Muss ich mein Hobby als Gewerbe anmelden? welche Kosten kommen auf mich zu?

6 Antworten

Auch wenn es Spaß macht, ist das kein Hobby. Das ist ein Gewerbe. Und Freibeträge oder Probephasen kennt das Gewerberecht nicht.

Wenn du etwas mit Gewinnabsicht verkaufst und das nicht nur 1x machst, ist das gewerblich. Das musst du dann anmelden als Gewerbe.

Wenn du etwas herstellst, kann es sein, das du bestimmte Auflagen einhalten musst. Beispielsweise bei Lebensmitteln müssen Hygieneauflagen eingehalten werden.

Wenn du z.b. selbstgemachten Kuchen verkaufen möchtest, brauchst du zusätzlich einen Meisterbrief oder musst jemanden einstellen, wo diesen Brief hat.

...Sachen zu nähen und diese anschließend auf diversen Seiten wie bspw. Ebay Kleinanzeigen nebenbei zu verkaufen.

Das ist dann gewerbliches Handeln, und zwar ohne Wenn und Aber.

Du musst ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst.

Das ist beides bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du die Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe der Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Das hier gilt zwar in erster Linie für Verkäufe auf eBay, trifft aber auch in den meisten anderen Fällen zu:

Klicken: Ab wann handele ich gewerblich?

Klicken: Rechtliche Informationen für gewerbliche Verkäufer

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produkthaftung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Haftung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits setze ich mal voraus, bei eBay, bzw. eBay Kleinanzeigen ist natürlich auch ein gewerblicher Account obligatorisch.

Übrigens:

Ein fehlerhaftes Impressum kann Dich mal eben bis zu 50.000,00 € kosten.

Und ja, die Zahl der Nullen ist völlig korrekt:

Klicken: Alles zur Impressumspflicht

Fehlen Dir diese Kenntnisse, dann solltest Du unbedingt zuerst ein Existenzgründerseminar bei Deiner IHK besuchen, damit Du zumindest mal die kaufmännischen Grundlagen beherrschst, andernfalls wirst Du nämlich gnadenlos scheitern.

Klicken: Existenzgründerseminar

Als Minderjähriger brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Und ich würd's nicht drauf ankommen lassen, die Finanzämter verfügen über eine Software mit ganz erstaunlichen Fähigkeiten...;-)

Klicken: Wann das Finanzamt bei Onlineverkäufen nachhakt

Internethandel ist ein Haifischbecken. Und Du bist nicht der Hai.

Vielen Dank für die Infos, habe mich jetzt doch umentschieden ;-)

@Rabekah800

Schade, denn es stimmt nicht alles exakt so, wie der Ratefuchs das hier so darlegt. Darum erkundige dich lieber, wo man in deiner Stadt das Gewerbe anmeldet und lasse dich da beraten. Gerade bei Kleingewerbe trifft das nicht alles zu.

ich hatte im Internet noch Gelsen, dass wenn mein Einkommen (von meinem Verkauf) nicht mehr als 410€ im Jahr betragen würde, dies nicht angemeldet werden muss, stimmt das?

@Rabekah800

Ups hat sich schon geklärt, habe die Antwort dazu bei deiner vorherigen Nachricht gefunden.

Du lässt dich am besten von der IHK in deiner Umgebung beraten. Dort bekommst du alle notwendigen Informationen, die du brauchen wirst.

Wichtig ist dann auch die Information, ob du deine Wunschartikel überhaupt herstellen und verkaufen darfst.

Wenn du Sachen herstellst, um die zu verkaufen, dann handelst du gewerbemäßig und musst im Prinzip ein Gewerbe anmelden.

Wenn du selbstgenähte Sachen nicht mehr tragen möchtest und die verkaufst, weil sonst der Kleiderschrank zu voll wird, ist das kein Gewerbe.