ist er
Ihr braucht da nicht drauf bestehen, weil es sanierungsbedürftig ist, ich gehe davon aus, dass Ihr es sanieren werdet, dann ändern sich die Nebenkosten ja völlig durch Dämmung, neue Heizung und Ähnliches. Aber zustehen würde Euch einer.