Stand Getränkeverkauf wo und wie Steuern abführen?

3 Antworten

Ich glaube nicht, dass ich sowas machen würde. Selbst wenn es kein Gewerbe ist nur für einen Tag (dann wären die Gewinne zwar zu versteuern, aber nur als sonstige Einnahmen.

Aber bei der Mehrwertsteuer wirds schon komplizierter, man kann sich zwar befreien lassen (15000 euro Umsatzgrenze, Kleingewerbe), aber Kleingewerbe wäre auch Gewerbe, Gewerbeanmeldung ... da hilft dann am einfachsten wirklich der Anruf oder ein Besuch beim Finanzamt.

Aber selbst wenn das alles geklärt ist ... bis du alleine ? Wenn nicht hast du Angestellte, kein Gewerbe heisst ja nicht dass man Leute "schwarz" beschäftigen darf. Also muss man die anmelden, versichern, auch bei Minijob Sozialabgaben, alles Papierkram und Kosten. Und dann mietest du den Stand, und die Gemeinde will eine Schankerlaubnis sehen, und eine Betriebshaftpflicht brauchst du auch, alleinen die Diskussion dass du aber keine Handelsregisterintragung nachweisen kannst aber nicht private Tätigkeiten versichern willst ... und dann natürlich keinen Jahrsbeitrag zahlen . Wird keinen Versicherungsvertreter motivieren zu helfen..

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Einfacher: ... such einen Unternehmer der dich anstellt für das Projekt dich bezahlt mit Gewinnbeteiligung, und der alle diese Formalitäten erledigt hat, und womöglich die Getränke billiger einkaufen und die Nicht Verkauften aucb weiterverwenden kann ... als den Kneipenwirt, Restaurant oder Imbissbetreiber ...

Muss ich beim Finanzamt anrufen und sagen: "Hallo, ich habe so viel Gewinn gemacht. Was bekommt ihr?"

Gute Idee. So solltest du es machen. Wer fragt, der bekommt auch eine Antwort.