durch wem wird der Energieausweis in Auftrag gegeben u. bezahlt?

4 Antworten

Ein Energieausweis ist Pflicht, sobald dieser von einem Mieter oder Käufer einer Eigentumswohnung angefordert wird. Selbst wenn die beiden anderen Eigen-tümer zur Zeit keinen Energieausweis benötigen, weil die Wohnungen selbst genutzt werden, ist dieser auf Verlangen auszustellen! Dagegen könnt Ihr Euch als Eigentümer nicht wehren!

gorbi57 
Fragesteller
 16.03.2015, 22:55

ja, klingt schlüssig. Vielen Dank, müssen wir wohl klein beigeben...

Danke

Gorbi

Das ist mir zu wirr? Rd. 50 EUR für so ein Ding und dies aus der Rücklage? So ein Verwalter gehört sofort in die Wüste geschickt. Schaue bitte in die TE, dort wurde doch vereinbart, wie die Kosten und Lasten zu verteilen sind.

gorbi57 
Fragesteller
 17.03.2015, 20:26

Vielen Dank für deinen Hinweis aber ein ordentlich ausgestellter Ausweis ist natürlich nicht fürn Fuffi zu bekommen! und in der TL ist so etwas auch nicht niedergeschrieben!

Allerdings geht es hier wirklich nicht um die Kosten, in meiner Fragestellung geht es mehr um das Grund-Prinzip. Das ist aber hier von einigen Mitbeantwortern hinreichend und für mich zufriedenstellend beschrieben.

Nochmals danke.

Gorbi

schleudermaxe  17.03.2015, 21:39
@gorbi57

Also, unser Wärmeßdienst hat das Ding so erstellt und fakuriert. Und eine TE ohne Vereinbarungen zur Kostenverteilung? Glaube ich nicht.

Den Ausweis zahlt ihr alle. Es sind Kosten der Gemeinschaft und der Ausweis berechnet das ganze Haus und nicht nur eine Wohnung. ABer euer Verwalter sollte das wissen udn die Rücklage ist auch nicht für solchen Pinatz da sondern für richtige Sanierungen.

Als Eigentümerin muß sie den Ausweis alleine + selber bezahlen.

gorbi57 
Fragesteller
 16.03.2015, 22:47

vielen Dank für deine rasche Antwort. Aber worauf kann ich mich beziehen, wo steht das?

Gorbi

Tabaluga1961  17.03.2015, 12:27

das ist der größte Quatsch.......

schleudermaxe  17.03.2015, 14:10

Seit wann? Und woher kennst Du die TE, wo dies vereinbart wurde?