06/2014 Haus gekauft - keinen Energieausweis bekommen

4 Antworten

Was hast du davon ?

Ich hoffe doch mal, du hast dir vom dem Kauf die letzten Abrechnungen des Gaversorgers, Heizöllieferanten oder wemm auch immer zeigen lassen.

Dann hast du quasi schon deinen Bedarfsausweis.

Guten Tag,

in der ENEV 2009 stand schon geschrieben, dass ein Energieausweis pflicht ist, wurde aber nicht so nachverfolgt und bestraft. Seit Mai 2014 ist ein Energieausweis pflicht!!! Schon bei der ersten Hausbesichtigung muss ein solcher Energieausweis vorliegen. Wurde das Haus also im Juni erst gekauft, so ist der Eigentümer verpflichtet einen solchen vorzulegen. Jetzt kommt es drauf an was der Notar im Kaufvertrag vermerkt hat. Wenn er schreibt, dass einer vom Käufer eingesehen wurde, so muss der Käufer beweisen das es nicht so war. Eine nachträgliche Forderung ist immer umständlich. Ob sich dieser Aufwand lohnt, ist fraglich. Wenn es ein Einfamilienhaus ist lohnt es sich auf keinen Fall, da man diesen nicht den Mietern vorlegen muss.

Von Ein- bis Vierfamilienhäusern ist ein Bedarfsausweis pflicht. Kostenpunkt ab 300 EUR netto. Ab einem Funffamilienhaus kann man zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis wählen. Ein Verbrauchsausweis kostet ab 50 EUR netto.

Zu einer Antwort hier: Ein Bedarfsausweis ist nicht durch Vorlage von Energieverbrauch wie Gas-/Öl-, Strom-, Wasserrechnung gegeben. Der Bedarf muss mittels Gebäudehülle und Maße sowie Gebäudetechnik ermittelt werden. Durch Vorlage von Gas-Öl-Rechnung kann ledglich ein Verbrauchsausweis erstellt werden, welcher eigentlich kaum aussagekräftig ist.

Gruß

Tim Hentze (zertifizierter Energieberater)

Ich will zu den bisherigen Antworten noch einige Dinge ergänzen:

1. Es kann tatsächlich der Fall sein, dass - wie von Notar und Verkäufer behauptet - kein Energieausweis erforderlich war. Die Energieeinsparverordnung EnEV enthält einige Ausnahmeregeln. Für Wohngebäude gibt es (praktisch) nur eine Ausnahme, nämlich dann, wenn das Haus (oder Teile davon) unter Denkmalschutz steht. Dann ist das Gebäude von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises befreit. (mehr dazu: https://www.energieausweis-vorschau.de/energieausweis/wer-braucht-den-energiepass.html)

2. Sollte das Haus nicht unter die Ausnahmeregelungen fallen, dann hätte Ihnen SPÄTESTENS vor Abschluss des Kaufvertrages ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden müssen. Und nun wird es etwas spitzfindig: Im Mai 2014 trat die neue EnEV in Kraft. Und die besagt, das der Energieausweis Kaufinteressenten UNAUFGEFORDERT vorgelegt werden muss (das war vorher nur auf Verlangen des Kaufinteressenten erforderlich). Wenn der Kaufvertrag also im Juni 2014 geschlossen wurde, hätte Ihnen der Ausweis vorgelegt werden müssen, etwaige Klauseln zum gegenseitigen Verzicht darauf im Kaufvertrag sind ungültig.

Was für Strafen Verkäufern drohen, die keinen Energieausweis vorlegen, können Sie im Einzelnen hier nachlesen: https://www.energieausweis-vorschau.de/ohne-energieausweis.html

Dort finden Sie auch die Anlaufstellen für eine etwaige Anzeige.

Bleibt natürlich die Frage, aus welchem Grund Sie mit einem halben Jahr Verzug Einsicht in den Ausweis haben wollen. Gibt es augenscheinliche Mängel in der energetischen Qualität des Hauses (Bauhülle oder Heizungsanlage)?

SunjaSunja 
Fragesteller
 28.02.2015, 18:56

Danke! Das hatte ich auch schon gelesen (und scheinbar irgendwie die Frage wiedereingestellt?!? WTF? :-)

Aber das war ja von 2012 und da war die Sachlage noch anders... Drum frag ich nochmal speziell für 06 / 2014.

SunjaSunja 
Fragesteller
 28.02.2015, 19:45
@SunjaSunja

Ich könnte theoretisch also klagen... die Frage ist nur, ob sich der Aufwand lohnt, wenn die Ausstellung eines Ausweises sagen wir mal, nur 50 Euro kostet...